Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'22 - Hochrhein-Bodensee
61 10 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Zollanmeldung braucht, der Aufwand ist spürbar geringer. Das Carnet ist für den darauf erfassten Wa- renbestand ein Jahr lang gültig, man kann also mit dem gleichen Dokument mehrfach innerhalb eines Jahres ins Ausland fahren, ohne neue Anträge oder Anmeldungen zu erstellen. Praktisch zum Beispiel für Mes- sestände. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass mit dem Carnet die Zahlung einer Sicherheitsleistung und deren oft komplizierte Rückforderung entfällt. Dafür zahlt der Antragsteller bei Ausstellung des Carnet einmalig eine gerin- ge Gebühr für eine Bürgschaftsversicherung. Zuletzt sei noch der Vorteil erwähnt, dass man mit dem Carnet oftmals auch außer- halb der Zoll-Öffnungszeiten die Grenze passieren kann, da die Bearbeitung in die- sen Fällen über die Personenabfertigung ge- schieht. Besonders bei Veranstaltungen und Messen, die zum Beispiel an einem Samstag oder Sonntag enden, kann das hilfreich sein. Dann muss die Rückreise nicht wegen des Zolls bis Montag warten. Wer kann ein Carnet beantragen? Das Carnet kann grundsätzlich von jedem beantragt werden, der Waren vorrüber- gehend mit ins Ausland nehmen möchte, auch Privatpersonen, die zum Beispiel ein Pferd oder ein besonderes Sportgerät mit- nehmen. Es ist vollkommen unerheblich, ob Konzern oder Kleingewerbe, ob Hand- werk oder Freiberufler, entscheidend ist vor allem die Ware und der beabsichtigte Verwendungszweck. Was kostet die Ausstellung eines Carnet ATA? Die Kosten setzen sich aus vier Positionen zusammen: Die Formularblätter (rund 3,50 Euro für eine einfache Reise), die IHK-Aus- stellungsgebühr (nach Gebührentarif der jeweils ausstellenden IHK), die Verfahrens- gebühr für die Internationale Handelskam- mer-ICC (acht Euro) und die Kautionsver- sicherung in Abhängigkeit vom Warenwert (als Beispiel: 37 Euro für die ersten 10.000 Euro Warenwert). Mit rund 100 Euro liegen die Kosten in der Regel niedriger als die Be- auftragung eines Zollagenten für die Einzel- abfertigungen. Besonders bei Mehrfachnutzung zahlt sich das Carnet aus, denn für weitere Reisen werden lediglich Formularkosten berechnet, während alle anderen Gebühren einmalig und unabhängig von der Anzahl der Reisen sind. Wo bekommt man ein Carnet? Die Industrie- und Handelskammern sind verantwortliche Stelle für die Ausstellung von Carnets für ihren jeweiligen IHK-Bezirk. Beantragt wird grundsätzlich über einen For- mularsatz auf Papier. Bei einigen wenigen Kammern wie der IHK Südlicher Oberrhein und der IHK München Oberbayern geht die Antragstellung seit einiger Zeit zudem auch digital ohne Papier. Das fertige Dokument wird dann entweder zugeschickt oder kann bei den IHKs abgeholt werden. Perspektivisch pilotiert die IHK Südlicher Oberrhein die volldigitale Abwicklung. Das Carnet gäbe es dann per QR-Code und müsste an der Grenze nur vorgezeigt wer- den. toe Das Carnet ATA und wie es funktioniert, im Film kurz erklärt www.youtube. com/ihk24 Carnet ATA „Carnet“ ist französisch und heißt „Heft“. Die Abkürzung „ATA“ steht für „vorüberge- hende Einfuhr“ (französisch: admission temporaire; eng- lisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt „Carnet ATA“ also „Zollpassierschein- heft für die vorübergehende Einfuhr von Waren” – quasi ein Reisepass für Waren. ERFINDERBERATUNG Die IHK Südlicher Oberrhein bietet telefonische Erfinderberatungen in Freiburg und Lahr an. In Freiburg finden diese immer am ersten Donners- tag im Monat statt. Nächste Termine: 6. Oktober, 3. November und 1. Dezember. In Lahr finden die Erfinderberatungen zweimonatlich jeweils am dritten Donnerstag statt. Nächster Termin dort: 17. Novem- ber . Sprechtag zur CE-Kennzeichnung (telefonisch oder beim jeweiligen Berater vor Ort): 8. November . Anmeldung: Petra Laumen 0761 3858-262 petra.laumen@freiburg.ihk.de Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet te- lefonische Erfinderberatungen am zweiten Dienstag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termi- ne: 11. Oktober, 8. November und 13. Dezember. Sprechtag zur CE-Kennzeichnung (13.45 bis 17.30 Uhr): 10. November . Anmeldung: Rebecca Auber, Geschäftsbereich Innovation & Technologie der IHK 07721 922-181 auber@vs.ihk.de
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