Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'23 - Hochrhein-Bodensee
28 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2023 Besuchen Sie unsere Homepage mit großer Auswahl an Neu-, Gebraucht- und Mietstaplern – individuell für Ihren Einsatz unter www.kugler.net Gabelstapler - Service & Vermietung GmbH • 88356 Ostrach • Im Grund 7 • Tel. 07585-93 03-0 ANZEIGE D ie Maschinenrichtlinie von 2006 wird an das aktuelle europäische CE-System angepasst – Stichwort „New Legislative Framework“ – wodurch einige nur für die CE-Konformitätsbewertung von Ma- schinen geltenden Besonderheiten beendet werden. Mit der Um- wandlung in eine Verordnung wird auf bekannte Probleme aufgrund unterschiedlicher Auslegungen und dadurch bedingter Verzögerungen bei der Umsetzung der bisherigen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten reagiert. Erhofft wird nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch ein höheres Tempo bei der Einführung. Zudem wird damit das Ziel „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ konkret verfolgt. Das ändert sich Die neue Maschinenverordnung wird inhaltlich und bei den formel- len Anforderungen an den CE-Konformitätsbewertungsprozess zu Neuerungen führen, etwa in den Bereichen: Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration, fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen et cetera) Zahlreiche Regelungen in Bezug auf künstliche Intelligenz in Ma- schinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung Regelungen zur Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Um- bauten („Wesentliche Veränderungen“) Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzustel- len, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätserklärung Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigten auf der Konformitätserklärung Regelung der Pflichten von Importeuren und Händlern von Ma- schinen Die Maschinenverordnung soll Anfang 2023 in Kraft treten – in- klusive einer Übergangsfrist von 36 Monaten. In diesem Zeitraum kann ein Hersteller die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/ EG anwenden. IHK infomiert In einem Tagesseminar am Dienstag, 7. März , wird Oliver Kirch- wehm, Mitgründer und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villingen-Schwenningen, auf die für die Praxis bedeutsamen Regelungen hinweisen. Beginn ist um 9 Uhr in der IHK Schopfheim. Die Teilnahmegebühr von 350 Euro pro Person beinhaltet neben den Seminarunterlagen die Tagesverpflegung. mrk Anmeldungen sind online möglich unter www.ihk.de/konstanz 143164308 Die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch eine neue Maschinenverordnung steht vor der Tür. Über Änderungen informiert ein IHK-Tagesseminar. Tagesseminar in Schopfheim Maschinenverordnung stellt neue Anforderungen Bild: Adobe Stock- Halfpoint
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