Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
22 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2023 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ANZEIGE Sparkassen der Reg ion Rottweil Schwarzwald-Baar Tuttlingen ksk-rw.de spk-swb.de ksk-tut.de Für die Zukunft Ihres Unternehmens. Geben Sie Ihr Unternehmen in gute Hände. Beratung bei der Unternehmensnachfolge Lebenswerk sichern *HHLJQHWHQ 1DFKIROJHU ¿QGHQ Hinweisgeberschutzgesetz EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft Z um 2. Juli dieses Jahres trat nach langem Gesetzgebungsprozess das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Beschäftigte in Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Unterneh- men erlangt haben, können diese zukünftig unter dem besonderen Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes melden. Dies bedeutet Handlungsbedarf für Unternehmen und die Geschäftsführungen. Worauf es dabei ankommt, hatte die IHK unter anderem in einem kostenfreien Seminar unter dem Titel „Rechte und Pflichten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz - Sind Sie vorbereitet?“ nä- hergebracht. Darin wurden pragmatische Lösungswege für mittel- ständische Unternehmen vorgestellt. So müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend ei- nen internen Meldekanal für bestimmte Verstöße einrichten. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das Gesetz eine Einrichtungsfrist für interne Meldekanäle bis zum 17. Dezember dieses Jahres vor. IHK-Jurist Stefan Villing weist darauf hin, „dass es diesen Unterneh- men erlaubt ist, Ressourcen zu teilen und mit anderen Unternehmen eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben. Außerdem kann die Einrichtung einer internen Stelle auch für Unternehmen unter 50 Beschäftigten sinnvoll sein, um eine interne Klärung herbeizuführen und Meldungen an externe Stellen zu vermeiden“. SV Stefan Villing, Fachbereich Recht und Steuern 07721 922-240 villing@vs.ihk.de INFORMATION Informationen und eine Checkliste finden Unternehmen auf der IHK-Seite unter www.ihk.de/sbh/HinSchG. Für den Herbst 2023 ist eine weitere Informationsveran- staltung geplant. Hierüber wird die IHK rechtzeitig infor- mieren. Weitere Auskünfte dazu erteilt Mareike Biesalski 07721 922-1309 biesalski@vs.ihk.de .
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