Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'22 - Hochrhein-Bodensee
Anzeigenkompendium Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden 62 Anzeigenspecial NOVEMBER 2022 weiter Seite 64 ©Rawpixel.com/Adobe Stock Unternehmen und Einzelerfinder, welche für ihre technischen Ideen in Europa Patentschutz erhalten wollten, mussten bislang nationale Patente für jeden einzelnen Staat der EU erwirken. Zwar erleichterte das 1972 ins Leben gerufene Europäische Patentüberein- kommen diese Prozedur, da es ein zentrales Patenterteilungsver- fahren mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten des Übereinkommens (darunter alle EU-Staaten) vorsieht. Mit Erteilung des Europäischen Patents „zerfällt“ dieses jedoch in ein „Bündel“ nationaler Paten- te, welche einzeln zu verwalten sind, teilweise die Einreichung von Übersetzungen erfordern und jährlich einzeln gebührenpflichtig zu verlängern sind. Vor allem die hohen Übersetzungskosten wurden häufig kritisiert. Was es im Bereich der Marken und der Designs längst gibt, nämlich EU-weit gültige, einheitlich erteilte und verwaltete Schutzrechte, steht nun auch für das Gebiet der Patente als technische Schutz- rechte bevor: das Einheitspatent oder genauer das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung. Das Erteilungsverfahren ist das gleiche wie bei den bisherigen Europäischen Patentanmeldungen, nur beantragt man gegenüber dem Europäischen Patentamt die sogenannte einheitliche Wirkung, mit der Folge, dass das erteil- te Einheitspatent nicht in die Hoheit der einzelnen Vertragsstaaten übergeht, sondern von dem Europäischen Patentamt zentral ver- waltet wird. Es ist nur eine Übersetzung der Patentschrift in eine weitere der drei Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) des Europäischen Patentamtes einzureichen. Die Zahlung der Verlän- gerungsgebühren erfolgt ebenfalls zentral gegenüber dem Europä- ischen Patentamt. Das bisherige Europäische „Bündelpatent“ mit der Möglichkeit der Auswahl der Vertragsstaaten und der nationa- len Validierung bleibt parallel dazu bestehen. Das kann das Einheitspatent: Das neue Einheitspatent ermöglicht es, mit Stellung eines einzigen Antrags ein gemeinsames Patent in bis zu 24 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Prüfung und Erteilung des Einheitspatents unterliegt dem Europäischen Patentamt, das auch weiterhin für die Erteilung europäischer Patente mit Wirkung für europäische Länder außer- halb der EU, wie z.B. der Schweiz, Großbritannien und Norwegen, sowie der nicht am neuen Einheitspatent teilnehmenden EU-Staa- ten (Spanien, Polen und Kroatien) zuständig ist. Das Einheitspatent koexistiert damit neben dem klassischen Europäischen Bündelpa- tent, das nach seiner Erteilung in den vom Anmelder ausgewählten Staaten validiert werden muss und danach in ein Bündel von na- tionalen Patenten in den ausgewählten Staaten zerfällt. Ein we- sentlicher Vorteil des neuen Einheitspatents liegt in einer Verein- fachung des Validierungsprozesses und der Einsparung von Kosten, insbesondere durch den Wegfall der Übersetzungen, die für die Validierung eines herkömmlichen Europäischen Patents anfallen. Weitere Vorteile des neuen europäischen Patentsystems basieren auf der Einrichtung des neuen Einheitlichen Patentgerichts (EPG). Dabei handelt es sich um ein von den teilnehmenden EU-Mitglied- staaten errichtetes, grenzüberschreitend zuständiges Zivilgericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit sowohl von Anzeigenspecial NOVEMBER 202 Patentrecht | Patentschutz Nach jahrzehntelanger Vorlaufzeit tritt im laufenden Jahr voraussichtlich das europäische Patent mit ein- heitlicher Wirkung (nachfolgend „Einheitspatent“), in Kraft. Dieses ermöglicht Unternehmen und Erfindern künftig eine unkompliziertere Beantragung sowie Verlängerung eines Patents für Länder der Europäischen Union, da es zentral über das Europäische Patentamt organisiert wird. Aufgrund erheblicher Kostenein- sparungen, verglichen mit dem bekannten Europäischen Patent, dürfte dieses neue Schutzrecht gerade für kleine und mittelständische Unternehmen von größtem Interesse sein. Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung
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