Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
57 10 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Herr Schenk, was hat sich in den letzten 14 Jahren in der Ausbil- dung verändert? Gordon Schenk: Eine ganze Menge. Die Geschwindigkeit, in der sich vor allem das technische Umfeld ändert, ist zum Beispiel rasant gestie- gen. Schien es früher ausreichend, einem Azubi einmal den Umgang mit einer Maschine zu erklären, muss man ihn heute in die Lage versetzen, sich schnell mit neuen Technologien vertraut zu machen. Gleichzeitig stellen Jugendliche heute andere Erwartungen an ihren Ausbildungsbetrieb und späteren Arbeitgeber: Oft haben sie etwa hohe Ansprüche an die Sinnhaftigkeit ihres beruflichen Tuns, und sie wünschen sich in der Regel einen Umgang auf Augenhöhe. Vor diesem Hintergrund ist das Befehls-Gehorsam-System von einem Empowerment-Ansatz abgelöst worden. Ausbilderinnen und Ausbilder nehmen nicht länger eine „Unterweiser-Rolle“ ein – ich mache etwas vor, du machst es nach –, sondern sie schaffen Lernsituationen, in denen die Azubis selbstständig planen, durchführen und kontrollieren können. Und das ist gut so: Was ich mir selbst erarbeite, bleibt bes- ser hängen. Und ich kann schneller Transferleistungen bringen. Das macht den Alltag auch spannend – es gibt nicht mehr die „Tage der Ödnis“, sondern die Azubis können sich selbst einbringen. All diese Entwicklungen sind eigentlich heute schon Alltag, der neue Rahmen- plan bildet also im Grunde „nur“ die neue Ausbildungswirklichkeit ab. Wie wirken sich die Änderungen ganz konkret aus, also was er- wartet mich, wenn ich die „neue“ AEVO-Prüfung absolviere? Nochmal ganz klar: Die Rechtsgrundlage, die AEVO, bleibt unange- tastet. Die Struktur von Lehrgang und Prüfung ist nach wie vor so, wie es sich in der Praxis bewährt hat. Die Teilnehmer müssen nachweisen, dass sie, sehr verkürzt gesagt, die Aus- bildung sinnvoll planen, vorbereiten, durchführen und abschließen können. Neu ist, dass dabei die vier großen The- menfelder Digitalisierung, Nachhaltig- keit, Heterogenität und Fachkräftebe- darf stärker in den Vordergrund rücken. Es geht also um Inhalte wie etwa den digitalen Ausbildungsnachweis, um die neuen Ausbildungsmethoden, die sich etwa in der Coronazeit bewährt haben, um die Vorbildfunktion bei nachhaltigem Arbeiten, um Teambuilding, den kulturellen und sozialen Kontext für Ausbildungsmethoden, die Berücksichtigung neuer Qualifikationsbedarfe et cetera. Diese und viele andere Ausbildungsinhalte, die oft ohnehin vermittelt werden, sind jetzt ausdrücklich beschrieben – im Sinne einer Empfehlung. Es kann aber durchaus sein, dass die AEVO-Prüfung im Juli 2024 bei einer IHK genauso aussieht wie im Juli 2023 – schlicht, weil die Prüfungs- gestaltung schon vorher auf der Höhe der Zeit war und sich nach wie vor an den in der Verordnung festgelegten Kompetenzen orientiert. Und warum wurde nur der Rahmenplan angepasst und nicht die Verordnung? Weil die Verordnung nach wie vor trägt. Dafür sorgen die Struktur und die Offenheit der in der AEVO definierten Ziele. Sie stehen heute wie schon vor 14 Jahren dafür, dass die Absolventinnen und Absolventen auf einem gesicherten Kompetenzniveau die Verantwortung für die Ausbildung junger Menschen übernehmen können. Das „Feintuning“ erfolgt ja im Rahmenplan. Er beantwortet, wie die Zielsetzungen der Verordnung heute, unter veränderten Bedingungen in unserer Ar- beitswelt und Gesellschaft, erreicht werden können und welche Kom- petenzen zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder dafür mitbringen müssen. Dass der Rahmenplan jetzt erstmals seit 2009 angepasst werden musste, ist beachtlich. Zugleich ist es auch gut, denn wir haben über 200 IHK-Ausbildungsbe- rufe, und wenn wir die wie eine Loseblattsammlung alle paar Monate aktualisieren müssten, wäre das nicht umsetzbar für die zukünftigen Ausbildenden, die Dozentinnen und Dozenten sowie die Prüfenden. Darum ist es wichtig, dass wir bei technikoffenen Formulierungen das Ziel beschreiben und nicht den Weg dorthin. Interview: Katja Ziegler Drei Fragen an Gordon Schenk »Ausbilder sind heute mehr Befähiger als Unterweiser« Bild: DIHK/Marko Priske soziale und persönliche Entwicklung der Auszubildenden sowie Möglichkeiten des – auch digitalen – Ausbildungsmarketings. Der modernisierte DIHK-Rahmenplan wurde Anfang Juli veröffentlicht. Parallel dazu wurde der AEVO-Rahmenplan des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) erarbeitet und Mitte Juli vom Hauptausschuss des BIBB, dem auch die DIHK angehört, empfohlen. Beide Rahmen- pläne richten sich nach der Verordnung. Der BiBB-Rahmenplan deckt eine breite Zielgruppe ab, die beispielsweise auch das Handwerk, die Landwirtschaft oder den öffentlichen Dienst umfassen. Der DIHK- Rahmenplan kann hingegen genauer auf das Lern- und Arbeitsumfeld in den IHK-Berufen abstellen.Die empfohlene Lehrgangsdauer umfasst nach wie vor 115 Unterrichtsstunden. Davon sollten nicht weniger als 90 Stunden auf Präsenz- oder Distanzunterricht entfallen und nicht mehr als 25 Stunden auf tutoriell angeleitete Selbstlernphasen. DIHK Der Rahmenplan mit Lernzielen ist im DIHK-Verlag erhältlich unter www.dihk-verlag.de/Ausbilder-Eignungsverordnung-2023 GORDON SCHENK ... ist Referatsleiter Kaufmänni- sche Weiterbildung bei der DIHK und hat für die Deutsche Indus- trie- und Handelskammer an der Neugestaltung des AEVO- Rahmenplans mitgewirkt. Hier gibt es Vorbereitungslehr- gänge auf die AEVO-Prüfung Akademie der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unter www.ihkakademie.de Akademie der IHK Südlicher Oberrhein unter www.ihkakademie.com IHK Hochrhein-Bodensee unter www.ihk.de/konstanz 3386530
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