Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Südlicher Oberrhein

9 9 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK-Magazin „Nachfolgezeit“ der IHK Schwarzwald-Baar-Heu- berg mit allen Tools und Services, die die IHK anbietet. www.ihk. de/sbh 4910188 KMURechner : Onlinebewertung für kleine und mittlere Unterneh- men. Projekt des Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e.V., unterstützt von zahlreichen Verbänden und Kammern. In der Basisversion kostenfrei. https://kmurechner.de Das EMF-Institut (Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) bietet verschiedene kostenlose Informationen und Tools für KMU zur Nachfolge. Darunter sind der KMU-Rechner zum Ermit- teln des Unternehmenswertes, das Analysetool Nachfolg-O-Mat zur Ermittlung des aktuellen Übernahmestatus‘ sowie der Nach- folgefahrplan, der die unterschiedlichen Schritte zu familieninter- ner, betriebsinterner und externer Nachfolge aufzeigt. www. nachfolge-in-deutschland.de Regionale Existenzgründungs- und Nachfolgebörse der IHKs : Platz für aktuelle Inserate zu Angeboten und Gesuchen in den The- men Nachfolge und Übernahme https://www.ihk.de/sbh/boersen/ exiboerse und https://www.ihk.de/konstanz 1658958 Existenzgründungs- und Nachfolgebörse in der WiS :Wir dru- cken jeden Monat kostenlos Inserate von potenziellen Übergebern und Übernehmern ab – diesmal auf Seite 11. Onlinebörse „Nexxt-Change“ : Deutschlands größte Unterneh- mensnachfolgebörse bringt Unternehmensinhaber und Existenz- gründer zusammen. www.nexxt-change.org IHK-Ansprechpartner: IHK Hochrhein-Bodensee: Alexander Vatovac 07531 2860-135 alexander.vatovac@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Larissa Kratt 07721 922-138 kratt@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Christina Gehri 0761 3858-142 christina.gehri@freiburg.ihk.de »Es ist sinnvoll, die Nachfolge lange im Vorfeld zu gestalten – zugunsten des Kaufpreises« Stephan Karl Schultze , Partner in der Wirtschafts- prüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft „LOEBA Treuhand GmbH“, Lörrach eine gewisse Kontinuität gewährleistet wird. Mein Tipp: Die potenziellen Nachfolger früh genug ausgucken, ansprechen und heranziehen, damit der Rollenwech- sel – vom Kollegen zum Chef – gelingt und von allen mitgetragen wird. Eher selten kommt es vor, dass ein größerer Teil der Belegschaft das Unternehmen über- nimmt, das wäre dann ein „Employee-Buy-Out“. Was ist ein Asset Deal, was ein Share Deal? Stephan Karl Schultze: Bei einem Share Deal, einem sogenannten Rechtskauf, werden Anteile am Gesamt- unternehmen verkauft. Das ist einfacher abzuwickeln, aber der Käufer tritt in alle Haftungsverhältnisse des Vorgängers ein, was etwa bei klammen Unternehmen von Nachteil ist. Bei einem Asset Deal, oder auch Sachkauf, werden ein- zelne – oder alle – Vermögensgegenstände des Unter- nehmens verkauft. Das ist aufwendiger, weil alle Vermö- genswerte aufgeführt werden müssen. Der Vorteil: Der Käufer kann problematische Gegenstände außen vor lassen, der Verkäufer kann Teile behalten. Die jeweiligen Steuervorteile ergeben sich daraus, dass unterschied- lich abgeschrieben und abgesetzt werden kann. Der Interessenskonflikt – der Verkäufer bevorzugt steu- erlich eher einen Share Deal, der Käufer eher ein Asset Deal – lässt sich professionell lösen. Ohne Emotiona- lität. Man kann nämlich die finanziellen Konsequenzen aller Varianten berechnen, vergleichen, einpreisen – und dann die steuerlich sinnvollste Transaktionsform fin- den. Oder man wählt im Anschluss bewusst eine andere Version, weil etwa außersteuerliche Gründe es nötig machen. Aber alles lässt sich berechnen. Ich erlebe allerdings oft, dass Verkäufer oder Käufer kategorisch und aus dem Bauch heraus entscheiden. Schon deshalb macht es Sinn, sich von spezialisierten Dritten beraten zu lassen. Wie regelt man Haftungsfragen und Garantien so, dass es für beide Seiten passt? Karl Rehfuß, Regionalpartner „KERN - Unternehmens- nachfolge“, Freiburg/Rottweil: Das Thema muss tat- sächlich frühzeitig geklärt werden. Wird man sich hier nicht einig, bringt das oft den ganzen Deal zu Fall. Ein Beispiel: Der Wert eines Unternehmens besteht nicht selten aus seinem Namen und dem damit verbundenen Image. Der Nachfolger wird – um beim alten Namen zu bleiben – daher das Unternehmen eher per Share Deal erwerben. Darin steckt aber ein Haftungsrisiko, weil der Käufer für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet – von Arbeitsverträgen bis zur Gewährleistung für Produkte und Leistungen. Darüber müssen sich die Vertragspar- teien unterhalten. In den Kaufvertrag kann zum Beispiel eine Freistellungserklärung aufgenommen werden, die zwischen Käufer und Verkäufer klärt, wer in solchen Fällen haftet. Zudem gibt es Versicherungslösungen, die das Risiko eingrenzen können. Kann ich einen Teil des Verkaufspreises auch als Pensionszusage erhalten? Karl Rehfuß: Ich empfehle Unternehmern, sich pri- vat um ihre Altersvorsorge zu kümmern, damit sie auf Pensionszusagen verzichten können. Denn ich rate Kaufinteressenten unbedingt davon ab, eine solche Verpflichtung beim Kauf eines Unternehmens einzuge- hen. Die Pensionszusage an den früheren Inhaber stellt für die Zukunft des Unternehmens ein unkalkulierbares Risiko dar. Diese Auffassung ist weit verbreitet und

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