Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'23 -Südlicher Oberrhein
51 4 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten PRAXISWISSEN Frisch gedacht: die Knoblauch-Mitarbeiter-App Digitales schwarzes Brett Der Blick über den Tellerrand inspiriert oft zu neuen Ideen. Genau hier setzt unser Format „Frisch ge- dacht“ an. Wir stellen Firmen aus der Region vor, die Themen aus dem Betriebsalltag mal anders an- gehen – von Recruiting bis Marketing, von Produktion bis Bezahlung. Zum Staunen und Nachmachen. Diesmal: die Mitarbeiter-App der Knoblauch GmbH aus Immendingen. I rgendeine Information ging immer verloren. Mit wachsender Mitarbeiterzahl wurde es für die Knoblauch GmbH aus Immen- dingen zunehmend schwieriger, eine funktionierende Kommu- nikation über sieben Standorte hinweg aufrechtzuerhalten. Vor zwei Jahren beschloss Clemens Knoblauch, Geschäftsführer des familiengeführten Vertriebs- und Serviceunternehmens für Kom- munal-, Areal- und Landmaschinen, deshalb, dass Schluss sein müsse mit der Zettelwirtschaft am schwarzen Brett. Infos fließen seither digital, per Mitarbeiter-App. Das Unterneh- men entschied sich für den Anbieter Quiply aus Köln. Dessen Lösung funktioniert auf jedem Gerät, egal ob von unterwegs via Smartphone oder in der Werkstatt am Desktop-Rechner. Es gibt Gruppen, wie bei WhatsApp, zum Beispiel für die einzelnen Werk- statt-Teams oder standortübergreifend für alle Verkäufer. Und so genannte Channels, über die alle „Knoblauch-News“ laufen: Von der Vorstellung neuer Kollegen über Neuerungen im Betrieb und die Bestellung von Arbeitskleidung bis zu besonderen Aktionen und Weihnachtsgrüße. Und weil es bei rund 220 Mitarbeitern an sieben Standorten schwierig ist, alle Kollegen zu kennen, bietet die App ein Nutzerverzeichnis mit Porträtbild und direkter Chatfunktion. „Die App hat die Kommunikation über die Standorte hinweg deut- lich verbessert“, sagt Jan Jäger, der als Assistent der Geschäfts- führung mit ihrer Einführung betraut war. Sie stärke zudem den Zusammenhalt: Auch zurückhaltendere Mitarbeiter fänden sich zum Beispiel darüber zu einer gemeinsamen Tischtennisrunde über Mittag oder nach Feierabend. Die Knoblauch-App fungiert nicht nur für alle Kollegen als Kom- munikationstool, sondern dient auch der Personalabteilung zur Digitalisierung von Prozessen: Über sie werden Urlaubsanträge, Krankmeldungen wie auch Führerscheinabfragen abgewickelt. Alles datenschutzkonform gemäß DSGVO und DSG. db So sieht die Einladung vom Chef zum Sommerfest per Mitarbeiter-App aus. Urteil zu betriebsbedingten Kündigungen Rentennahe Mitarbeiter verlieren ihre Schutzwürdigkeit W enn Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssen, haben sie bei der Sozialauswahl unter anderem auch das Lebensalter der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt dabei, dass ältere Arbeitnehmer – wegen der nach wie vor schlechte- ren Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt – schutzwürdiger einzustufen sind als jüngere. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jüngst in einem Fall präzisiert und klargestellt, dass diese al- tersbedingte Schutzwürdigkeit im Laufe des Lebens auch irgendwann wieder abnimmt (BAG 6 AZR 31/22). In dem verhandelten Fall klagte eine Mitarbeiterin, die zwei Jahre vor der Altersrente stand, gegen ihre Kündigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Das BAG stellte fest, dass bei der Gewichtung des Lebensalters die Relevanz abnimmt, wenn der Arbeitnehmer bereits eine (vorgezogene) Altersrente abschlagsfrei bezieht oder wenn der Mitarbeiter rentennah ist. Das ist er, so die Richter, wenn er innerhalb von zwei Jahren nach dem Kündigungsdatum eine ab- schlagsfreie Rente wegen Alters oder die Regelaltersrente beziehen kann. Diese positiven Aussichten hätten jüngere Mitarbeiter nicht, argu- mentierte das BAG, deshalb käme in solchen Fällen keine verstärkte Schutzwürdigkeit wegen des Alters mehr zum Tragen. Ausdrücklich ausgenommen davon sind aber schwerbehinderte Menschen, die kurz vor einer Altersrente stehen. uh Bild (rechts): Adobe Stock/deagrezz
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