Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'22 -Südlicher Oberrhein

59 11 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten BSG-Urteil Beinbruch bei Firmen- turnier kein Arbeitsunfall W er als Unternehmen ein firmeninternes Fußballturnier ausrichtet, sollte berücksichtigen, dass dafür kein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni hervor (Az. B 2 U 8/20 R). In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mitarbeiter auf einem Fußballturnier am Bein verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht für die Kosten einspringen. Zu Recht urteilten die Richter und führten gleich mehrere Punkte als Begründung an: Das Turnier sei weder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen – es hatten nur 70 von 1.600 Mitarbeitern teilgenommen – noch zähle so etwas als versicherter Betriebssport als Ausgleich zum Job. Abhilfe schafft auch nicht die Aufnahme des Fußballturniers in das Programm des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Unterm Strich muss der Unfallversicherer nicht für die Schäden aufkommen. uh WEG-Verwalter Zertifizierungspflicht verschoben A n sich hätten Wohnimmobilienverwalter bis Dezember ihre Berufsqualifikation per Zertifizierung nachweisen müssen. Die- ser Termin ist nun vom Bundestag um ein Jahr, auf den 1. Dezember 2023 , verschoben worden. Erst ab dann können Eigentümer ver- langen, dass ihr WEG-Verwalter seine beruf- lichen Kompetenzen entsprechend belegt. Im Rahmen der WEG-Reform wurde eine sol- che Verpflichtung festgelegt. Zertifizierter WEG-Verwalter darf sich nennen, wer vor der IHK durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit nöti- gen rechtlichen, kaufmännischen und tech- nischen Kenntnisse verfügt. Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrecht- lichem Schwerpunkt und Geprüfte Immobi- lienfachwirte sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt und benötigen damit keine weitere Prüfung. Grund für die Verschiebung sind unter an- derem Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter, weil noch nicht ausreichend Prü- fungskapazitäten bereit stehen. Ein Arbeitskreis des DIHK hatte zusammen mit Verwaltern einen Rahmenplan erarbei- tet, der als Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren dienen soll. Der Plan, der Mitte März veröffentlicht wurde, enthält unter anderem Empfehlungen zur Gewichtung der Themen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung. Die Pflicht zum Sachkundenachweis ab 2023 gilt für alle WEG-Mandate, die nach dem 1. Dezember 2020 in den Bestand des Verwalters aufgenommen wurden. Für ältere Mandate kann die Frist – unter bestimmten Voraussetzungen – noch auf Juni 2024 ver- längert werden. uh Ausführliche Informationen zur IHK- Zertifizierung für WEG-Verwalter auf den Webseiten der IHK Frankfurt/M. www. frankfurt-main.ihk.de oder über den QR-Code Bilder: Adobe Stock/ Andrey Popov (rechts unten), Wasan (rechts oben) BAG-Urteil Arbeitszeit muss erfasst werden N ach einer Entscheidung des Bundes- arbeitsgerichtes (BAG) im September (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber ver- pflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann. In dem verhandelten Fall hatten die Richter an sich eine ganz andere Fragestellung zu klären, auf dem Weg dorthin erinnerten die höchsten Ar- beitsrichter aber nochmal an die Regeln des § 3 Absatz 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz, die dies vorsehen. Das BAG verweist in seinem Grundsatzurteil auf eine gleichlautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 2019, die damals schon die EU-Mitgliedstaaten zur Schaffung eines entsprechenden nationalen Regelwerks verpflichtete. In Deutschland war seitdem noch nichts passiert. Mit dem BAG-Urteil im Rücken dürfte der Ge- setzgeber allerdings jetzt zügiger handeln und konkretisieren, wie, wann und in welcher Form Unternehmen die Arbeitszeiten der Beleg- schaft erfassen müssen. Befürchtungen, dass durch solch ein Regelwerk flexible Arbeits- zeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice nicht mehr möglich sein könn- ten, erteilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aber schon eine Absage und versprach möglichst unbürokratische Vorschriften. uh

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