Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein
44 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2023 Stimmrechte anders verteilt Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Personen- gesellschaftsrechts“, dem MoPeG, wird das Recht der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) im Bürger- lichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend neu gestaltet. Dies betrifft die GbR, aber auch alle anderen Personen- gesellschaften: Deren Recht verweist in Zukunft noch stärker als bisher auf die Regelungen zur GbR. So galt beispielsweise bisher für Stimmrechte eine Verteilung nach Köpfen als vereinbart, wenn der Gesellschafts- vertrag nichts Abweichendes bestimmte. Künftig gilt als gesetzlicher Regelfall, dass sich die Stimmkraft eines Gesellschafters und dessen Anteil an Gewinn und Verlust vorrangig nach den vereinbar- ten Beteiligungsverhältnissen richtet, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge. Gesellschafter sollten kritisch prüfen, ob ihr aktueller Gesellschaftsvertrag hierzu klare Bestimmungen vorsieht. Erweiterte Informationsrechte Neu sind die Regelungen im MoPeG zu Informati- onsrechten der Gesellschafter, die sich an §51a des GmbH-Gesetzes orientieren. Jeder Gesellschafter kann, falls nicht anders vereinbart, jederzeit umfassen- de Auskünfte über alle Angelegenheit der Gesellschaft von den Geschäftsführern verlangen. Im Streitfall kön- nen damit auch Minderheitsgesellschafter in erhebli- cher Weise auf die Gesellschaft und die Geschäftsfüh- rung einwirken. Die neuen Informationsrechte können (in Gren- zen) eingeschränkt werden; hierfür bedarf es allerdings genauer Regelungen, die die meisten Verträge derzeit nicht vorsehen. Geänderte Folgen bei Beschlussfehlern Das MoPeG führt ein Beschlussmängelrecht für OHG und KG ein, das sich am Recht der Kapitalgesellschaf- ten – GmbH und AG – orientiert. Bisher gilt für Be- schlüsse bei Personengesellschaften, dass jede Feh- lerhaftigkeit in einem Beschluss dazu führt, dass der Beschluss nichtig ist. Diese Nichtigkeit konnte auch noch Monate und Jahre später geltend gemacht wer- den - mit gravierenden Folgen für die Rechtssicherheit in der Gesellschaft. Künftig sind Beschlüsse nur noch ausnahmsweise bei schwerwiegenden Fehlern nichtig. Fehlerhafte Be- schlüsse sind wirksam, allerdings sind sie anfechtbar. Hierfür ist innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bilder: Adobe Stock/Wayhome Studio(groß), HTGanzo (Schriftzüge) Modernisierung von GbR, OHG, KG und Co. Frühjahrsputz beim Gesellschaftsrecht Zum 1. Januar 2024 wird das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesell- schaftsrechts“, kurz: MoPeG, in Kraft treten. Es sieht für alle Formen der Personengesellschaften von GbR, OHG und KG bis zur GmbH & Co. KG eine Vielzahl von zentralen Änderungen vor. Auch für bestehende Verträge kann das Anpassungen nötig machen. Ein Überblick über die wichtigsten geplanten Neuerungen.
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