Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'23 - Hochrhein-Bodensee

20 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2023 REGIO REPORT   IHK Hochrhein-Bodensee ANZEIGE UF Gabelstapler GmbH I Am Flugplatz 10 I 88367 Hohentengen I Tel. 07572 7608-0 I info@uf-gabelstapler.de I www.uf-gabelstapler.de I Verkauf I Vermietung I Kundendienst I UVV-Abnahme I Ersatzteile I Regaltechnik I Fahrerschulung und Weiterbildung CESAB B635 II Elektro 4 Rad Gabelstapler I Tragkraft: 3.500 kg I Hubhöhe: 4.700 mm I Bauhöhe: 2.305 mm I Baujahr: 2022 I 80V Elektromotor I Fahrerschutzdach, Front-/Dachscheibe I 3.+ 4. Steuerkreis, integr. Seitenschieber I 2 Arbeitsscheinwerfer, Fingertipp, ISD I Multifunktions Display, u.v.m. I SOFORT VERFÜGBAR Preis auf Anfrage NEUGERÄT Mieten bei UF! I Arbeitsbühnen I Stapler I Teleskopstapler I Lagertechnik I u.v.m. Unsere Schulungen: I Gabelstaplerfahrer I Teleskopstaplerfahrer I Hubarbeitsbühnen- bediener I Kranführer I jährl. Unterweisungen Herr Gräble, worum handelt es sich bei der elektronischen Gestellungsmitteilung? Julian Gräble: Früher ging ein Unternehmer, der Waren aus der Schweiz nach Deutsch- land bringen wollte, zum Zoll und präsentierte seine Ware. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Die Gestellungsmitteilung der Ware an den Zoll darf nicht mehr durch Präsentation oder ein Papierdokument erfolgen, sondern nur noch elektronisch. Die eGestellung ist dabei nicht zu verwechseln mit der summarischen Eingangsanmeldung, der ICS 2, mit der Unter- nehmen vorab melden, dass sie Waren nach Deutschland verbringen möchten. Diese ist beim Import auf dem Land- oder Schienen- weg aus der Schweiz weiterhin nicht nötig. Welche Schwierigkeiten kommen durch die Umstellung auf die Unternehmen zu? Unternehmen müssen die Software haben, mit der die elektronische Mitteilung über- tragen werden kann. Außerdem braucht derjenige, der die Ware einführen möchte, an jedem Grenzübergang eine Freischaltung durch die Zollbehörden, damit die Mitteilung elektronisch übertragen werden kann. Was sollten Unternehmen jetzt tun? Unternehmen sollten bei ihrem Zollagen- ten oder ihrem Spediteur erfragen, ob sie an den jeweiligen Grenzen bewilligt sind. Wenn sie keinen Zollagenten oder Spediteur haben, müssen sie die einzelnen Zollstel- len an den Grenzen kontaktieren und sich jeweils freischalten lassen. Unternehmen sollten sich außerdem dringend mit ihrem Softwareanbieter in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob ihr Programm das benötigte Modul für die eGestellung hat. Dieses Mo- dul muss freigeschaltet werden, und zwar sowohl vom Softwareanbieter als auch von der Generalzolldirektion. Wen betrifft die eGestellung? Sie betrifft alle, die Waren aus der Schweiz in die Europäische Union importieren. Exporte in die Schweiz sind nicht betroffen. Welche Warenimporte sind ausgenommen? Ausgenommen sind Waren, die nur vorüber- gehend eingeführt werden, Waren, die mit einem Carnet ATA abgewickelt werden, und Waren, die in einem Transitdokument aufge- führt sind, soweit der Transit nicht erst an der Grenzzollstelle eröffnet wird. jb Weitere Veranstaltungen unter www.ihk.de/konstanz 5671770 „Wirtschaft trifft Zoll“ Seit Januar 2023: die elektronische Gestellungsmitteilung Mitarbeiter des deutschen und schweizerischen Zolls infor- mierten bei der Veranstaltung „Wirtschaft trifft Zoll“ über die im Januar 2023 eingeführte elektronische Gestellungsmit- teilung, kurz eGestellung. Das Forum fand im Rahmen des von der Europäischen Kommission geförderten Enterprise Europe Networks in der IHK statt. Julian Gräble, Leiter des Zollwesens bei der Transco Suisse AG, erläu- tert, was zu beachten ist. Bild: Adobe Stock - ipopba

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5