Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein

REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE Unsere Apps für Fahrplan-Auskunft & MobilTickets FahrPlan+ VAG mobil Günstig und klimafreundlich mit Bus&Bahn zum Arbeitsplatz! Deutschland-Ticket Job oder RegioKarte Job – immer ein Plus für Mitarbeitende REG I O-VERKEHRSVERBUND FRE I BURG GMBH ( RVF ) Für Arbeitgeber und -nehmer ein Gewinn: das Jobticket F ür Unternehmen gibt es zwei Mobilitäts-Angebote, die sie ihren Beschäftigten machen kön- nen: das Deutschland-Ticket Job und die RegioKarte Job. In beiden Fällen handelt es sich um gegen- über dem klassischen Abo nochmals rabattierte,durch den Arbeitgeber bezuschusste Monatskarten für die Fahrt mit Bus & Bahn. Damit kommen Mitarbeitende günstig und zuverlässig zum Arbeitsplatz. Aber auch in der Freizeit ist man mit einem Jobticket im Nahverkehr mobil – wahlweise in ganz Deutsch- land oder dem RVF-Verbundgebiet. Wer eine RegioKarte Job hat, kann an Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Kinder (bis 14 Jahren) kostenfrei mitnehmen. Auch Arbeitgeberinnen und -geber profitieren. Die Parkplatzsituation entspannt sich und das Unter- nehmen leistet einen Beitrag zur umweltverträglichen Mobilität. Damit wird die Attraktivität als nachhaltiger Arbeitgeber gesteigert und Mitarbeitende ans Unterneh- men gebunden. Wer nur ab und zu den Nahverkehr nutzt kann Fahrscheine spontan per Smartphone kaufen. Zum einen gibt es das MobilTicket mit Digitalrabatt, bei dem Einzelfahrscheine oder TagesKarten per App FahrPlan+ oder VAGmobil gekauft werden. Zum anderen gibt es die LuftLinie per App von FAIRTIQ. Bei der LuftLinie checkt man sich einfach vor Fahrtantritt ein - abgerechnet werden am Schluss die gefahrenen Luftlinien-Kilometer. Mehr Informationen zu den Job- tickets, zum MobilTicket oder der LuftLinie unter www.rvf.de. Interessenten für ein Jobticket wenden sich bitte an manuel.konstanzer@vagfr.de , Tel. 0761-4511-431 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (6) Für den Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ bestehen folgende Vorgaben: 1. der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen; 2. der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten; 3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 12 Gewichtungsregelung Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich informationstechnisches Büromanagement 25 Prozent, 2. Prüfungsbereich Kundenbeziehungsprozesse 30 Prozent, 3. Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation 35 Prozent, 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. § 13 Bestehensregelung (1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „aus- reichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“. (2) AufAntrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungs- prozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Aus- schlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. § 14 Zusatzqualifikation (1) Als Zusatzqualifikation kann eine im Rahmen der Berufsausbildung nicht festgelegte Wahl- qualifikation nach § 8 Absatz 2 Abschnitt B der Büromanagementfachpraktiker-Ausbil- dungsregelung vermittelt werden. (2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die zeitliche Gliederung der Anlage Abschnitt B der Büromanagementfachpraktiker-Ausbildungsregelung entsprechend. § 15 Prüfung der Zusatzqualifikation (1) Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn bei derAnmeldung zurAbschlussprüfung mitgeteilt wird, dass diese Prüfung durchge- führt werden soll und glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kennt- nisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. (2) Für die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt § 11 Absatz 5 entsprechend. (3) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. § 16 Übergang Ein Übergang von einer Berufsausbildung nach dieserAusbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG ist von der/dem Auszubildenden und der/dem Ausbildenden kontinu- ierlich zu prüfen. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Regelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ in Kraft. Gleichzeitig tritt dieAusbildungsregelung Fachprak- tikerin für Büromanagement / Fachpraktiker für Büromanagement vom 12.April 2022 außer Kraft. Ausgefertigt: Freiburg, 22. März 2023 gez. Eberhard Liebherr gez. Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5