Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'22 - Hochrhein-Bodensee

23 10 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK Hochrhein-Bodensee REGIO REPORT Interview mit Oliver Kichwehm zur neuen Maschinenverordnung Vereinfachungen für Unternehmen Herr Kirchwehm, was sind die wichtigsten Veränderungen der neuen Verordnung gegenüber der alten Richtlinie? Oliver Kirchwehm: Es hat sich formal vieles getan. Das ist nötig, da die jetzige Richtlinie veraltet ist. Vor allem bei der Digitalisierung gibt es Vereinfachungen. Die Betriebsanlei- tung dürfen die Unternehmen jetzt digital bereitstellen. Das ist wichtig für Maschinen- hersteller, weil die Dokumente sehr umfang- reich sind. Außerdem enthält die Verordnung endlich detailliertere Regelungen zu Umbauten. Beim Umbau einer alten Maschine muss nicht die ganze Maschine neu CE bewertete werden, sondern nur noch der umgebaute Teil. Auf welche Regeln der neuen Verordnung werden Sie im Seminar eingehen? Das Seminar richtet sich an Konstrukteure und technische Redakteure. Also an die- jenigen, die die Papiere auf Grundlage der Verordnung erstellen. Deshalb werde ich im Seminar erklären, was sich konkret än- dert. Dazu gehören Themen wie: Wo muss ich etwas Neues schreiben, bewerten oder anbringen? Was kann ich weglassen? Die Verordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Es wird eine Übergangs- frist von dreieinhalb Jahren geben. Warum sollten Hersteller sich dennoch schon jetzt informieren und die Verordnung schnell umsetzen? Mit der neuen Verordnung wird einiges einfa- cher und kostengünstiger. Die Unternehmen müssen zum Beispiel nicht mehr ordnerweise Dokumente mit Betriebsanleitungen in ver- schiedenen Sprachen mitschicken, sondern können einen QR-Code an der Maschine anbringen. Über den bekommt der Nutzer Zugang zu den Anleitungen. Das spart viel Geld. Interview: jb OLIVER KIRCHWEHM Referent Oliver Kirchwehm ist Mitgrün- der und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villin- gen-Schwenningen. Als gelernter Jurist beschäftigt er sich seit seinem Berufs- start mit den Themen Produkthaftung und Produktsicherheit. Er berät Unter- nehmen bei allen Fragen rund um die CE-Kennzeichnung und begleitet diese bei der rechtssicheren Entwicklung und Dokumentation ihrer Produkte. D ie Umwandlung in eine Verordnung soll Probleme der Vergan- genheit, die durch unterschiedliche Auslegungen der Richtlinie und Verzögerungen bei der Umsetzung entstanden, vermeiden. Außerdem werden einige nur für die CE-Konformitätsbewertung von Maschinen geltenden Besonderheiten beendet. Die neue Maschi- nenverordnung wird daher sowohl inhaltlich als auch bei den for- mellen Anforderungen an den CE-Konformitätsbewertungsprozess zu einigen Neuerungen führen. Etwa in den Bereichen:  Sicherheitsanforderungen für Software und neue innovative Techniken (direkte Mensch-Roboter-Kollaboration, fahrerlose Transportsysteme, digitale Vernetzung von Maschinen et cetera)  Zahlreiche Regelungen in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI) in Maschinen im Zusammenspiel mit der ebenfalls bevorstehenden KI-Verordnung  Regelungen zur Neubewertung der CE-Kennzeichnung bei Um- bauten  Möglichkeiten, die Maschinendokumentation digital bereitzu- stellen, einschließlich Betriebsanleitung und Konformitätser- klärung  Wegfall der Angabe des Dokumentenbevollmächtigten auf der Konformitätserklärung  Regelung der Pflichten von Importeuern und Händlern von Ma- schinen Die Maschinenverordnung wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten. Während einer großzügigen Übergangsfrist von dreieinhalb Jahren kann ein Hersteller noch die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/ EG anwenden. Da die Maschinenverordnung Vereinfachungen mit nicht unerheblichem Einsparpotential enthält, dürfte es aber für viele Hersteller eine Überlegung wert sein, ihre Prozesse möglichst schnell auf die Maschinenverordnung anzupassen. Am 20. Oktober informiert die IHK im kostenpflichtigen Tagesseminar „Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich?“ über die in der Praxis bedeutsamen Regelungen, gibt Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis und diskutiert die Vor- und Nachteile der Maschinen- verordnung im Vergleich zur aktuell gültigen Maschinenrichtlinie gemeinsam mit den Teilnehmern. Beginn ist um 9 Uhr am IHK- Standort Schopfheim. Die Veranstaltung endet um 17 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro netto pro Person und beinhaltet neben den Seminarunterlagen die Tagesverpflegung. SP Information und Anmeldung unter www.ihk.de/konstanz 143164308 Tagesseminar in Schopfheim Die neue Maschinenverordnung – was ändert sich? Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird voraussichtlich 2023 durch eine neue Verordnung abgelöst. Diese Verordnung wird an das aktuelle europäische CE-System angepasst sein. Die IHK Hochrhein-Bodensee informiert in einem Tagesseminar über die Neuerungen in der Verordnung und zeigt auf, wo es Vereinfachungen zur vorherigen Richtlinie gibt.

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