Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
48 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 5 | 2023 THEMEN & TRENDS Frau Modrow, demnächst startet das EU- EP, das Europäische Patent mit einheitli- cher Wirkung. Was ändert sich dann? Stephanie Modrow: Ab dem 1. Juni erteilte europäische Patente kann man als sogenann- tes Einheitspatent validieren, das heißt, man bekommt ein Patent mit einheitlicher Wirkung für alle teilnehmenden EU-Staaten. Wo liegt der Unterschied zum klassischen europäischen Patent? Beim EU-EP ist nicht nur das Anmelde- und Prüfungsverfahren einheitlich, sondern eben auch die Schutzwirkung und die Verwaltung des er- teilten Patents. Dazu muss man wissen, was das eu- ropäische Patent an sich ist, das vor fast 50 Jahren eingeführt wurde. Ziel war damals, die Patente, die in jedem einzelnen Land angemeldet und geprüft wurden, einem einfache- ren Verfahren zugänglich zu machen und mit einem Anmelde- und ei- nem Erteilungsverfahren vor einem Amt, dem europäischen Patentamt, zu bündeln. Aber: Nach Erteilung des Patents zerfällt es immer noch in ein Bündel von einzelnen nationa- len Patenten in Europa. Deshalb besteht die Idee, ein einziges Schutzrecht für die gesam- te EU zu schaffen, also ein Einheitspatent, auch schon fast 50 Jahre. Eine lange Zeit. Warum hat das jetzt so lange gedauert? Versuche sind immer wieder gescheitert. Man hat sich zum Beispiel lange nicht zur Sprache einigen können. An dem jetzt neu geregelten System nehmen auch nicht alle EU-Staaten teil, sondern nur 17 der 27 Mit- glieder. Für die wird das Einheitspatent auch erst- mal nur gelten. Spanien und Kroatien haben von vornherein gesagt, dass sie nicht teilnehmen. Es ist sehr schwer abzuschät- zen, ob weitere Staaten noch folgen oder nicht. Wer wird vom Einheitspa- tent profitieren? Insgesamt hat das Einheitspatent den Vor- teil, dass dieses Schutzrecht ein größeres territoriales Gebiet abdeckt, eben das der 17 Staaten, die das Übereinkommen ratifi- DIE TEILNEHMER 17 Länder starten im Juni mit dem Europäischen Einheitspatent: Belgien – Bulgarien – Dänemark – Deutschland – Estland – Finnland – Frankreich – Italien – Lettland – Litauen – Luxemburg – Malta – Niederlande – Österreich – Portugal – Schweden – Slowenien »Insgesamt hat das Einheitspatent den Vorteil, dass es ein größeres territoriales Gebiet abdeckt. Das bietet Kosten- und Verwaltungsvorteile« Am 1. Juni erblickt das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“, kurz: „europäisches Ein- heitspatent“ das Licht der Welt. Zudem tritt das „Einheitliche Patentgericht“ seinen Dienst an. Beides soll einen einheitlichen Schutz in der EU schaffen und Patentstreitigkeiten billiger, einfacher und kalkulierbarer machen. Was hinter dem neuen System steckt, erklärt Patentanwältin Stephanie Modrow, die bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg kürzlich ein Seminar dazu gegeben hat. Bilder: Adobe Stock/svetazi Neu: das Europäische Einheitspatent Eines für alle
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