Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'23 -Südlicher Oberrhein

30 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2023 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 9. März 2022 die Änderung von § 7 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte in der Fassung vom 21. Juli 2011 sowie die Ergänzung der benannten Satzung um die Anlage „DIHK – Leitlinien Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte“ beschlossen. Änderung der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte § 7 wird wie folgt geändert: (1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht oder als Online-Schulungen durchzu- führen. In die Vermittlung der Kenntnisse können elektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 6 einbezogen werden. (2) Für Online-Schulungen werden die besonderen Schulungsanforderungen und -methoden in der Anlage zu dieser Satzung auf Grundlage der „DIHK-Leitlinien - Online-Schulungen für Gefahrgutbeauftragte“ geregelt. Die Änderungen treten am Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Süd- licher Oberrhein in Kraft. Als Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt das Erscheinungsdatum auf dem Titelblatt der Ausgabe. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ 04/2023 veröffentlicht. Freiburg, 9. März 2023 IHK Südlicher Oberrhein gez. gez. Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer Anlage zur Satzung der IHK Südlicher Oberrhein betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte: DIHK - Leitlinien Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte 1. Allgemeine Voraussetzungen • Der Schulungsveranstalter hat einen Lehrplan einzureichen, der § 4 der Satzung* entsprechen muss. Zusätzlich muss dargestellt werden, nach welchen methodischen Grundsätzen die Onlineschulung erfolgt, das heißt beispielsweise: o Wie erfolgt die Vermittlung von Wissen? (durch Vorträge, Lehrgespräche, Hinter- grundgespräche, Diskussionen etc.) o Werden Simulationen, Rollenspiele, gezielte Übungen durchgeführt? o Werden Praxisthemen bearbeitet? o Erfolgt ein Erfahrungsaustausch? • Fehlzeiten eines Teilnehmers - beispielsweise aufgrund technischer Probleme – führen zum Ausschluss, sofern keine Nachschulung erfolgen kann. Die Möglichkeit einer Nach- schulung erfolgt in Abstimmung mit der IHK. • Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer ohne Störungen an der Schulung teilnehmen kann. • Die Namen der Teilnehmer der Schulung sind spätestens am ersten Tag der Schulung der IHK zu übermitteln. 2. Technische Voraussetzungen: • Der Schulungsveranstalter benennt der IHK im Rahmen der Antragsstellung die verwen- dete Software a. Mindestanforderungen an die Software des Schulungsprogramms sind: • Möglichkeit der Einteilung in virtuelle Umgebungen • Bereitstellung einer Chat-Funktion, welche durch die Lehrkraft wahlweise zwischen den Teilnehmern ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Teilnehmer haben zu jedem Zeit- punkt die Möglichkeit, eine Frage an die Lehrkraft zu stellen • Möglichkeit zum Einblenden von Präsentationen • Schulungsunterlagen sollten digital hinterlegt und ausdruckbar sein • Bereitstellung eines angemessenen Supports • Klare und nutzerfreundliche Navigationsstruktur mit einfachen Anweisungen für den Schulungsteilnehmer • Gewährleistung eines Zugangs zur Onlineschulung für jeden Teilnehmer mit persönlich zugeteilten Login-Daten • Möglichkeit der Sperrung von Login-Daten bei Ausschluss eines Teilnehmers • eine systemseitige Möglichkeit zur direkten Interaktion zwischen Teilnehmer der Online- schulung mit der Lehrkraft • eine Protokollierung folgender Komponenten: o Anwesenheit der Teilnehmer (ggf. durch Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer), o der technischen Ausfallzeiten, o der Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer in einem separaten virtuellen Raum, wenn in Kleingruppen interaktiv gearbeitet wird, o die Software muss einen Zugang für die jederzeitige Überwachung durch die IHK ermöglichen, ohne das die Lehrkraft den Zugriff zulassen muss b. Der Teilnehmer an der Onlineschulung benötigt: • ein internetfähiges Gerät • eine ausreichend leistungsfähige Internetanbindung • ein funktionsfähiges Mikrofon • eine funktionstüchtige Kamera / Webcam Hinweis: Ein Smartphone wird nicht akzeptiert. Falls ein Teilnehmer die Kamera und/oder das Mikrofon während der Schulung ausstellt, muss die Lehrkraft die Teilnehmer dazu auffordern, dies wieder umzustellen. c. Spätestens 2 Werktage vor der Schulung muss die technische Ausstattung durch einen Funktionstest durch den Schulungsveranstalter geprüft werden, damit die Möglichkeit der Teilnahme sichergestellt ist. 3. Teilnehmerbezogene Angaben und Datenschutz a. Die Teilnehmer müssen während des Seminars namentlich erkennbar sein , z.B. Herr Max Mustermann. Die Identifikation mittels Personalausweises / Reisepass / Führerschein erfolgt mittels Kamera / Webcam zu Beginn des Webinars, vorzugsweise einzeln, ohne andere Teilnehmer. Dem Teilnehmer wird vorab eine Kurzanleitung zur Bedienung des Programms inklusive Verhaltensregeln während des Seminars übermittelt. Dem Teil- nehmer wird ein Handout zu den fachlichen Inhalten und dem Ablauf des Seminars zur Verfügung gestellt. b. Der Teilnehmer gibt seine Einwilligung, dass im Rahmen der Onlineschulung die Kamera/ Webcam dauerhaft eingeschaltet ist.

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