Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'23 -Südlicher Oberrhein
REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE eatrenalin.de Multisensorische Restaurant-Weltneuheit Spitzengastronomie der Extraklasse mit Acht-Gänge-Menü Spektakuläre Sinnesreise durch verschiedene Genusswelten Änderung des Gebührentarifs Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2022 die nachfolgenden Änderungen des Gebührentarifs beschlossen. 2.4. Prüfungsgebühren Weiterbildung 2.4.1 Kaufmännische Weiterbildung Fachwirte E-Commerce 510,00 Euro 2.4.5 Sonstige Weiterbildungsprüfungen/Ausbildereignungsprüfung Ausbildereignungsprüfung 220,00 Euro Ausbildereignungsprüfung Befreiung von einem Prüfungsteil 170,00 Euro Der Gebührentarif beruht auf § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Südlicher Oberrhein vom 28. Januar 1981. Die Änderung des Gebührentarifs tritt amTage nach IhrerVeröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein in Kraft.Als Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt das Erscheinungs- datum auf dem Titelblatt der Ausgabe. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Änderung des Gebührentarifs mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 (Az. WM42-42-359/78) geneh- migt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ 01/2023 veröffentlicht. Freiburg, 14. Dezember 2022 Präsident Hauptgeschäftsführer Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Eine vollständige Lesefassung des Gebührentarifs ist abrufbar auf der Internetseite der IHK unter www.freiburg.ihk.de . ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
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