Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'23 - Hochrhein-Bodensee

Arbeitsschutz und Sicherheit | Brand- schutz | Hygiene im Unternehmen Sicherheit im Betrieb Die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten gehört zu den zentralen Aufgaben des Arbeitgebers. Gesetzliche Grundlagen und rechtssichere Rahmenbedingungen sollen die Umset- zung sichern. Die Arbeitswelt wird im Zuge des digitalen Wandels immer schneller, Tätigkeiten wer- den anspruchsvoller. Das bringt neue Herausforderungen bei der Gefährdungsbeurteilung am Ar- beitsplatz mit sich. Anzeigenspecial März 2023 Anzeigenkompendium Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden 31 REALISATION: PRÜFER MEDIENMARKETING Endriß & Rosenberger GmbH · Ooser Bahnhofstr. 16 · 76532 Baden-Baden · Tel. 07221 / 21 19 0 · www.pruefer.com · Die Textbeiträge in diesem Special wurden von den werbenden Firmen verfasst. In der Arbeitswissenschaft werden unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ alle Massnah- men des Arbeitgebers zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und sonstigen Gesund- heitsgefahren am Arbeitsplatz verstanden. Dazu zählt auch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet eine wichtige Grundla- ge für den Arbeitsschutz. „Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdun- gen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen.“ Dies wird erreicht, indem der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe des Unternehmens integriert wird. Es er- folgt eine Unterweisung der Mitarbeiter, Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und -situationen werden getroffen (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS). Dabei obliegt die genaue Umsetzung den jeweiligen Unternehmen – ein gewisser Gestaltungsspielraum ist gegeben. Das Arbeitsschutzgesetz wird ergänzt durch einige Arbeitsschutzverordnungen. Die Verordnungen enthalten beispielsweise, so formuliert es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Maßnahmen für einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, für arbeitsmedizinische Ver- sorgung, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen“. Näheres zur technischen Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt sind, wird laut BAMS im Pro- duktsicherheitsgesetz behandelt. Als be- sonders wichtig beim Arbeitsschutz gilt die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist vom Arbeitgeber bzw. Unternehmen vorzuneh- men und dient als Grundlage, um sich über notwendige Schutzmaßnahmen klar zu werden. Die möglichen Risiken hängen von der Betriebszugehörigkeit und -grösse ab und sind z. B. arbeitsstätten-, arbeitsmit- tel- oder tätigkeitsbezogen.

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