Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 -Südlicher Oberrhein

7 D ie Welt ist manchmal schon ein biss- chen widersinnig. Da herrscht in der Region ein stattlicher Arbeitskräf- temangel quer durch alle Branchen – Ten- denz steigend – und Unternehmen können ihren Personalbedarf kaum decken, obwohl sie Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Gleichzeitig sind im Südwesten nach Anga- ben der Landesbehindertenbeauftragten gut 15.200 Menschen mit Handicap arbeitslos gemeldet, etwa die Hälfte von ihnen verfügt über eine schulische, berufliche oder akade- mische Ausbildung. Da stellen Bund, Land und Kommunen jede Menge Ansprechpartner und Fördermittel für die Inklusion in den Ar- beitsmarkt zur Verfügung – und die Angebote werden von den Arbeitgebern längst nicht ausgeschöpft. Inklusion ist nicht gerade das Trendthema bei der breiten Masse der Unternehmen. So beschäftigen gut 6.200 Betriebe in Baden- Württemberg keinen einzigen schwerbehin- derten Mitarbeiter, obwohl sie es per Sozial- gesetzbuch müssten. Keiner der Stadt- oder Landkreise im Regierungsbezirk Freiburg erreicht die für schwerbehinderte Menschen Galabau Gass, Kippenheim Durch dick und dünn „Es ist viel besser geworden mit der Inklusion“, stellt Joachim Gass fest und meint damit, dass Kunden, Mitar- beiter und die Gesellschaft viel informier- ter, offener und rücksichtsvoller mit dem Thema Behinderung umgehen als noch vor Jah- ren. Gass kann das beurteilen. In seinem Gar- ten- und Land- schaftsbaube- trieb „Galabau Gass“, mit dem er im vergangenen Jahr sein 25-Jähriges gefeiert hat, beschäftigt er mehrere Mitarbeiter, die wenig oder gar nicht hören können. Auch er selbst ist hörgeschädigt. „Die Menschen sind heute in der Regel gut aufgeklärt. Wenn wir einen Auftrag anfangen, informieren wir die Kunden, dass der eine oder andere sie nicht gut hören und ihnen antworten kann.Wenn die dann sehen, wie gut mei- ne Leute arbeiten, sind eventuelle Vorurteile schnell weg.“ Früher, so erinnert er sich, habe man Hörgeschädigten noch oft unterstellt, sie seien dumm. Heute üben Kunden am PC selbst schon mal Gebärdensprache, weil sie es auf der Baustelle mitbekommen haben und fasziniert sind. Wer mit Joachim Gass kommunizieren will, schreibt Emails oder Whatsapps, alternativ gibt es eine Kollegin fürs Tele- fon. „Damit können heutzutage alle gut leben,“ sagt er. Dass es in seinem Team, auf das er große Stücke hält, in aller Regel rund läuft, kann auch daran liegen, dass sie insgesamt ein bunter Haufen sind: Leute vom Fach, Quereinsteiger aus den wildesten Berufen, Alte und Junge, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Behinderung. „Alle bringen ihre ganz eigenen Qua- litäten mit. Alle nehmen Rücksicht.“ Und dann ist da noch die Sache mit den gemeinsamen Festen und Ausflügen. „Sowas schweißt zusammen.“ uh »Ein inklusions- williges Unternehmen wird mit dem Thema nie allein gelassen. Es wird immer Hilfe haben« Susanne Müller, Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen- Schwenningen Im Mai hat das „Gesetz zur För- derung eines inklusiven Arbeits- markts“ den Bundesrat passiert. Dadurch wird unter anderem die Ausgleichsabgabe deutlich steigen, wenn Betriebe zu wenig Menschen mit Handicap be- schäftigen. Ein guter Anlass für Arbeitgeber sich mehr mit dem Thema zu befassen? Schließlich fehlt allerorten Personal. Un- ternehmer aus der Region, die sich in Sachen Inklusion bereits engagieren, machen Mut. Bild links: Adobe Stock, Yakobchuk Olena DAS SIEHT DAS NEUE GESETZ VOR Nach wie vor gilt: Nach § 154 des SGB IX sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 20 Mitarbeitern verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht be- setzten Platz wird eineAusgleichsabgabe fällig. Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung eines inklusivenArbeitsmarkts“ soll unter anderem dieseAbgabe steigen: Je nach Erfüllungsquote (ab drei Prozent/zwischen zwei und drei Prozent/von Null bis unter zwei) steigt sie von 125/220/320 Euro monatlich auf neu 140/245/360 Euro. Hinzu kommt eine vierte Stufe: Betriebe, die gar keinen Gehandicapten beschäftigen, obwohl sie müssten, haben künftig 720 Euro pro Monat und pro verpasstem Platz abzuführen. Für kleine Firmen gelten niedrigere Sätze: Bei unter 40 Mitarbeitern gelten 140 und 210 Euro, wenn man im Schnitt unter einem behinderten Beschäftigten oder bei null bleibt. Bei unter 60 Mitarbeitern gelten Sätze von 140 Euro (bei weniger als zwei Behinderten)/245 und 410 Euro. Vorteile gibt’s für Unternehmen im Gesetz auch: Braucht die Genehmigung vom Integrationsamt für Leistungen länger als sechsWochen, gilt die Leis- tung automatisch als erteilt. Und: Lohnkostenzuschüsse beim Budget für Arbeit sind nicht mehr zwingend auf 40 Prozent gedeckelt. Mitte Mai hat der Bundesrat das Gesetz beschlossen, es muss nun noch veröffentlicht werden und soll ab 2024 gelten. uh Joachim Gass (auf der Schaufel rechts) mit seinem Team

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