Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'23 -Südlicher Oberrhein

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2023 PRAXISWISSEN E ine Schwarzwälder Kuckucksuhr made in China? Das soll es künftig nach dem Willen der EU-Kommission nicht mehr geben. Deshalb plant sie ein EU-weites Gütesiegel, das die regionale Herkunft von Traditionspro- dukten bestätigt. Für Lebensmittel gibt es so ein Gütesiegel bereits: „Schwarzwälder Schinken“ darf nur so heißen, wenn er im Schwarzwald hergestellt wurde, „Schwä- bische Spätzle“ in Schwaben. Wer die Vo- raussetzungen erfüllt, darf das Gütezeichen „Geschützte geografische Angabe“ oder „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ führen. 81 dieser geschützten Herkunftsangaben für Lebensmittel waren im Mai 2023 deutsch- landweit aktiv. Nun sollen auch Handwerksprodukte aus re- gionaler Erzeugung entsprechend gesiegelt werden können. Gemeint sind Produkte, die entweder vollständig von Hand oder mithil- fe manueller Werkzeuge hergestellt werden. Auch Waren, die auf mechanischem Wege hergestellt werden, sollen als Handwerkspro- dukt angesehen werden, wenn der manuelle Beitrag Kernbestandteil des Endprodukts ist. Zusätzlich sieht der Kommissionsentwurf wei- tere Voraussetzungen vor: Das Produkt muss seinen Ursprung in einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land haben, die Qualität, das Ansehen oder andere Ei- genschaften müssen wesentlich auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein, es muss mindestens ein Produktionsschritt in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Auf Antrag gibt‘s einen Eintrag Der Weg zum Gütesiegel soll einfach sein: Hersteller können beim Deutschen Patent- und Markenamt per Formular beantragen, ihre Handwerkserzeugnisse samt Herkunfts- angabe eintragen zu lassen. Ist ihr Produkt schutzfähig, stellt die Behörde dafür einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Bei weiterer po- sitiver Entscheidung trägt das EUIPO den Na- men, die Produktart und die Herkunft des zu schützenden Produktes im Unionsregister ein. Die neue EU-Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten, die Zustimmung des EU-Par- laments steht noch aus. Sie wird noch vor dem Sommer erwartet. Ob die „Schwarz- wälder Kuckucksuhr“ dann eine geschütz- te Angabe sein wird? Man wird sehen. Holger Weimann, Advant Beiten Qualitätssiegel für regionale Handwerksprodukte Schwarzwälder Kuckucksuhren und Co. bald schützbar Schutz vor Fälschungen und Nachahmungen: Die EU-Staaten haben sich auf ein Gütesiegel für regionale Handwerksprodukte geeinigt. Dieses soll die Echtheit und die Qualität garantieren. Mehr zum Schutz von geografischen Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten beim Deutschen Patent- und Markenamt unter www.dpma.de/marken/ geografische_herkunftsangaben Vereinbarkeit ermöglichen Neue Online-Talk-Reihe D as Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ lädt seit kurzem Unterneh- mer und Personalverantwortliche einmal im Monat zu einem halbstündigen Onlineformat ein: Beim „Vereinbarkeits-Espresso“ jeweils am ersten Mittwoch eines Monats von 8.30 bis 9 Uhr können sich Interessierte kompakt über einen Aspekt von Familienfreund- lichkeit im Unternehmen informieren. Die Themen und Termine: 5. Juli : „Wie schaffen wir Freiräume für Pflege?“, 7. September (ein Donnerstag): „Wie fördern Führungskräfte Vereinbarkeit?“, 4. Oktober : „Wie hilft Digitalisierung bei der Verein- barkeit?“, 1. November : „Wie gelingt eine familienfreundliche Kultur im Unternehmen?“ und 6. Dezember : „Zeit – die neue Währung?“ Das 2007 von Bundesfamilienministerium und DIHK gegründete Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ unterstützt seine Mitglieder kostenlos bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik. Die Teilnahme an den Microsoft-Teams-Veranstal- tungen ist kostenfrei, erfordert allerdings eine Registrierung. uh Infos und Anmeldung unter www.erfolgsfaktor-familie.de. „ Ihr Vereinbarkeits-Input am Morgen“ BGH-Urteil Für Firmen keine Musterfeststellungsklage D amit während eines Verfahrens die Ansprüche des Klagen- den nicht verjähren, können Verbraucher eine Musterfeststel- lungsklage anstrengen oder sich einer bestehenden anschließen. Gerade während des sogenannten Dieselskandals haben das viele Autobesitzer getan. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil festgestellt, dass dieser Weg inklusive der Verjährungshemmung nur Verbrauchern, sprich Privatleuten, nicht aber Unternehmern offen steht (BGH Az. VIa ZR 591/21 vom 31.10.2022). In dem verhandelten Fall ging es um einen VW-Fahrer, der seinen Wagen unter dem Namen seiner Firma gekauft hatte und ihn als Betriebsfahrzeug nutzte. Der BGH stellte fest, dass nach dem Wort- laut des § 608 Abs. 1 der Zivilprozessordnung eine Musterfeststel- lungsklage nur Verbrauchern offen stehe. Gewerbetreibende fallen laut Gericht nicht darunter. Ergo: Keine Musterfeststellungsklage, keine Verjährungshemmung. uh Bilder: Adobe Stock/3dillustrations(oben), Birgit Reitz-Hofmann (unten)

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