Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'22 -Südlicher Oberrhein

55 12 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Praxiswissen Befristete Rechtsänderung während Gas-Alarmstufe Umstellung auf Heizölnutzung vereinfacht Z ur Bewältigung der aktuellen Erdgaskrise wurde Ende Oktober unter anderem eine Verordnung verkündet, mit der Abweichungen gestattet werden von der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Dies betrifft zum Beispiel die Errichtung neuer oder die Wiederin- betriebnahme alter Heizöltanks. Ab sofort gilt – jedoch nur außerhalb von Wasserschutzgebieten und Über- schwemmungsgebieten - Folgendes:  Die Anzeigepflicht sechs Wochen vor Errichtung oder wesentlicher Änderung solcher Anlagen entfällt. Je- doch müssen Sachverständigenprüfungen weiterhin vor Inbetriebnahme durchgeführt werden.  Bei neuen Anlagen kann eine Eignungsfeststellung entfallen, wenn Anlagenteile doppelwandig sind und über ein Leckanzeigesystem verfügen oder einwandig sind und in ausreichend dimensionierten Rückhalte- einrichtungen errichtet werden. Außerdem müssen baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise vorliegen.  Bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen kann die Eignungsfeststellung ebenfalls entfallen, wenn die Anlagen höchstens geringfügige Mängel aufweisen und AwSV-Sachverständige hinzugezogen werden.  Für bereits stillgelegte Anlagen – wie frühere Heiz- öltanks – kann eine Eignungsfeststellung mit den ursprünglichen Unterlagen einschließlich der ur- sprünglichen Genehmigung beantragt werden. Dar- über hinaus kann die Eignungsfeststellung entfallen, wenn ein Sachverständigengutachten die zu tref- fenden Maßnahmen festlegt und ihre Durchführung bescheinigt.  Abfüllflächen können abweichend von einigen technischen AwSV-Vorgaben betrieben werden. Es müssen jedoch organisatorische Maßnahmen in Abstimmung mit AwSV-Sachverständigen getrof- fen werden: das Verschließen von Kanaleinläufen, das Bereitstellen von Bindemitteln und Auffang- behältern und eine durchgehende Überwachung. An den Vorgang der Behälter-Befüllung werden be- sondere Anforderungen gestellt.  Wiederkehrende innere Prüfungen von Behältern können um bis zu zwölf Monate verschoben wer- den, um aktuell ein Entleeren der Behälter zu ver- meiden. Generell zu beachten ist, dass alle Erleichterungen befristet und an das Bestehen der Gas-Alarmstufe gekoppelt sind. Ba Der vierseitige Verordnungstext ist bei den IHKs erhältlich, wobei er nur in Kombination mit der weiterhin bestehenden AwSV verständlich ist. IHK Hochrhein- Bodensee Martin Völkle 07622 3907-214 martin.voelkle@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein Wilfried Baumann 0761-3858-265 wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Bild (oben): Adobe Stock/Topvectors Freiburger Innovationspreis 2023 Innovatoren aus der Region gesucht D er Freiburger Innovationspreis der Technologie- stiftung BioMed wird in diesem Jahr zum 16. Mal ausgeschrieben. Mit 10.000 Euro, die vom Medizintech- nikunternehmen Stryker gestiftet und von der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau unterstützt werden, wer- den Betriebe und Start-ups aus der Wirtschaftsregion Freiburg ausgezeichnet, die „mit beispielgebenden In- novationen die Zukunft mitgestalten“, heißt es im Aus- schreibungstext. Zusätzlich stiften zum zweiten Mal die IHK Südlicher Oberrhein und die Handwerkskammer Freiburg zwei mit jeweils 3.000 Euro dotierte Sonder- preise für die Bereiche Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Handwerk. Für den Innovationspreis werden beispielhafte, originelle und innovative Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäfts- modelle gesucht. Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2023 möglich. uh Infos und Bewerbungen unter www.freiburg.de/innovationspreis Neuer Nachhaltigkeitspodcast Best Practice zum Reinhören E nergieeffizienz senkt in Unternehmen nicht nur die Kosten, sondern schafft auch einen echten Mehr- wert für das Klima. Vor diesem Hintergrund engagieren sich das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) und der Verband Klimaschutz-Unternehmen (KSU) dafür, Best-Practice-Beispiele möglichst weit zu verbreiten. Neu im Portfolio hierfür ist jetzt „Betriebsgrün“, der neue Podcast für unternehmerischen Klimaschutz: An jedem ersten Donnerstag im Monat berichten Unter- nehmer darin, wie sie ihre Emissionen verringern, Stof- fe recyceln, Abwärme nutzen, Mobilität klimafreundlich gestalten und viele weitere Maßnahmen ergreifen. Das bundesweite Unternehmensnetzwerk Klimaschutz ist eine digitale Plattform der IHKs. Sie dient der Vernet- zung, der Unterstützung und dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder rund um das Thema Klimaschutz und ist größtenteils kostenlos. DIHK Mehr zum Unternehmensnetzwerk Klimaschutz unter www.klima-plattform.de/netzwerk/ mitglied-werden Die Podcasts finden sich auf der Webseite des UNK www.klima-plattform. de/service/podcast sowie auf den gängigen Streaming-Diensten – von Podigee bis Apple und Google Podcast – unter „Betriebsgrün“.

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