Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'23 - Hochrhein-Bodensee

23 1 | 2023 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Hochrhein-Bodensee Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2021 die nachfolgenden personal- wirtschaftlichen Grundsätze verabschiedet: Präambel Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee nimmt als regionale Selbst- verwaltungsorganisation öffentliche Aufgaben anstelle des Staates wahr. Sie vertritt das Ge- samtinteresse der ihr zugehörigen Mitgliedsunternehmen und fördert die gewerbliche Wirt- schaft. Das Leitbild der IHK Hochrhein-Bodensee ist das eines Dienstleisters für die Wirtschaft. Die IHK-Mitarbeiter¹ erbringen ihre Leistungen kundenorientiert und effizient. Sie sind mit wirtschaftsüblichen Denk- und Verhaltensweisen vertraut und wenden diese an. Die IHK ist Mittler zwischen Staat und Wirtschaft. Die Ausgestaltung der personalwirtschaftlichen Grund- sätze ist aus dieser Rolle abgeleitet. Personalbedarf Der Personalbedarf wird systematisch geplant. Dies umfasst eine regelmäßige Überprüfung der Kapazitäten, die Ermittlung absehbarer Personalveränderungen und die Förderung des Leistungsvermögens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Bedarfsplanung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung. Die Vollversammlung legt jährlich das Budget für den zur Verfügung stehenden Personalaufwand fest. Die Mittelverwendung wird jährlich von der Rechnungsprüfungsstelle auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Personalübersicht Das Personal der IHK Hochrhein-Bodensee gliedert sich in folgende Stufen: a) Geschäftsführung Zur hauptamtlichen Leitungsebene der IHK gehören der Hauptgeschäftsführer (als ver- tretungsberechtigtes Organ) sowie weitere Mitglieder der Geschäftsführung. Die weite- ren Mitglieder der Geschäftsleitung haben gem. § 7 IHKG, anders als in Unternehmen, keine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der IHK nach außen. b) Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zu dieser Gruppe gehören alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Personalgewinnung Die Einstellungsverfahren verlaufen bei der IHK Hochrhein-Bodensee nach modernen und zeitgemäßen Regeln. Die IHK Hochrhein-Bodensee beachtet das Allgemeine Gleichbehand- lungsgesetz (AGG) und die im öffentlichen Dienst vorgeschriebene Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Für die Stellenbesetzungen bedient sie sich eines IT- gestützten Bewerbertools. Im Übrigen wird auf § 9 der Satzung der IHK Hochrhein-Bodensee (Geschäftsführung) verwiesen. Leistungsorientierte Vergütung Die IHK Hochrhein-Bodensee erbringt als wissensorientierter Dienstleister kompetente und bedarfsgerechte Leistungen für ihre Mitglieder und dies in zweierleiWeise: Die IHK Hochrhein- Bodensee ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der per Gesetz öffentliche Aufgaben zur Wahrnehmung im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung übertragen wurden. Gegen- über ihren Mitgliedern ist sie im privatwirtschaftlichenVerhältnis aber auch kundenorientierter Dienstleister. Die IHK vereint damit öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte. Diese Form der hybriden Organisation stellt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besondere An- forderungen. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, benötigt die IHK qualifizierte, moti- vierte, kommunikative, lernbereite und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für deren Gewinnung und Bindung steht die IHK auf dem Arbeitsmarkt im Wettbewerb, insbesondere mit Unternehmen aber auch mit Behörden und Verbänden. Diesen Anforderungen muss das Vergütungssystem gerecht werden. 1. Das Vergütungssystem und die Einzelvergütungen sind angemessen, leistungsbezo- gen, marktorientiert, fair und konsistent. 2. Die IHK Hochrhein-Bodensee ist nicht tarifgebunden. Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe des Gehaltes nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes, der Qualifikati- on, der Leistung, der Verantwortung und den eingeräumten Vollmachten sowie der einschlägigen Berufserfahrung richtet. Neben zwölf Monatsentgelten gibt es eine Jahressonderzahlung (82,14 Prozent (für Auszubildende 83,20 Prozent) des aktuel- len Monatsgehalts im November eines Jahres). Ab 2022 beträgt die Jahressonder- zahlung 85 Prozent des durchschnittlichen 07/08/09-Monatsgehalts. 3. Alle Eingruppierungen erfolgen auf der Basis von Stellenbeschreibungen, in denen detailliert die Kernaufgaben des jeweiligen Stelleninhabers, die gestellten Anfor- derungen und die notwendigen Qualifikationserfordernisse festgehalten sind. Ver- änderungen in den Stelleninhalten sind unter anderem Gegenstand des jährlich strukturierten Mitarbeitergesprächs. Die Vergütungen werden jährlich auf ihre An- gemessenheit überprüft. Die Vorgesetzten unterbreiten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschläge, über die der Hauptgeschäftsführer entscheidet. 4. Neben der Vergütung nach Nr. 3 können Zulagen oder leistungsorientierte Einmal- zahlungen gewährt werden. Die hierfür verfügbaren Mittel werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung jährlich definiert. Über die Ausschüttung entscheidet der Haupt- geschäftsführer auf Vorschlag des zuständigen Vorgesetzten. 5. Das Gehalt des Hauptgeschäftsführers wird vom Präsidenten in Abstimmung mit den Vizepräsidenten als Jahresgehalt festgelegt. Wesentliche Bestimmungsfaktoren sind die konkreten Leistungsanforderungen, die individuellen Erfahrungen und die Ange- messenheit im regionalen Marktumfeld. Freiwillige Sozialleistungen Die Vergütung wird flankiert durch arbeitgeberseitige Leistungen wie betriebliche Altersver- sorgung, flexible Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, geförderte Fortbildun- gen, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen. Personalentwicklung Als wissensorientierter Dienstleister legt die IHK großen Wert auf eine langanhaltende Be- schäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierfür muss die Qualifikation der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter permanent den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Die IHK Hochrhein-Bodensee legt deshalb großen Wert auf eine hohe Kompetenz ihrer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter, im fachlichen wie auch im persönlichen Bereich. Maßstab sind hier die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Deswegen bietet die IHK umfassendes Angebot an Qualifizierungsmöglichkeiten. Die jährlichen Mitarbeitergespräche dienen dazu, entsprechen- den Bedarf zu erkennen und anzumelden. Potentielle Führungskräfte werden gezielt gefördert und weiterentwickelt. Ausbildung Die IHK stellt regelmäßig und bedarfsgerecht Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sie wird damit nicht nur ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion im Bereich der dualen Ausbildung gerecht; sie sichert damit zugleich die Rekrutierung gut ausgebildeter Nachwuchskräfte für den eige- nen Bedarf.Anzahl und fachliche Ausrichtung der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze orien- tieren sich an diesem Eigenbedarf. Personalvertretung Die Mitarbeitervertretung regelt sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetzt Baden- Württemberg (LPVG). Der Gestaltungsspielraum der Vollversammlung ist bei Personalangele- genheiten im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten des Personalrats aus dem LPVG einzuordnen. Arbeitszeit Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt aktuell 40 Stunden. Die IHK Hochrhein-Bodensee wird den Kundenansprüchen durch flexible Arbeitszeitmodelle gerecht. Der Jahresurlaubsan- spruch teilt sich auf in Ansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz und den Ansprüchen aus der Dienstvereinbarung Urlaub. Dies sind in Summe derzeit 30 Arbeitstage. Beschlussfassung und Transparenz Die personalwirtschaftlichen Grundsätze treten am Tag nach der Veröffentlichung in der IHK- Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe Januar 2023, in Kraft. Konstanz, 11. November 2022 Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Präsident Hauptgeschäftsführer ¹ Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.

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