Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'23 -Südlicher Oberrhein
50 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 11 | 2023 S ie hatte einen etwas zögerlichen Start ins Leben, die Steuerliche Forschungsförde- rung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Januar 2020 das Licht der Welt erblickte. Denn lange war nicht ganz klar, nach welchen Regeln sie in der Praxis funkti- onieren sollte. Vor rund einem Jahr dann, so erinnert sich Philipp Klemenz, Innovations- und Fördermittelberater bei der IHK Südlicher Oberrhein, sorgte ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums für Klarheit und die Finanzämter konnten ihres Amtes walten. Seither können sich alle for- schenden oder entwickeln- den und in Deutschland steu- erpflichtigen Unternehmen – vom Start-up über KMU bis zum Konzern – Teile ihrer Forschungs- und Entwick- lungsausgaben per Steuergut- schrift fördern lassen. „Und das mit vergleichsweise wenig Aufwand“, stellt Klemenz fest. Insgesamt eine DIN A4-Seite und ein Projekt- plan sind einzureichen, fünf Fragen mit jeweils 800 Zeichen Text zu beantworten. Da ist sich kurzzufassen fast die größte Hürde. Was wird unterstützt? Grundlagen- und industrielle Forschung so- wie experimentelle Entwicklung. Wer bereits bestehende Produkte oder Verfahren einfach weiterdreht, ist raus. Die Forschung muss fünf Punkte erfüllen: Sie muss neuartig sein – zumindest für die eigene Branche oder die eigene Region. Insgesamt ist der Innovati- onsanspruch nur mäßig hoch aufgehängt, um die Hürden niedrig zu halten. Schöpfe- risch , also kein alter Wein in neuen Schläu- chen. Ungewiss , könnte also auch scheitern. Systematisch – mit Plan und Budget – und reproduzierbar . Welche Ausgaben können angesetzt werden? Die Steuerliche Forschungsförderung ist ak- tuell quasi eine Manpower-Förderung: Das heißt man kann die für das Forschungs- oder Entwicklungsprojekt angefallenen Personal- kosten ansetzen. Bis zu vier Millionen Euro pro Jahr, verteilt auf beliebig viele Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die die Bedingungen erfüllen und für die die Förderfähigkeit fest- gestellt wurde. Die Förderung kann auch rückwirkend für alle Projekte beantragt werden, die seit dem 2.1.2020 begonnen wurden. Perspektivisch ist eine deutliche Aufstockung der Vier-Millionen- Euro-Obergrenze im Gespräch. Zudem soll es bald möglich sein, anfallende Abschreibungen für das Projekt mitanzusetzen. Wie viel Förderung gibt es? Die Förderung wird als Steuergutschrift über das Finanzamt gewährt und liegt aktuell bei 25 Prozent der nachgewiesenen Personal- kosten, sprich bis zu einer Million Euro pro Jahr. Aber: Die Kosten müssen tatsächlich entstanden sein – was man tatsächlich auch nachweisen muss und deshalb zuvor auch zuverlässig erfasst haben sollte. Wie beantragt man die Steuergutschrift? Bei der sogenannnten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (Link dazu siehe Kasten) ist ein digitales Formular einzureichen, anhand dessen beurteilt wird, ob das innovative Vorha- ben förderfähig ist. Bekommt es grünes Licht, erhält das Unternehmen einen rechtssicheren Titel, der wiederum beim eigenen Finanzamt eingereicht wird und in eine Steuergutschrift mündet. Das Formular ist recht knapp gehalten: Ne- ben den Basisdaten zum Wer und Wo geht es in fünf Fragen darum, knapp die Innovation darzustellen, welche Problemstellung damit gelöst werden soll und welche Arbeitspakete – wer macht was bis wann – das Unternehmen für die Umsetzung plant. Was ist, wenn die Forschung ins Leere läuft? „Der Ausgang ist egal“, sagt IHK-Berater Phi- lipp Klemenz. Die Förderung gibt es nicht für den Erfolg, sie ist gewissermaßen ein Anreiz, das Risiko für ein Forschungs- oder Entwick- lungsprojekt einzugehen. „Innovation kann man nicht erzwingen.“ Bild: Adobe Stock/ImageFlowh » Der Aufwand ist extrem gering « Wer staatliche Fördertöpfe für Investitionen, Innovationen, Transformation oder Digitalisierung anzapfen möchte, schreckt oft vor den Bergen an Papier zurück, die für so einen Antrag zu erstellen sind. Seit nicht allzu langer Zeit ist nun die Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zu haben. Eine Steuergutschrift, die recht unaufwändig zu beantragen ist und die sogar rückwirkend bis zum 2.1.2020 reicht. Unternehmer aus der Region machen gute Erfahrungen damit. »Jedes Unter- nehmen sollte regelmäßig checken, ob es förderfähige Forschung hat« Pascal Anders Gründer der KI-gestützten Weiterbildungsberatung Flinkback, Offenburg Steuerliche Forschungsförderung
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