Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein
10 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2023 TITEL »55-Jahre- Freibetrag oder Fünftelregelung – all das muss sorgfältig abge- wogen werden« Karl Rehfuß , Regionalpartner „KERN - Unternehmensnachfolge“, Freiburg/Rottweil bei einem Unternehmensverkauf mindern Pensions- zusagen den Wert eines Betriebes enorm. Auch die Auflösung des Unternehmens, etwa im Rahmen einer steuerlichen Umstrukturierung, ist mit Pensionszusa- gen nicht möglich. Der 55. Geburtstag ist für Unternehmer in Sachen Übergabe ein wichtiger Stichtag. Warum? Karl Rehfuß: 55 Jahre ist ein steuerlich relevantes Alter für Inhaber von Personengesellschaften und für Einzel- unternehmer. Wer ab dann sein Unternehmen verkauft, kann bei der Einkommensteuer – einmalig im Leben – ei- nen recht hohen Freibetrag geltend machen. Das sollte man bei der Übergabeplanung im Hinterkopf haben. Alternativ kann möglicherweise auch die Fünftelrege- lung finanziell attraktiv sein – und dann eine andere Form der Übergabe nötig machen. All das gilt es mit einem Fachmann abzuwägen. Was können die IHKs bei der Nachfolgersuche tun? Alexander Vatovac: Die IHKs dürfen zwar keine steu- erliche oder rechtliche Beratung vornehmen, aber wir können den Verkäufer – und den Käufer – durch den gesamten Prozess begleiten. Das beginnt bei den aller- ersten Überlegungen, wie so eine Übergabe ablaufen kann. Welche Gedanken muss der Unternehmer sich zunächst machen? Was wären die weiteren Schritte? Als neutrale Anlaufstelle sind wir die, die alles ein bisschen sortieren und dem Prozess eine Richtung geben. Für alle Phasen bieten wir neben unserer persönlichen Beratungsleistung ein umfangreiches Serviceangebot an (Module und Termine im Kasten S. 8). Für die Suche nach potenziellen Käufern oder Verkäufern betreiben wir zum Beispiel die Nachfolgebörsen und laden regelmäßig zu Veranstaltungen ein, um Unternehmer und Gründer zusammenzubringen. In der digitalen „Unternehmens- werkstatt Deutschland“ der IHKs gibt es haufenweise Infos, Checklisten, Ansprechpartner. Wir stehen selbst mit Rat und Tat zur Seite, vermitteln aber auch Mentoren aus der Unternehmerschaft, die so einen Nachfolgepro- zess bereits hinter sich haben. Ich kann nur einladen: Suchen Sie gerne das Gespräch mit uns. Ich bin mit meinem Nachfolger einig und muss jetzt die Verträge aufsetzen lassen. Soll ich oder lieber er? Stephan Karl Schultze: Wenn es darum geht, wer die Verträge letztlich aufsetzt, überlassen das manche gerne der anderen Vertragspartei in der Hoffnung, so Kosten und Mühen zu sparen. Das ist aber zu kurz ge- dacht. Denn es ist immer leichter für einen Juristen, vorteilhafte Klauseln, die er selbst eingebaut hat, auf Wunsch zurückzustufen – also Zugeständnisse zu ma- chen – als nachteilige Klauseln rauszuverhandeln. Die Praxis zeigt, dass derjenige, der den Vertrag zuerst vorlegt, die größeren Vorteile hat. Ist es als Verkäufer sinnvoll, eine Bestandsaufnahme auch schon ohne konkreten Käufer vorzubereiten? Stephan Karl Schultze: So eine Verkäufer-Due-Dilli- gence macht durchaus Sinn. Wer sein Unternehmen rechtlich, steuerlich und finanziell durchforstet, ent- deckt dabei „Leichen“ im Keller, die man im laufenden Betrieb so gar nicht bemerkt hätte und die einem Ver- kauf entgegenstehen. Das ist gar nicht so selten – und kann dann vorab behoben werden. Im Übrigen kommt das bei Käufern auch als vertrauensbildende Maßnahme an, die diese eventuell mit Aufschlägen auf den Preis honorieren. Ein Beispiel für solche überarbeitungswürdige Altlasten sind zum Beispiel volle Lager, eventuell auch zu hoch bewertet. Dann ist es sinnvoll, in den Jahren vor dem Verkauf die Vorratsbestände etwas runterzufahren – um zu besseren Kennzahlen zu kommen. Was mir auch oft begegnet, sind Investitionen, die mit sehr viel Eigenkapital finanziert wurden. Ein Käufer müsste dann nicht nur den Kaufpreis finanzieren, son- dern auch den laufenden Betrieb. Er sähe es lieber, wenn Anlagevermögen langfristig und zu passablen Konditionen fremdfinanziert wäre. All diese Aspekte könnten Verkäufer lange im Vorhinein bedenken und entsprechend gestalten – zugunsten des Kaufpreises und eines größeren Interessentenkreises. Warum soll ich noch investieren, wenn ich doch ohnehin bald raus bin? Christina Gehri: Weil man seinen Laden übergabefä- hig halten muss. Schnell können aus einem geplanten halben Jahr für die Nachfolgesuche mal ein, zwei oder drei Jahre werden – und wenn man in dieser Zeit un- ternehmerisch nicht am Ball bleibt, behält der Betrieb seinen Wert nicht. Wer technisch nicht up to date ist, die Maschinen nur noch mit einem Euro im Bestand mitschleppt und seine Mitarbeiter nicht mehr weiterbildet, lädt diese Investitionen dem Nachfolger auf. Zudem bekommt ein potenzieller Käufer für ein schlecht aufgestelltes Unternehmen schwieriger eine Finanzierung. Darunter leidet unterm Strich der Unternehmenswert – und die eigene Rente. Meine Empfehlung deshalb: Das Unternehmen immer so führen, als wenn man es fortführen wollte. Viele Senior-Unternehmer wissen das an sich, aber wer auf die Rente zusteuert, wird auch gerne schon mal ein bisschen nachlässig und müde. Eine Übergabe steht noch nicht an, was sollte ich trotzdem jetzt schon tun? Larissa Kratt: Ein verantwortungsbewusster Unter- nehmer sorgt unabhängig von seinen Nachfolgeplänen frühzeitig dafür, dass der Laden zur Not auch ohne ihn läuft. Ein oder mehrere qualifizierte Stellvertreter sollten über Verträge, Geschäfte und Interna Bescheid wissen, Zugang zu wichtigen Dokumenten haben und über ent- sprechende Befugnisse verfügen. Erprobte Stellvertreterregelungen sind enorm wichtig – denn auch junge Unternehmer können erkranken oder einen Unfall haben. Bei den IHKs erhalten Interessier- te sogenannte Notfall-Handbücher mit allen Infos und Checklisten (Link siehe Kasten S. 8). Die Gespräche führten Ulrike Heitze und Nina Lipp.
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