Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'23 -Südlicher Oberrhein
49 12 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten HIER GIBT ES INFOS UND BERATUNG Welcome Center Schwarzwald-Baar-Heuberg : Beratungs- stelle der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und der Wirtschafts- förderung. Ramona Shedrach 07721 922 239 welcome@ vs.ihk.de https://wirtschaftsfoerderung-sbh.de/welcomecenter Welcome Center Südlicher Oberrhein: Beratungsstelle der IHK Südlicher Oberrhein und der Handwerkskammer Freiburg. Olga Kuchendaeva 0761 3858-197 Olga.Kuchendaeva@ freiburg.ihk.de, Sophie Figueredo-Hardy 0761 3858-198 Sophie.Figueredo-Hardy@freiburg.ihk.de, Justyna Gaw- ron 0761 3858 199 Justyna.Gawron@freiburg.ihk.de www.hwk-freiburg.de/de/betriebsfuehrung/personalbera- tung/welcome-center-black-forest Integrations-Kümmerer bei der IHK Hochrhein-Bodensee (Ausbildung für junge Geflüchtete) : Sven Ness (für Land- kreis Lörrach) 07622 3907-225 sven.ness@konstanz.ihk. de und Hina Raza (für Landkreise Konstanz und Waldshut) 07531 2860-181 hina.raza@konstanz.ihk.de Fachberater für Zugewanderte und Geflüchtete bei der IHK Südlicher Oberrhein: Ibrahim Sarialtin 0761 3858-175 ibrahim.sarialtin@freiburg.ihk.de, Julia Gauerhof 07821 2703652 julia.gauerhof@freiburg.ihk.de Unternehmen Berufsanerkennung (UBA) : Vom Bundes- bildungsministerium gefördertes Projekt der DIHK und des zentralen Handwerks. Info- und Serviceportal für Arbeitgeber rund um Fachkräfteeinwanderung www.unternehmen- berufsanerkennung Aktueller Flyer „Fachkräfteeinwanderung – Möglichkei- ten für Unternehmen“ der UBA als Wegweiser durch die neuen Regelungen unter www.unternehmen-berufsaner- kennung.de/angebote/infomaterialien Make it in Germany: Info- und Jobportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus demAusland, Unternehmen,Azubis, Studen- ten, in diversen Sprachen. www.make-it-in-germany.com IQ BW Netzwerk Integration durch Qualifizierung und die Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwande- rung (RKF): Ansprechstellen vor allem für KMU zum Thema Fachkräftegewinnung und -integration. www.netzwerk-iq- bw.de/de/infoportal Beratungsangebote des Arbeitgeberservice der Ar- beitsagentur : www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ arbeitskraefte/fachkraefte-ausland Anerkennung in Deutschland: Infoportal der Bundesregie- rung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen www.anerkennung-in-deutschland.de gefordert. Die Aufenthaltsdauer zur Suche wird von sechs auf neun Monate verlängert. Nebenbeschäftigungen von 20 Stunden pro Woche sind erlaubt sowie Probearbeiten von bis zu zwei Wochen. Was kann die Chancenkarte? Die Chancenkarte ist ab Juni für Menschen aus Drittstaaten eine weitere Möglichkeit, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Wer eine volle Gleichwertigkeit seiner Qualifikationen nachweisen kann, gilt als Fachkraft und erhält die Karte – sofern sein Lebens- unterhalt gesichert ist – ohne weitere Anforderungen. Alle ande- ren benötigen als Voraussetzung einen Hochschulabschluss, eine Berufsausbildung – ab zwei Jahren Dauer – oder einen von einer Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss sowie gewisse deutsche (A1) oder englische (B2) Sprachkenntnisse. Liegen diese Kriterien vor, kann der Kandidat nach kanadischem Modell Punk- te für Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und -qualifikation, Alter oder Deutschlandbezug sammeln. Ab sechs Punkten gibt es eine Chancenkarte. Wie können Unternehmen die Chancenkarte nutzen? Die Chancenkarte gilt für bis zu einem Jahr. In dieser Zeit darf der Kandidat Probearbeiten oder Nebenjobben bis 20 Stunden pro Woche, kann also von einem interessierten Arbeitgeber beschäftigt und begutachtet werden. Hat der Bewerber eine qualifizierte Be- schäftigung in Aussicht, erfüllt aber noch nicht alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung, kann die Karte um zwei Jahre verlängert werden. Was wurde aus der Westbalkanregelung? Zum einen wurde die Befristung bis Ende 2023 gestrichen. Da- mit können weiterhin Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbi- en in nicht-reglementierten Berufen beschäftigt werden. Ab Juni 2024 wird das Kontingent auf jährlich 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht. Die formale Qualifikation der Be- schäftigten spielt keine Rolle, Aufenthaltserlaubnisse sind aber weiterhin befristet. Wie können Asylbewerber beschäftigt werden? Asylbewerber, die vor dem 23. März 2023 eingereist sind, einen Arbeitsplatz oder ein Angebot haben und die nötigen Qualifikationen mitbringen, können ihr Asylverfahren beenden und die Aufenthalts- erlaubnis als Fachkraft beantragen. Das geht ohne Ausreise und ohne erneutes Visumverfahren. Werden Unternehmen mit den neuen Regelungen ohne Bera- tung durch Fachleute (siehe Kasten) zurechtkommen? Größere Unternehmen, die viele Fachkräfte aus dem Ausland rekru- tieren, werden sich wohl eine gewisse Expertise auch mit den neuen Regelungen aufbauen können. Kleinere Betriebe werden die Hilfe von Spezialisten benötigen, weil das Regelwerk nach wie vor kleinteilig ist. Macht das neue Gesetz die Verfahren einfacher und schneller? Weil das Gesetz noch jung ist, lässt sich das noch nicht beurteilen. Fachleute sind allerdings skeptisch, da beispielsweise die Personal- decke in den Behörden im In- und Ausland nicht groß mitgewachsen ist. Von Vorteil ist, dass mehr Kandidaten erstmal für eine Beschäf- tigung einreisen dürfen. Der Rattenschwanz an Formalitäten ist dagegen nicht nennenswert geschrumpft, nur anders geworden. Ulrike Heitze
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