Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

Anzeigenkompendium Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden Aus- und Weiterbildung 35 Kontaktieren Sie uns: Hochrhein: Sibylle Braun Tel.: 07621 9346-19 loerrach@regionalbuero-bw.de Schwarzwald-Baar-Heuberg: Dr. Jens Awe Tel.. 07461 72717 tuttlingen@regionalbuero-bw.de Emmendingen, Freiburg/ Breisgau-Hochschwarzwald: Silke Bannasch Tel.. 0761 36895-28 freiburg@regionalbuero-bw.de Konstanz, Sigmaringen: Rita Hafner-Degen Tel.: 07552 251156 rita.hafner-degen@stadt-pfullendorf.de www.regionalbuero-bw.de www.fortbildung-bw.de Gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Wir beraten zur beruflichen Weiterbildung kostenfrei – individuell – neutral erwartenden Gehalts. Denn jeder ist in anderen Bereich stark und sollte dies nutzen. Je nach Dauer und Anbieter ist das zu erwartende Gehalt unter- schiedlich. Manche Weiterbildungen sind aufgrund ihrer Kürze und der Abschlüsse mehr dem Bereich Fortbildung zuzuordnen. Die spä- teren Jobchancen sollten immer vorher geprüft werden, um eine realistische Einschätzung für die weitere Planung zu erhalten und nicht in den Erwartungen enttäuscht zu werden. Ein guter Anbieter sind mit Sicherheit die Hochschulen, das belegen auch die Zahlen. In den vergangenen Jahren nahmen laut „Arbeitsamt-Info“ mehr Berufstätige als früher ein berufsbegleitendes Studium auf, um den Bachelor- oder Master-Titel zu erwerben. Während manche sich freiwillig zu einer Weiterbildung entscheiden, ist es für andere eher eine Pflicht und den schnellen Transformationsprozessen der Wirt- schaft geschuldet. Die kontinuierliche Qualifizierung dient dann der Existenzsicherung und dem Zweck, die jeweilige Stellung im Unter- nehmen zu behalten, die vor einigen Jahren vielleicht noch ganz anders ausgesehen hat. Qualifizierung erleichtern „Fit für die Arbeit von morgen“ werden, damit wirbt auch die Bundesregierung auf ihrer Website. Deshalb wurde das Weiterbil- dungsgesetz entworfen, das den Zugang zur Weiterbildung für jeden leichter machen soll. Das Gesetz beinhaltet auch eine Ausbildungs- garantie, die sich besonders an junge Talente richtet. Denn wie sich beobachten lässt, verschwinden in manchen Regionen ganze In- dustriezweige. Dafür siedeln sich zum Teil neue an. Dass die Kinder in derselben Firma wie die Eltern arbeiten kommt heute zwar noch vor, wird aber seltener und durch die genannten Umstände sogar unmöglich. Neue Technologien haben Einzug gehalten, die Arbeits- welt wandelt sich. Um den Prozess zu erleichtern, soll es für staat- lich geförderte Weiterbildungen eventuell künftig feste Fördersätze geben. „Ein Qualifizierungsgeld für Beschäftigte soll Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind, unterstützen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten“ (Quelle: Bundesregierung). Geplant ist, dass das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt wird. Profitieren sollen nach Angaben der Bundesregierung „Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch den Wandel – in der Region oder der Branche – besonders stark be- droht sind.“ Voraussetzung sei dabei, dass die Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermögliche. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem mit einer sogenannten „Aus- bildungsgarantie“ wie oben angesprochen vor, junge Menschen verstärkt in Ausbildung zu bringen. Diese sollten von staatlicher Seite stärker bei der beruflichen Orientierung unterstützt werden als bisher. Dazu gehören sollen auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben sowie ein Mobilitätszuschuss. Der Entwurf sehe zudem vor, heißt es, „dass Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Wei- terbildung während Kurzarbeit ein weiteres Jahr zur Hälfte erstattet werden“. ©Montri/Adobe Stock

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