Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

22 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 10 | 2023 REGIO REPORT  IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung der Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. Juli 2023 erlässt die In- dustrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. IS. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBI. I S. 1174) geändert worden ist, folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung IHK- Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“. § 1 Ziel der Prüfung (1) Auszubildende aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich sollen über ihre Berufsausbildung hinaus branchenunabhängig Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten zum Thema „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ nach- weisen. (2) Ziel der Prüfung der Zusatzqualifikation (ZQ) „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ ist der Nachweis der Qualifikation in den in §3 genannten Modulen. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer in einem staatlich anerkannten kaufmänni- schen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten in den in § 3 aufgeführten Modulen erworben hat. (2) Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestäti- gung des Ausbildungsbetriebes. (3) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedin- gung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf. § 3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung (1) Die Gliederung der Prüfung erstreckt sich auf folgende Module: A. Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI) B. Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI C. Umgang mit Daten D. Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen (2) In Modul A „Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)“ hat der/die Prüfungsteilneh- mer/in Grundkenntnisse über die grundsätzlichen Begriffe der KI nachzuweisen und zu zeigen, dass er/sie in der Lage ist, diese in der Arbeitswelt anzuwenden. (3) In Modul B „Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI“ hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse von anerkannten Potenzialen, Chancen und Herausforderungen der KI nachzuweisen. (4) In Modul C „Umgang mit Daten“ hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse im Umgang mit Daten und ihrer Verfügbarkeit nachzuweisen. (5) In Modul D „Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen“ hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse und maschinellen Lernen und deren potenzieller Einsatzbereiche und Anwendungsfälle in Unternehmen nachzuweisen. § 4 Art und Dauer der Prüfung Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Minuten. Die Prüfung enthält Fragestellungen zu Themen aus den Modulen A, B, C und D. § 5 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Prüfungsteilnehmer/in mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. § 6 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühes- tens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. § 7 Prüfungsbescheinigung und Ergebnis der Prüfung Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer eine Bescheinigung aus, in der das Prüfungs- ergebnis in Punkten und Noten aufgeführt wird. § 8 Sonstige Bestimmungen Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie und Handelskam- mer Schwarzwald-Baar-Heuberg sinngemäß Anwendung. § 9 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift tritt nach ihrer Veröffentlichung im Magazin „Wirtschaft im Südwes- ten“, dem Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, in Kraft. Villingen-Schwenningen, 25. Juli 2023 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 10/2023, veröffentlicht. Villingen-Schwenningen, 28. August2023 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer SIE HABEN EINE SCHWER ZU LÖSENDE FERTIGUNGSAUFGABE? SCHNELLER UND PRÄZISER GEHT ES NICHT. PRODUKTE » Schneckenradsätze » Schneckenwellen » Schneckenräder » Gewindekerne » Motorwellen » Gewindespindeln » Werkzeugspindeln » Sonderschrauben » Medizintechnik » Prototypenbau CNC LOHNARBEITEN » Fräsen » Drehen » Tieflochbohren » Schneckenradfräsen » Schneckenschleifen » Gewindeschleifen » Rundschleifen » Polygonschleifen » Exzenterschleifen AWS M.Schauber GmbH Präzisionsteile Rottweiler Strasse 34 | 78669 Wellendingen +49 7426 1042 | express@schauber-gmbh.de Schnelle Infos unter: EXPRESS.AWS-SCHAUBER.DE ANZEIGE

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