Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'22 - Hochrhein-Bodensee
59 10 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten S eit den Enthüllungen von Edward Snowden und der Gründung der Plattform WikiLeaks durch Ju- lian Assange ist „Whistleblowing“ jedem ein Begriff. Whistleblower leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen und gehen dabei nicht selten persönliche Risiken ein. Sie handeln im Interesse der Gesellschaft und verdienen daher effektiven gesetzlichen Schutz. In Deutschland sind Whistleblower bislang nur fragmentarisch ge- schützt. Das wird sich mit dem neuen Hinweisgeber- schutzgesetz ändern. Herzstück des Gesetzes ist die Einrichtung interner und externer Meldestellen. Jeder Arbeitgeber in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor mit min- destens 50 Beschäftigten ist verpflichtet, eine interne Stelle für die Meldung von Verstößen einzurichten; die externe Meldestelle wird zentral vom Bund ein- gerichtet. Ein Whistleblower kann frei wählen, an welche Mel- destelle er sich wendet. Neben Verstößen gegen EU-Normen sind insbesondere auch Verstöße gegen nationale straf- und bußgeldbewehrte Vorschriften erfasst. Zentrales Schutzelement ist das Verbot von Repressalien, beispielsweise Kündigung oder Abmah- nung als Folge einer Meldung eines Verstoßes. Um das Verbot effektiv durchzusetzen, gilt eine Be- weislastumkehr zu Lasten des Beschäftigungsgebers: erleidet ein Whistleblower einen derartigen Nachteil, wird vermutet, dass es sich dabei um eine verbotene Jeder Arbeitgeber in der Privat wirtschaft und im öffentlichen Sektor mit mindestens 50 Beschäftigten ist verpflichtet, eine interne Stelle für die Meldung von Verstößen einzurichten. Bilder: Adobe Stock/oben: is1003, unten: miniartkur Trinationale Konferenz Mechatroniker ins Gespräch bringen A m Freitag, den 4. Novem- ber , von 16.30 bis 19 Uhr dreht sich am Standort Lahr der IHK Südlicher Oberrhein al- les um das Thema Mechatronik: Die Veranstaltung „Grenzenlose Vernetzung am Oberrhein: Un- ternehmen und Forschung für zukunftsfähige Lösungen“ will Unternehmen, Hochschul- und Forschungsakteure aus der Re- gion, die sich mit dem Thema Mechatronik befassen, zusam- menbringen und neue Impulse setzen. Die Teilnehmer können sich vor Ort beispielsweise über das Angebot der Hochschulen in der angewandten Forschung über die Grenze hinweg informieren, mit Studenten ins Gespräch kommen, Kooperationsideen für das eigene Unternehmen besprechen und reichlich netz- werken. Die trinationale Konferenz wird organisiert von der IHK Südlicher Oberrhein in Zusammenarbeit mit dem Koordinationsbüro der Säule Wissenschaft, der Hoch- schulallianz TriRhenaTech und der CCI Alsace Eurométropole und wird im Rahmen des grenz- überschreitenden Projekts Ti- tan-e organisiert, das vom Pro- gramm Interreg V A Oberrhein unterstützt wird. pf Informationen zum Programm und Anmeldung unter www.ihk.de/freiburg 5625936 Repressalie handelt. Der Beschäftigungsgeber hat das Gegenteil zu beweisen. Es ist mit einem zügigen Inkrafttreten des Gesetzes – voraussichtlich ab Januar 2023 – zu rechnen. Zwar sieht das Gesetz für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftig- ten eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor. Für Arbeitgeber mit 250 Beschäftigten und mehr gilt die Pflicht zur Errichtung des internen Meldesystems je- doch unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes. Unter- nehmen ist dringend empfohlen, interne Meldestellen zeitnah einzurichten. Bestehende Compliance-Systeme sollten auf die neuen Anforderungen angepasst werden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Barbara Mayer, Advant Beiten Update Hinweisgeberschutzgesetz Anlaufstellen für Whistleblower schaffen
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5