Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'23 - Hochrhein-Bodensee

Anzeigenkompendium Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden Arbeitsschutz und Sicherheit | Brandschutz | Hygiene im Unternehmen Mit dem technischen Wandel im Zuge der Digitalisierung hat sich viel bei der Bedie- nung von Maschinen ganz generell verän- dert. Sei es der Computer im Büro oder die Anlage sowie technischen Geräten in der Fabrik. Neue Herausforderungen sind hin- zugetreten. Eine Einweisung in neue Ge- rätscha en, Maschinen, Fahrzeuge usw. sollte umfassend vorgenommen werden. Kurz sei noch auf die oben angesprochenen Verordnungen eingegangen. Die Arbeits- stättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet verschiedene Vorgaben wie zum Beispiel zur Ausstattung von Maschinen, Anlagen, zum Mobiliar sowie zu Arbeitsmitteln. Lohnende Aufgabe In der ArbStättV werden darüber hinaus sämtliche Versorgungseinrichtungen – hier zählen Brandschutzmaßnahme dazu – angesprochen und Punkte wie die Be- leuchtung, die Lü ung / Heizung erwähnt. Zudem wird dort unter anderem die Kenn- zeichnung von Verkehrs- und Fluchtwegen, von Gefahrenstellen und brandschutz- technischen Ausrüstungen thematisiert. Der organisatorische Arbeitsschutz befasst sich damit wie die betriebliche Arbeits- schutzorganisation ausgestaltet ist (siehe ArbSchG, AsiG, Unfallverhütungsvorschrif- ten der Unfallversicherungsträger). Der medizinische Arbeitsschutz soll dem Schutz der Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten dienen, arbeitsbedingten Krankheiten so- wie berufsbedingten Gesundheitsgefähr- dungen. Der soziale Arbeitsschutz schließ- lich umfasst neben dem Arbeitsschutz von Beschä igten spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen wie etwa Schwangere, Jugendliche, Lkw-Fahrer usw. (Quelle: Ministerium für Wirtscha , Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg). Häu g werden die Begri e Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in einem Atemzug genannt oder sogar synonym verwendet. Der „Arbeitsschutz“ ist mehr als Übergri zu verstehen, da das Arbeitsschutzgesetz sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Gesundheit am Arbeitsplatz be- handelt. Folgende Gleichung lässt sich aufstellen: Arbeitsschutz bedeutet Ar- beitsschutz plus Gesundheitsschutz. Ein umfassender Arbeitsschutz ist immer loh- nend. Denn die Fehlzeit der Mitarbeiter kann dadurch beein usst werden, was ein Kostenfaktor ist. Es liegt daher „im un- ternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeits- platz zu vermeiden“, schreibt so auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf ihrer Website. Fachkrä e aus unter- schiedlichen Bereichen sind insbesondere bei größeren Betrieben hinzuzuziehen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Exkurs: Brandschutz Die Anforderungen zum baulichen Brand- schutz sind in den Landesbauordnungen sowie der Musterbauordnung geregelt. Des Weiteren gelten je nach Fall spezi sche Bauverordnungen, Richtlinien und Hand- lungsempfehlungen. Der vorbeugende Brandschutz wird unterteilt in den bauli- chen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den anlagetechnischen Brandschutz. In Deutschland und Europa werden alle betro enen Bauteile in der DIN EN 13501 geregelt – für Stahlbetonbau, Stahlbau und Holzbau gelten verschiedene DIN-Normen.

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