Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
II IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2023 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Besuchen Sie unsere Homepage mit großer Auswahl an Neu-, Gebraucht- und Mietstaplern – individuell für Ihren Einsatz unter www.kugler.net Gabelstapler - Service & Vermietung GmbH • 88356 Ostrach • Im Grund 7 • Tel. 07585-93 03-0 ANZEIGE F ür die Hotellerie und Gastronomie ist die duale Berufsausbildung nach wie vor der wichtigste Weg zur Qualifizierung ihrer Fach- kräfte. Und nicht erst seit der Coronapande- mie – seitdem allerdings mit noch größerer Intensität als zuvor – mangelt es in diesen Branchen an Personal. Um dem Nachwuchs eine Karriere dort schmackhafter zu machen und die Entwicklung in den Berufen selbst besser abzubilden, wurden die dualen Aus- bildungen überarbeitet. Ein Ausbildungsberuf wurde zudem neu geschaffen. Die wichtigsten Fragen – und Antworten: Was hat sich inhaltlich geändert? Alle Ausbildungen wurden deutlich moderni- siert. Neuere Metathemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden integriert. Berei- che, die in der Branche an Bedeutung gewon- nen haben wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team oder Gastkommu- nikation stehen stärker im Fokus. Die jungen Fachkräfte werden besser auf ihre spätere Rolle als Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Erstausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Ver- kaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaft- liches Denken erlernen. Aktuelle Trends wie veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung aufgegriffen. Was änderte sich strukturell? Die wichtigste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Das heißt, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung (GAP 1). Die GAP 1 zählt mit 25 Prozent für die Endnote. In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung. Wie geht die Umstellung? Das neue Recht gilt für alle Ausbildungen, die nach dem 1. August 2022 begannen. Für vor dem 1. August 2022 bereits laufende Ausbil- dungen gelten die alten Ausbildungsordnun- gen; eine Umschreibung ist nicht vorgesehen. Was ist, wenn der Betrieb neue Inhalte nicht vermitteln kann? Der betriebliche Ausbildungsplan muss an die neuen Ausbildungsrahmenpläne angepasst werden. Diese stellen verbindliche Mindest- standards dar. Bei der Formulierung der neuen Lernziele wurde jedoch darauf geachtet, dass diese offen genug gestaltet sind, damit sie in unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben auf verschiedene, jeweils betriebsübliche Weise vermittelt werden können. Insbesondere sind die Formulierungen technologieoffen. Wenn dennoch Inhalte im Betrieb nicht vermittelbar sind, bieten sich zwei Möglichkeiten an: ent- weder die Ausbildung in einem zwei- statt in Reform der Ausbildung im Gastgewerbe Den Nachwuchs mit neuen Inhalten locken Die Ausbildungsberufe im Gastgewerbe wurden im ver- gangenen Jahr zum 1. August bundesweit neu geordnet. Was Ausbildungsbetriebe dazu wissen müssen. Bild: Adobe Stock.Prostock-Studio
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