Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

31 1 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Auflösung des IHK-Verbandes zur Förderung der Außenwirtschaft durch das AHK-Netz D ie Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in ihrer ordentlichen Sitzung am 7. Dezember 2022 gemäß §4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 IHK-Gesetz i. V. m. §4. Abs. 2 Satz 2 lit. h der Satzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg i. V. m. §10 Abs. 1, 3 IHK-Gesetz einstimmig der von der Verbandsversammlung am 23. Juni 2022 beschlossenen Auflösung des IHK-Verbands zur Förderung der Außenwirtschaft durch das AHK-Netz mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 zugestimmt. Villingen Schwenningen, 7. Dezember 2022 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tou- rismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 8. Dezember 2022, Aktenzeichen WM42-42-360/66. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und im Mit- teilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 01/2023, ver- öffentlicht. Villingen-Schwenningen, 15. Dezember 2022 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer D ie Umwandlung in eine Verordnung soll Probleme der Ver- gangenheit, die durch unterschiedliche Auslegungen der Richtlinie und Verzögerungen bei der Umsetzung entstanden, vermeiden. Außerdem werden einige nur für die CE-Konformitäts- bewertung von Maschinen geltenden Besonderheiten beendet. Die neue Maschinenverordnung wird daher sowohl inhaltlich als auch bei den formellen Anforderungen an den CE-Konformitäts- bewertungsprozess zu einigen Neuerungen führen. Etwa in den Bereichen:  Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration, fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen et cetera)  Zahlreiche Regelungen in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI) in Maschinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung  Regelungen zur Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Um- bauten  Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzustel- len, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätserklärung  Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigten auf der Konformitätserklärung  Regelung der Pflichten von Importeuern und Händlern von Ma- schinen Die Maschinenverordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Während einer großzügigen Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren kann ein Hersteller noch die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden. Da die Maschinenverordnung Vereinfachungen mit nicht unerheblichem Einsparpotenzial enthält, dürfte es aber für viele Hersteller eine Überlegung wert sein, ihre Prozesse möglichst schnell auf die Maschinenverordnung anzupassen. Am 8. Februar informiert die IHK in der Veranstaltung „Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich?“ über die relevanten Regelungen, gibt Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis und diskutiert die Vor- und Nachteile der Maschinenverordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Maschi- nenrichtlinie gemeinsam mit den Teilnehmern. SP Information und Anmeldung unter www.ihk.de/sbh/veranstaltungen Informationsveranstaltung am 8. Februar Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich? Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird voraussichtlich 2023 durch eine neue Verordnung abgelöst. Diese Verordnung wird an das aktuelle europäische CE-System angepasst sein. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg informiert am 8. Februar über die Neuerungen in der Verordnung und zeigt auf, wo es Vereinfachungen zur vorherigen Richtlinie gibt. Bild: Adobe / krissikunterbunt

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