Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'23 -Südlicher Oberrhein

VI IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2023 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein Ganz gleich, ob kleinste Losgröße oder Serienproduktion: Wir garantieren höchste Wirtschaftlichkeit, überragende Variantenvielfalt und zuverlässige Lieferung. Jederzeit für Sie abrufbar. IHRE LOHNARBEIT PERFEKT UMGESETZT. German Precisioneering © by Schauber schauber-gmbh.de/express SCHNELLER UND PRÄZISER GEHT ES NICHT Schauber-Express-Service ts@schauber-gmbh.de +49 7426 1042 ANZEIGE Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen § 30 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse der IHK Südlicher Oberrhein sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen. § 31 Prüfungsunterlagen (1) Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 50 Jahre auf- zubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. (2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt. § 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen Die Vorschriften dieser Prüfungsordnung gelten entsprechend für die Abnahme von Prüfungen gemäß § 49 BBiG (Zusatzqualifikationsprüfungen). Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 BBiG bleibt unberührt. § 33 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südli- cher Oberrhein in Kraft. Als Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt das Erscheinungsdatum auf dem Titelblatt der Ausgabe. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung für Abschluss- und Um- schulungsprüfungen außer Kraft. Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse* ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt: Anlage „Berechnung“ zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein Berechnung nach § 25 Absatz. 2 zur Anwendung der relativen Bestehensgrenze 50 % bzw. 50 Punkte = absolute Bestehensgrenze ; also eine mit „ausreichend“ zu bewertende Leistung (ausgehend von einer 100-Punkte-Bewertung). Parameter für die Berechnung: y = Durchschnittsleistung aller Prüflinge in Punkten –10 Prozent = Abzug zur Errechnung der relativen Bestehensgrenze laut Prüfungsordnung x = relative Bestehensgrenze (Bedingung: x < 50) z = Aufschlag Berechnung der relativen Bestehensgrenze: x = y – 10 % Berechnung des Punkteaufschlags : z = 50 – ( y –10 % ) = 50 – x Bei Anwendung der relativen Bestehensgrenze, erhalten alle Prüflinge den Aufschlag , die mindestens 45 % der maximal erreichbaren Punktzahl erzielt haben. Im Zeugnis wird die sich inklusive Aufschlag ergebende Punktzahl ausgewiesen. Beispiel 1: Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 53 Punkte Relative Bestehensgrenze: 53 – 10% = 47,7 < 50 d.h. die Prüflinge, die mindestens 47,7 Prozent erreicht haben, haben eine mit „ausreichend“ zu bewertende Leistung erbracht Punkteaufschlag: 50 – 47,7 = 2,3 Das bedeutet in diesem Beispiel: 1. Die relative Bestehensgrenze wurde erreicht, da durch den Abzug von 10 % der Durch- schnitt nun niedriger als 50 Punkte ist. 2. Um im Durchschnitt die absolute Bestehensgrenze von 50 zu erreichen, müssen 2,3 ( 50-47,7 = 2,3 ) Punkte aufgeschlagen werden. -> In der Folge erhalten alle Prüflinge die- ses Prüfungstermins einen Punkteaufschlag von 2,3 Punkten, die mindestens 45 Punkte in dem Prüfungsbereich erreicht haben. 3. Diejenigen Prüflinge, die mit dem Punkteaufschlag von 2,3 Punkten nun die absolute Bestehensgrenze (50 Punkte) erreichen, bestehen den Prüfungsbereich. Beispiel 2. Ausgangssituation: 100 mögliche Punkte Durchschnittsleistung aller Prüflinge: 59 Punkte Relative Bestehensgrenze: 59 – 10% = 54,1 > 50 Punkte, d.h. die relative Bestehensgrenze findet keine Anwendung; niemand erhält einen Punkteaufschlag Freiburg, 1. Dezember 2022 IHK Südlicher Oberrhein gez. gez. Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Änderung dieser Prüfungsordnung mit Schreiben vom 07.02.2023 Az.:WM42-42-696/2 genehmigt. Die Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Ober- rhein „Wirtschaft im Südwesten“ 04/2023 veröffentlicht. Freiburg, 7. Februar 2023 IHK Südlicher Oberrhein gez. gez. Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Prüfungsaus- schuss für den Abschluss… Regionale Zuständigkeit Anzahl der Mitglieder (ohne Stellver- treterInnen) Fachkraft für Lager- logistik Hauptgeschäftsstelle Freiburg (Auszubildende / Umschüler:innen, die in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg eine Ausbildung / Um- schulung absolvieren sowie externe Prüflinge, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg ihren Wohnsitz haben) 5 Fachlagerist / Fachlageristin Hauptgeschäftsstelle Freiburg (Auszubildende / Umschüler:innen, die in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg eine Ausbildung / Um- schulung absolvieren sowie externe Prüflinge, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg ihren Wohnsitz haben) 5 Tierpfleger / Tier- pflegerin Gesamter Kammerbezirk 5 Weintechnologe / Weintechnologin Gesamter Kammerbezirk 5 * Die hier festgelegte Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen, welchen nach §§ 42 Absatz 2 Satz 1 BBiG die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistun- gen für die aufgelisteten Prüfungsausschüsse übertragen wird.

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