Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

Besuchen Sie unsere Homepage mit großer Auswahl an Neu-, Gebraucht- und Mietstaplern – individuell für Ihren Einsatz unter www.kugler.net Gabelstapler-Service & Vermietung GmbH • 88356 Ostrach • Im Grund 7 • Tel. 07585-93 03-0 ANZEIGE Anpassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Der Berufsbildungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in seiner ordentlichen Sitzung am Montag, den 20. März 2023, folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat gemäß § 79 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1, § 62 Abs. 3 BBiG, beschlossen, § 18a der Prü- fungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg wie folgt hinzuzufügen: (1) Sind nach der Ausbildungsordnung Aufgaben schriftlich zu bearbeiten, kann die IHK Schwarz-wald-Baar-Heuberg bestimmen, dass diese ganz oder in Teilen in digitaler Form an einem festgelegten Prüfungsort unter Aufsicht durchgeführt werden.Vor der Entscheidung ist der Berufsbildungsaus-schuss nach § 79 BBiG einzubeziehen. Die Prüfungsausschüsse sind rechtzeitig zu informieren. (2) Bei einer digitalen Durchführung der Prüfung hat die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Folgendes sicherzustellen: 1. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat die erforderlichen digitalen Endgeräte mit der erforderlichen digitalen Ausstattung (digitales Prüfungssystem) zur Verfügung zu stellen; 2. Prüflingen und den Prüfenden ist vor der Prüfung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem digitalen Prüfungssystem vertraut zu machen; 3. während der Abnahme der Prüfungsleistung hat eine für das digitale Prüfungssys- tem technisch sachkundige Person zur Verfügung zu stehen; 4. bei nicht durch den Prüfling zu vertretenden technischen Störungen ist der damit verbundene Zeit-verlust durch entsprechende Zeitverlängerung auszugleichen; 5. es ist sicherzustellen, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik die von den Prüflingen und den Prüfenden eingegebenen Daten diesen stets eindeutig und in- nerhalb der Aufbewahrungsfrist nach § 31 dauerhaft zugeordnet werden können. Die Unveränderbarkeit der abschließend übermittelten Daten durch die Prüflinge und die Prüfenden ist sicherzustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten sind ein- zuhalten. 2. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat gemäß § 79 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1, § 62 Abs. 3 BBiG, beschlossen, § 25 Abs. 1-3 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg wie folgt neu zu fassen. (1) Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über 1. die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat, 2. die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie 3. das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Für die Beschlussfassung erhält der Ausschuss die Ergebnisniederschriften nach § 26 Absatz 1. Dem jeweiligen Prüfungsausschuss sind zum Zweck der abschließenden Be- wertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Werden in einem Prüfungsbereich als schriftlich zu bearbeitende Aufgaben aus- schließlich Ant-wort-Wahl-Aufgaben im Sinne des § 42 Absatz 4 BBiG eingesetzt, so ist eine mindestens „ausreichende“ Prüfungsleistung erbracht, wenn das vom Prüfling erzielte Ergebnis mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte beträgt (absolute Bestehensgrenze) oder wenn bei einer Prüfung mit mindestens 100 Prüflingen mit gleichem Aufgabensatz die vom Prüfling erzielte Punktzahl die durchschnittliche Punktzahl aller erstmals an dieser Prüfung teilnehmenden Prüflinge um nicht mehr als 10 Prozent in den schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben dieses Prüfungsbereichs unterschreitet (relative Bestehensgrenze). Die relative Bestehens- grenze findet nur dann Anwendung, wenn der Prüfling mindestens 45 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte in den schriftlich zu bearbeiten-den Aufgaben dieses Prüfungsbereichs erreicht hat. Findet die relative Bestehensgrenze Anwendung, sind die Punkte aller diesen Prüfungsbereich bestehenden Prüflinge in gleicher Relation nach Maßgabe der Anlage „Berechnung“ anzuheben. (3) Nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBiG erstellte oder ausgewählte Antwort-Wahl-Aufgaben können automatisiert ausgewertet werden, wenn das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium fest-gelegt hat, welche Antworten als zutreffend aner- kannt werden. Die Ergebnisse sind vom Prüfungs-ausschuss zu übernehmen.Auf die Änderung der Bewertung abzielende Hinweise von dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation sind an die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg innerhalb einer von ihr gesetzten Frist zu richten. Das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium entscheidet über das weitere Vorgehen. 3. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat gemäß § 79 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1, § 62 Abs. 3 BBiG, beschlossen § 31 der Prüfungs- ordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg wie folgt neu zu fassen. (1) Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 23 Abs. 1 maximal 60 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 24 Abs. 1 bzw. 25 Abs. 1. Der Ablauf der vorgenann- ten Frist wird durch das Einlegen des Rechtsmittels gehemmt. (2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt. Villingen Schwenningen, 21. März 2023 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28. März 2023, Aktenzeichen WM42-42-692/2. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 05/2023, veröffentlicht. Villingen-Schwenningen, 31. März 2023 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5