Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein

51 9 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten H 2 -Bedarfsabfrage läuft noch Wasserstoffstrategie für die Region W asserstoff als alternativer Ener- gielieferant ist mittlerweile in aller Munde – und doch befindet sich der Südwes- ten Deutschlands momentan aufgrund seiner Grenzlage im nationalen „Infrastrukturschat- ten“ der Wasserstoff-Netzplanung. Ohne die systematische Verzahnung aller regionalen Aktivitäten wird es deshalb nicht gehen. Um den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft mit dazugehöriger Infrastruktur zu initiieren, sind Basisdaten zum Wasserstoffpotenzial aus Industrie und Wirtschaft notwendig. Dazu haben mehrere IHKs und Regional- verbände sowie die Klimapartner Oberrhein im Rahmen der Trinationalen Wasserstoff- Initiative 3H2 eine Onlineumfrage gestartet. Deren Ergebnis soll Grundlage zur Erstel- lung einer Wasserstoffstrategie für die Re- gion sein. Die Wasserstoff-Bedarfsabfrage bei den Unternehmen läuft noch bis zum 30. September . uh Teilnehmen unter https://survey.lamapoll.de/ Bedarfsabfrage-zum-Wasser- stoffpotential oder direkt über den QR-Code Die Trinationale Wasserstoff-Initiati- ve lädt für den 5. Oktober zu einem weiteren 3H2-Forum in die Black Forest Studios nach Kirchzarten. Ziel des ganztägigen Forums ist, das Was- serstoff-Ökosystem im Dreiländereck noch besser zu vernetzen. Auf mehreren Bühnen werden hoch- rangigeVertreter ausWirtschaft,Wis- senschaft und Politik – darunter auch Staatssekretärin Franziska Brantner – über die Zukunft des Energieträgers Wasserstoff diskutieren. Infos zum Programm und zur Anmel- dung unter www.3h2.info Bild: Adobe Stock/doomu Hinweisgeberschutzgesetz zum 2. Juli in Kraft getreten Interne Meldesysteme einrichten Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Unternehmen mit 250 Beschäftigten und mehr müssen die Anforderungen des Gesetzes bereits umsetzen. Für Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Frist bis zum 17. Dezember . D as Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie Unternehmen, die im Finanzdienst- leistungsbereich tätig oder für Geldwäsche- oder Terrorismusfinan- zierungstätigkeiten anfällig und daher hohen Risiken ausgesetzt sind. Hinweisgebende Personen müssen innerhalb dieser Unternehmen („interne Meldestelle“) oder bei Behörden („externe Meldestelle“) ins- besondere Verstöße gegen Strafrechtsvorschriften, Bußgeldvorschrif- ten zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder zum Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen – zum Beispiel Arbeitsschutz oder das Betriebsverfassungsgesetz – sowie Verstöße gegen bestimmte europäische Regelungen melden können. Zum ursprünglichen Entwurf (siehe WiS 10/2022) hat es nach ei- nem langwierigen Gesetzgebungsverfahren und Konsultationen unter anderem mit den Gremien der IHKs zahlreiche Änderungen gegeben, etwa der Verzicht auf anonyme Meldekanäle, längere Aufbewahrungsfristen für die Dokumentation und ein Absenken des Bußgeldrahmens von 100.000 auf 50.000 Euro. Ausführliche Infos zu den neuen Vorschriften erhalten Unternehmen auf den IHK-Webseiten und -Veranstaltungen (siehe Kasten rechts.) uh INFOS UND TERMINE Präsenzvortrag „Hinweisgeberschutzgesetz“, 12. Oktober , 17 Uhr, in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen. Infos undAnmeldung unter https:// veranstaltungen-ihk-sbh.de Hinweisgeberschutzgesetz Onlinevortrag „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz“, 26. September , 17 Uhr, IHK Südlicher Oberrhein. Infos und Anmeldung unter https://veranstaltungen.freiburg.ihk.de/ dasneuehinweisgeberschutzgesetzwhistleblowerrichtlinie Alles zu den neuen Pflichten für Unternehmen unter www.ihk.de/konstanz 5823692, www.ihk.de/sbh 5806004 und www.ihk.de/freiburg 5823770

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