Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'23 -Südlicher Oberrhein

24 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2023 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE Auflösung IHK-Verband zur Förderung der Außenwirtschaft Die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2022 der von der Verbandsversammlung am 23. Juni 2022 beschlossenen Auflösung des IHK-Ver- bands zur Förderung der Außenwirtschaft durch das AHK-Netz mit Wirkung zum Ablauf 31. Dezember 2023 zugestimmt. Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat den Beschluss der Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 (Az. WM42-42-359-77) genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ 01/2023 veröffentlicht. Freiburg, 14 . Dezember 2022 Präsident Hauptgeschäftsführer Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Übernahme hoheitlicher Aufgaben von der IHK Ulm gemäß § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz zum 1. März 2023 In ihrer Sitzung am 8. Dezember 2022 hat die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein folgenden Beschluss gefasst: Vorbehaltlich eines entsprechenden Aufgabenübertragungsbeschlusses durch die Vollversamm- lung der IHK Ulm stimmt die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein der Übernahme der hoheitli-chen Aufgabe im Bereich EMAS-Auditierung von der benannten Kammer zum 1. März 2023 zu, gemäß §§ 1 Absatz 4, 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 und 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläu- figen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.August 2021 (BGBl. I S. 3306); § 4 Absatz 2 Satz 2 lit. g) der Satzung der IHK Südlicher Oberrhein vom 3. Dezember 2020, zuletzt geändert am 17. März 2021; § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGBl. I S. 3436). Präsident und Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, nach Genehmigung durch das Minis- terium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die entsprechende Vereinbarung auf Basis des beiliegenden Entwurfs abzuschließen. Die IHK Südlicher Oberrhein hat mit Datum vom 15.12.2022 mit der IHK Ulm nachfolgende Vereinbarungen geschlossen. 1. Die IHK Ulm überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK-Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG i.V. m. § 10 Abs. 1 IHKG auf die IHK Südlicher Oberrhein. 2. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebühren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 3. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK Ulm auf die IHK Südlicher Oberrhein. 4. Diese Vereinbarung tritt am 1. März 2023 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zuständig- keitsübertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Oberrhein sowie der IHK Ulm unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. 5. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresen- de gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Aufga- ben- und Zuständigkeitsübertragungen sowie die Vereinbarungen zwischen den benannten Kammern mit Schreiben vom 13.12.2022 (Az.:WM42-42-359/74) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ 01/2023 veröffentlicht. Freiburg, 16. Dezember 2022 Präsident Hauptgeschäftsführer Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon

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