Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'23 -Südlicher Oberrhein
55 11 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten PRAXISWISSEN Der richtige Ort für eine Gesellschafterversammlung Mallorca kann alles nichtig machen G esetzliche Vorgaben zum Ort der Gesellschafterversammlung enthält nur das Aktienrecht. Die für die AG geltenden Grundsätze gelten entsprechend auch für die GmbH. Danach kann der Ort der Versammlung im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Wenn nichts geregelt ist, sollen Gesellschafterversammlungen am Sitz der Gesell- schaft stattfinden. Damit werden die Gesellschafter davor geschützt, dass die Versammlung irgendwo auf der Welt durchgeführt wird und ihre Teilnahme – durch Reisekosten und Reisezeiten – erschwert wird. Abweichungen von Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftssitz sind zulässig, wenn von vornherein feststeht, dass der gewählte Versamm- lungsort die Teilnahme nicht erschwert. So kann eine Gesellschaft mit Sitz im Schwarzwald ohne Weiteres auch zu Versammlungen nach Freiburg einladen. Das gilt umso mehr, wenn am Sitz der Gesellschaft gar kein passender Versammlungsraum verfügbar ist. Auch für OHG und KG relevant Was aber, wenn ein Versammlungsort willkürlich gewählt wird, wenn die Versammlung also nicht nach Kirchzarten, St. Georgen oder Furt- wangen, sondern stattdessen nach Berlin, Mallorca oder New York eingeladen wird? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 22. März 2023 für einen solchen Fall entschieden (Az. 7 U 1995/21), dass sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nichtig sind. Dabei ist aus Sicht des Gerichts irrelevant, ob die Gesellschafter am richtigen Versammlungsort anders abgestimmt hätten und ob der falsche Versammlungsort daher Auswirkungen auf das Beschlusser- gebnis hatte oder nicht. Auch wenn der falsche Ort gar nicht entschei- dungserheblich war, bleiben die gefassten Beschlüsse nichtig. Denn individualrechtliche Mitwirkungs- und Partizipationsrechte stehen nicht zur Disposition einer Gesellschaftermehrheit. Auch für OHG und KG gelten diese Grundsätze gleichermaßen. Auch hier muss zu Gesellschafterversammlungen in einer Weise eingela- den werden, die allen Gesellschaftern die Teilnahme ermöglicht und Überrumpelungen ausschließt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich daher auch hier, Gesellschafterversammlungen am Sitz der Gesellschaft abzuhalten. Ansonsten droht die Nichtigkeit der gefassten Gesell- schafterbeschlüsse. Barbara Mayer, Advant Beiten Ein tolles Ambiente für die Gesellschafterversammlung, aber rechtlich problematisch. Bild: Adobe Stock/FrankBoston Business Morning Briefing Was bietet die Welt? D ie Welt ist im Wandel. Neue Herausforderungen und Chancen erfordern ein globales Verständnis und eine strategische Aus- richtung. Mit der neuen Veranstaltungsreihe „Business Morning Briefing“ bietet die IHK Südlicher Oberrhein einen Überblick über die wirtschaftliche und politische Lage in verschiedenen Ländern der Welt. In jeder Veranstaltung informieren Experten der Aus- landshandelskammern über die wichtigsten Wirtschaftsdaten und Wachstumsbranchen des jeweiligen Landes. Eine Fragerunde und die Möglichkeit, sich mit anderen Geschäftsführern und Entschei- dern aus verschiedenen Branchen auszutauschen und zu vernetzen, runden das Webinar jeweils ab. Die kostenfreien Onlineveranstal- tungen finden einmal im Monat, und zwar dienstags von 9 bis etwa 9.45 Uhr statt. Anmeldung jeweils bis spätestens eine Woche vor dem Online-Treffen. Thema und Termin finden sich monatlich in der Veranstaltungsübersicht unter www.ihk.de/freiburg. Die Reihe startet am 7. November mit dem „Blickpunkt Indien – Was bietet Indien mit seiner vielfältigen Kultur, seiner dynamischen Wirtschaft und seinen sozialen Herausforderungen deutschen Unter- nehmen?“ Für die Region bietet die IHK Südlicher Oberrhein mit Un- terstützung der Deutsch-Indischen Auslandshandelskammer (AHK) einen „India Desk“ an. Für die Mitgliedsunternehmen bedeutet dies eine intensive Betreuung in allen Fragen rund um Indien. sb Anmeldung zum Business Morning Briefing rund um Indien unter https://veranstaltungen.freiburg.ihk.de/blickpunktindien Bangalore bei Nacht Bild: Adobe Stock/Visual Transformation in der Automobilwirtschaft Hilfreiche Recherchen D as Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Expertenkreis Transformation der Automobilwirtschaft ins Le- ben gerufen. Dieser hat nun mehrere Kurzpapiere unter anderem zu Fahrzeugdaten, Rohstoffversorgung sowie zur Halbleiterversorgung veröffentlicht. Die Analysen und Handlungsempfehlungen können kostenlos als PDF heruntergeladen werden. uh Die Kurzpapiere zum Download unter https://expertenkreis- automobilwirtschaft.de/home/veroeffentlichungen
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