Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 -Südlicher Oberrhein
28 6 | 2023 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein A NWALTSKANZLEI D R . R EICHERT & K OLLEGEN – V ERTRAUEN GEGEN V ERTRAUEN – VERLÄSSLICH , KOMPETENT , DURCHSETZUNGSSTARK ERBRECHT Verwaltungsrecht Arbeitsrecht JURIST AUS LEIDENSCHAFT ERFAHRUNG UND KRAFT Am Froschbächle 16 · 77815 Bühl Tel. 0 72 23/9 49 10 · Fax 0 72 23/9 49 191 E-mail: kanzlei@reichert-recht.de WWW.REICHERT-RECHT.DE R ECHTSANWALT D R . B ERND R EICHERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER aus der Region empfehlen sich ANZEIGEN " $ " "%!! )" $$ #$ ' (() * ,#(' &#, " % $ ",+ '. %,+! + %%+ " , & (%%' * #% " % #$ $$ #*,+ " ,+)*1 -'!+! + %%+ " , #% $ #+$ * (*& ' ' , - * * ,-'!+! + %%+ " , *,' *+ " , & *.#!+,* / +, ,, % , - * -' ",+ * ,-'! #*,+ " ,+)*1 -'! ', *' "& '+ * ,-'! &&& ' & ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Termine und Anmelde-Adressen für die Abschlussprüfungen im Winter 2023/2024 Maßgeblicher Termin für die Winterprüfung 2023/2024 ist der 29. Februar 2024. Der Prü- fungszeitraum für die Abschlussprüfung Winter 2023/2024 bei der IHK Südlicher Oberrhein erstreckt sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. April 2024 . Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 7.–10. November 2023 b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 13.–14. November 2023 c) gewerblich-technische Ausbildungsberufe vom 14.–16. November 2023 . Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden voraussichtlich von Januar bis Ende Februar 2024 statt. Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche Ausbildungszeit vor dem 1. Mai 2024 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Anmeldung muss die Zu- stimmung der/des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall kann auch die/der Auszubildende selbst beziehungsweise ihr/sein gesetzliche:r Vertreter:in anmelden. Für die Anmeldung sind die von der Kammer vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden, die den Betrieben rechtzeitig zugesandt werden. Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarzwald, Emmendingen, Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Anmeldungen aus dem Ortenaukreis an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr. Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 26. Juli 2023 (Ausschlussfrist) bei der IHK Südlicher Oberrhein eingegangen sein. Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt wer- den, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. April 2024, aber vor dem 1. Oktober 2024 endet und die Leistungen der/des Auszubildenden dies rechtfertigen. Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenommen und diese nicht bestan- den haben, können zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden, sofern die Abschlussprü- fung nicht bereits zweimal wiederholt wurde. Übernahme hoheitlicher Aufgaben der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz gemäß § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz In ihrer Sitzung am 9. März 2023 hat die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein fol- genden Beschluss gefasst: Vorbehaltlich entsprechender Aufgabenübertragungsbeschlüsse durch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammern für die Pfalz, Trier, Koblenz und Rheinhessen stimmt die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein der Übernahme der hoheitlichen Aufgabe im Bereich EMAS-Auditierung von den benannten Kammern zum 1. Juli 2023 zu, gemäß §§ 1 Absatz 4, 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 und 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.August 2021 (BGBl. I S. 3306); § 4 Absatz 2 Satz 2 lit. g) der Satzung der IHK Südlicher Oberrhein vom 3. Dezember 2020, zuletzt geändert am 17. März 2021; § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGBl. I S. 3436). Präsident und Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, nach Genehmigung durch das Minis- terium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die entsprechende Vereinbarung auf Basis des beiliegenden Entwurfs abzuschließen. Die IHK Südlicher Oberrhein hat dem entsprechend mit Datum vom 18.04.2023 mit der IHK für die Pfalz und mit der IHK Trier sowie mit Datum vom 05.05.2023 mit der IHK Koblenz in- haltlich gleichlautende Vereinbarungen geschlossen. Die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung mit der IHK für Rheinhessen lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor und wird in der „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 7/2023 bekanntgegeben. Folgende Vereinbarung wurde mit den IHKs geschlossen: 1. Die IHK für die Pfalz/ Koblenz/ Trier/ für Rheinhessen überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK- Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG i.V. m. § 10 Abs. 1 IHKG auf die IHK Südlicher Oberrhein. 2. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebüh- ren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 3. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK für die Pfalz/ Koblenz/ Trier/ für Rheinhessen auf die IHK Südlicher Ober- rhein. 4. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zuständig- keitsübertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Ober- rhein sowie der IHK für die Pfalz/ Koblenz/ Trier/ für Rheinhessen unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg bzw. dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bzw. des Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr, Land- wirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz bekannt gemacht wurde. 5. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Aufga- ben- und Zuständigkeitsübertragungen sowie die Vereinbarungen zwischen den benannten Kammern mit Schreiben vom 13.03.2023 Az.: WM42-42-359/74 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirt- schaft im Südwesten“ 06/2023 veröffentlicht. Freiburg, den 15.05.2023 Präsident Hauptgeschäftsführer Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon
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