Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'22 -Südlicher Oberrhein

57 11 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Exporte nach Ägypten Registrierung bald auch für Luftfracht E xporteure, die nach Ägypten liefern, ken- nen die Vorab-Anmeldung schon, denn für die Seefracht gibt es die Anforderungen schon länger. Am dem 1. Januar 2023 ist die Vorabregistrierung dann aber auch für die Luftfracht verpflichtend. Ägyptische Importeure oder ihre Agenten müssen ihre Unternehmensdaten, die Da- ten des Exporteurs und die Versanddaten in der Single-Window-Plattform Nafeza eintragen. Aufgabe des Exporteurs ist es zunächst, seine Daten in der Blockchain Cargo X zu registrieren. Daraufhin werden die Daten mit dem Nafeza-System synchro- nisiert. Schließlich erhalten beide Parteien die ACID-Nummer. Die Warensendung wird in Ägypten nur dann verzollt, wenn die im System generierte Nummer (Advanced Car- go Information Declaration – ACID) in den Frachtdokumenten enthalten ist. Andernfalls wird die Ware auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt. toe ERFINDERBERATUNG Die IHK Südlicher Oberrhein bietet telefonische Erfinderberatungen in Freiburg und Lahr an. In Freiburg finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 3. November und 1. Dezember. In Lahr finden die Erfinderbera­ tungen zweimonatlich jeweils am dritten Donners­ tag statt. Nächster Termin dort: 17. November . Sprechtag zur CE-Kennzeichnung (telefonisch oder beim jeweiligen Berater vor Ort): 8. November . Anmeldung: Petra Laumen 0761 3858-262 petra.laumen@freiburg.ihk.de Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet telefonische Erfinderberatungen am zweiten Diens­ tag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 8. November und 13. Dezember. Sprechtag zur CE-Kennzeichnung (13.45 bis 17.30 Uhr): 10. November . Anmeldung: Rebecca Auber, Geschäftsbereich Innovation & Technologie der IHK 07721 922-181 auber@vs.ihk.de Ansprechpartner: IHK Hochrhein-Bodensee: Uwe Böhm 07622 3907-218 uwe.boehm@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Jörg Hermle 07721 922-123 hermle@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Frédéric Carrière 07821 2703 650 frederic.carriere@ freiburg.ihk.de Gastronomie Sieben Prozent verlängert D er im Zuge der Coronapandemie gesenk- te Mehrwertsteuersatz in der Gastro- nomie bleibt bis Ende 2023 bestehen. Das hat der Bundesrat im Oktober beschlossen. Restaurants und andere gastronomische Betriebe können daher auf Speisen weiter sieben Prozent Umsatzsteuer ansetzen. Für Getränke gilt aber weiterhin der Satz von 19 Prozent. Ursprünglich sollte die Reduzierung Ende 2022 auslaufen. Weil die Gastronomie aber nach wie vor mit den Folgen der Pandemie und ganz akut mit den steigenden Preisen für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, hat sich die Regierung auch auf Betreiben des Dehoga und der IHKs zur Verlängerung der Maßnahme entschlossen. Für kleine und mittelständische Brauereien wurden zudem die ermäßigten Biersteuer- sätze, die eigentlich zum Jahresende wieder ansteigen sollten, ganz entfristet: Sprich die aktuell gesenkten Steuersätze bleiben nun dauerhaft bestehen. uh

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