Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'23 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
29 1 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Nachtragswirtschaftssatzung 2022 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg (IHK) hat in ihrer ordentlichen Sitzung am 7. Dezember 2022 gemäß der §§ 3 und 4 des Ge setzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, und der Beitragsordnung vom 4. Dezember 2013 folgende Nachtragswirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) beschlossen: I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird in der Plan-GuV mit der Summe der Erträge von 14.380.300 Euro um – 653.900 Euro auf 13.726.400 Euro mit der Summe der Aufwendungen von 15.539.200 Euro um – 1.043.800 Euro auf 14.495.400 Euro mit dem Gewinnvortrag von 0 Euro um 1.019.300 Euro auf 1.019.300 Euro mit dem Saldo der Rücklagenveränderung von 4.776.188 Euro um – 2.575.188 Euro auf 2.201.000 Euro mit der Nettoposition von – 3.617.288 Euro um 2.799.988 Euro auf – 817.300 Euro mit dem Bilanzgewinn von 0 Euro um 1.634.000 Euro auf 1.634.000 Euro im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen von 0 Euro um 0 Euro auf 0 Euro mit der Summe der Investitionsauszahlungen von 13.146.500 Euro um – 1.174.820 Euro auf 11.971.680 Euro mit der Summe der Einzahlungen von 658.100 Euro um – 184.800 Euro auf 473.300 Euro mit der Summe der Auszahlungen von 13.246.500 Euro um – 875.720 Euro auf 12.370.780 Euro festgestellt. II. Beitrag 1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister ein getragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmän nischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 Euro nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Be triebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder un mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigt. 2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von 2.1 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, oder eingetragene Verei ne, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert, a) bis zu einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 24.500,00 Euro, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II., 1. eingreift 65,00 Euro b) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 24.500,00 Euro bis zu 60.000,00 Euro 130,00 Euro c) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, welcher 60.000,00 Euro übersteigt 260,00 Euro 2.2 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sowie eingetrageneVereine, deren Gewerbebetrieb nachArt und Umfang einen kaufmän nischen Geschäftsbetrieb erfordert, a) mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 120.000,00 Euro 260,00 Euro b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, welcher 120.000,00 Euro übersteigt 520,00 Euro 2.3 IHK-Zugehörigen a) mit 200 und mehr Beschäftigten 1.820,00 Euro b) mit 500 und mehr Beschäftigten 3.640,00 Euro c) mit 1.000 und mehr Beschäftigten 7.280,00 Euro auch wenn sie sonst nach Ziffern II., 2.1 bis 2.2 zu veranlagen wären. Als Beschäftigte gelten nur solche im IHK-Bezirk tätige Personen, deren arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden beträgt. Auszubildende und Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX werden auf die Zahl der Beschäf tigten nicht angerechnet. Stichtag für die Ermittlung der Zahl der Beschäftigten ist der 1. Oktober 2021. Soweit die Beschäftigtenzahl zum vorgenannten Stichtag nicht bekannt ist, erfolgt eine Schätzung. 2.4 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II., 2.2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft (persönlich haftende Gesellschafter i. S. v. § 161Abs. 1 HGB), wird aufAntrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 25 % ermäßigt. 3. Als Umlagen sind 0,20 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb zu erheben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrund lage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro für das Unternehmen zu kürzen. 4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2022. 5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, erfolgt eine vorläufige Veranlagung hinsichtlich Grundbeitrag und Umlage auf der Basis des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewer bebetrieb. Soweit IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beant worten, wird eine Veranlagung nur des Grundbeitrages gem. Ziffer II., 2.1, a) durchge führt. Villingen-Schwenningen, 7. Dezember 2022 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirt schaft im Südwesten“, Ausgabe 01/2023, veröffentlicht. Ausgefertigt Villingen-Schwenningen, 8. Dezember 2022 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer
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