Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
51 10 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Das steht im Set 1 Im Set 1 der ESRS geht es um das große Ganze. Das Regelwerk besteht aus zwölf einzelnen ESRS und erstreckt sich über vier Bereiche: die übergreifenden Standards so- wie themenspezifische Standards zu Umwelt- themen, allen sozialen Belange und der Unter- nehmenspolitik (Governance) (siehe Tabelle). Übergreifend werden die Standards und Grundsätze festgelegt, wer welche Informa- tionen wie zu erheben und zu veröffentlichen hat. Dazu gehört etwa, welche Informationen über das Unternehmen und seine Organisa- tion nötig sind, welche für alle Unternehmen verpflichtend sind, welche nur bei Wesent- lichkeit erforderlich sind, was unter doppelter Wesentlichkeit zu verstehen ist. Außerdem sind Grundsätze darüber enthalten, auf welche Informationen in den ersten Jahren verzichtet werden kann, sowie ob und wel- che Verweise möglich oder Vergleichswerte erforderlich sind. Set 2 folgt noch Im kommenden Jahr wird die EU-Kommission noch ein sogenanntes Set 2 veröffentlichen, das die EFRAG in gleicher Weise für sie er- arbeitet hat. Darin geht es um Berichter- stattungsstandards für Unternehmen in bestimmten Sektoren. Auch für die Mutterun- ternehmen mit Sitz in einem Staat außerhalb der EU, die unter bestimmten Voraussetzun- gen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und offenlegen müssen, sollen noch separate Standardentwürfe vorgelegt werden. Zudem sieht die CSRD Erleichterungen für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte kleine und nicht komplexe Institute und bestimmte firmeneigene Versicherungs- und Rückver- sicherungsunternehmen vor. Diese können den Umfang ihres Nachhaltigkeitsberichts beschränken – für diesen Zweck sollen nach der CSRD spezifische europäische KMU- Nachhaltigkeitsberichtsstandards (Set 2) erlassen werden. Die einzelnen Regelungen und Feinheiten der neuen Berichterstattungspflichten an dieser Stelle zu erläutern, ist nicht möglich. Dazu wird es aber in den kommenden Mo- naten eine Flut von Veranstaltungen geben – und geben müssen –, auf denen sich be- troffene Unternehmen informieren lassen können (siehe Kasten). Da die Auswirkungen voraussichtlich weit die Lieferketten entlang reichen werden, ist auch kleinen, (noch) nicht berichtspflichtigen Betrieben zu raten, sich wenigstens grob zu informieren, was ansteht. Ulrike Heitze (mit DIHK-Material) INFOS UND TERMINE Die ersten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ( ESRS Set 1 ) in der am 31.7.2023 von der EU-Kommission ange- nommenen Version zum Herun- terladen über den QR-Code (im unteren Teil der Seite unter „Annahme durch die Kommission): Onlineseminare zu den ESRS : drei mal 90 Minuten, 10 bis 11.30 Uhr am 25. Oktober (Einführung in die CSRD und ESRSs, Fokust- hema: Doppelte Wesentlichkeit), 15. Novem- ber (Environmental Standards ESRS E1-5) und 6. Dezember (Social Standards ESRS S1-4 und Governance ESRS G1). Anmeldung unter www.ihk.de/freiburg 5924224 Onlineinformation „EU-Klimapolitik: EU Green Deal – Auswirkungen auf den Mittelstand Pragmatischer Einstieg ins Nachhaltigkeits-Re- porting“: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, am 23.November , 17-18 Uhr. Anmeldung unter https://veranstaltungen-ihk-sbh.de/euklima- politikeugreendealfolgenfrdenmittelstand23 Workshop-Reihe „CSRD im Konvoi“ : Fünf bis zwölf Unternehmen können sich ab Janu- ar 2024 gemeinsam auf denWeg machen, das erste Mal die Anforderungen der CSRD und ES- RS im eigenen Unternehmen umzusetzen. In fünf Workshops – online und Präsenz – wird das Know-how zur CSRD vermittelt.Anmeldung unter www.ihk.de/freiburg 5896918 Onlineseminar „Nachhaltigkeitsberichter- stattung – DerWeg zum eigenen Bericht“ : IHK Hochrhein-Bodensee, drei mal 1 ½ Stunden, jeweils 16.30 bis 18 Uhr, Start des Zyklus in 2024 am 15. Februar, 9. April, 11. Septem- ber und 6. November . Infos und Anmeldung ab demnächst unter www.ihk.de/konstanz 14073 Ansprechpartner bei den IHKs IHK Hochrhein-Bodensee Heike Wagner 7531 2860-190 heike.wagner@konstanz. ihk.de und Dirk Schroff 07531 2860-165 dirk.schroff@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Marcel Tro- gisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein Jil Munga 0761 3858 263 jil.munga@freiburg.ihk.de Infos und Services speziell zumThema Klima BWIHK Ecocockpit: Kostenfreies Klimabilan- zierungstool der zwölf IHKs in Baden-Württem- berg. Infos unter www.ecocockpit-bw Online-Seminar „Einstieg in die Klima-Bilanz und ins Klimamanagement“, IHK Schwarz- wald-Baar-Heuberg, 11. Oktober , 9 Uhr. Infos undAnmeldung unter www.ihk.de/sbh 4812106 So sind die ESRS aus Set 1 thematisch aufgeteilt Übergreifende Standards Umwelt Soziales Governance ESRS 1 Allgemeine Anforderungen ESRS E 1 Klimawandel ESRS S 1 Eigene Belegschaft ESRS G 1 Unternehmenspolitik ESRS 2 Allgemeine Angaben ESRS E 2 Umweltverschmutzung ESRS S 2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS E 3 Wasser- und Meeres- ressourcen ESRS S 3 Betroffene Gemein- schaften ESRS E 4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS S 4 Verbraucher und Endnutzer ESRS E 5 R Ressorcennutzung und Kreislaufwirtschaft Quelle: EU-Kommission, 2023 Quelle: EU-Kommission, 2023
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