Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'22 -Südlicher Oberrhein
57 9 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten keitskriterien mitberücksichtigt werden. Aber auch Unternehmen, die nicht in den direkten Anwendungsbereich des LkSG fallen, sollten jetzt nicht untätig sein. Zum einen wachsen die Erwartungen der Mitarbeitenden, Kunden und Investoren, zum anderen können KMU als Zulieferer größerer Unternehmen mittel- bar betroffen sein und aufgefordert werden, eigene Sorgfaltsprozesse einzurichten oder Informationen bereitzustellen. Es lohnt sich also auch für sie, proaktiv tätig zu werden. Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Laut einer DIHK-Umfrage sehen von ihnen 71 Prozent mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Welche Hilfe- stellungen sind für KMU vorgesehen? Als Angebot der Bundesregierung steht der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte KMU, aber auch größeren Unternehmen, ge- nau bei diesen Herausforderungen zur Seite. Im Zuge unseres kostenfreien und vertrauli- chen Beratungsangebotes sprechen wir mit Unternehmen dazu, welche unternehmensin- ternen Prozesse bereits vorhanden sind und was noch fehlt (mehr siehe Infokasten). Inzwischen liegt auch ein Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vor, der deutlich über das deutsche Pendant hinausgeht. Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass europäische Unternehmen angesichts der Risiken und des Aufwands ihr Engage- ment in risikoreicheren Entwicklungs- und Schwellenländern überdenken könnten? Das deutsche Gesetz verfährt nach dem Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ und zielt darauf ab, dass Unternehmen sich nicht aus Regionen mit niedrigeren Stan- dards zurückziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern oder inner- halb der Branche um eine Risikominimierung bemühen. Ein Unternehmen aus Deutsch- land wird allein vielleicht keine grundle- gende Verhaltensänderung bewirken, sehr wohl aber kann es mit seinen Partnern vor Ort in den Dialog treten, um Bewusstsein zu schaffen und Risiken zu minimieren. Der Rückzug aus einem Land stellt also immer nur die Ultima Ratio da. Es bleibt abzuwar- ten, welche konkrete Form eine EU-Richtlinie annehmen wird. Fest steht, dass die recht- lichen Anforderungen steigen. Ein Grund mehr, warum Unternehmen jetzt den Weg zu nachhaltigeren Lieferketten gehen soll- ten. Wer heute schon die richtigen Maßnah- men ergreift, kann von künftigen Gesetzes- verschärfungen nicht überrascht werden. Interview: Sandra Bengsch Arbeitgeberwettbewerb Digital und familienbewusst N och bis zum 23. Sep- tember können sich Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg für den Wettbewerb „familyNET 4.0“ bewerben. Er prämiert Arbeitgeber, die für eine mo- derne Unternehmenskultur stehen und sich zum Beispiel für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in einer digitalen Arbeitswelt engagieren. Preisträger könnten damit ihre Arbeitgebermarke stärken. In vier Kategorien können Unternehmen ihre Ansätze vorstellen: Führung/Teamstruktu- ren, Personal- und Organisationsentwick- lung, Gesundheitsprävention/Work-Life-Ba- lance sowie agiles, lebensphasenorientiertes Arbeiten. Der Wettbewerb findet im Rahmen des Transferprojektes „familyNet 4.0“ statt, welches vom Landeswirtschaftsministerium und verschiedenen Arbeitgeberverbänden gefördert wird. uh www.familynet-bw.de/familynet-40/ wettbewerb Wettbewerb für Kommunen Klimavorreiter gesucht N och bis zum 31. Oktober können sich Kommunen und Landkreise aus dem Südwesten bei der Energieagentur des Lan- des, „KEA-BW“, im Rahmen des Wettbe- werbs „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ um Fördermittel für entsprechende Projekte bewerben. Ziel, so heißt es in der Ausschreibung, sei die „Auswahl und Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar bis zum Jahr 2035 bezogen auf den Endenergieeinsatz das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamtge- markung erreichen wollen.“ uh Teilnahmebedingungen und Ansprechpartner INFOS, SEMINARE & CO. ZUM NEUEN LKSG Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Einrichtung der Bundesregierung, berät Unter- nehmen kostenfrei, individuell und vertraulich zur Umsetzung von Umwelt- und Sozialstan- dards sowie zu menschenrechtlichen Sorgfalts- prozessen. Im Angebot: Schulungen, Veranstal- tungen, Onlinetools wie der CSR Risiko-Check, der KMU Kompass, der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte und der Siegel-Kompass zu Nachhaltigkeitsstandards. www.wirtschaft-entwicklung.de/ wirtschaft-menschenrechte 030 590 099-430 HelpdeskWiMR@wirtschaft-entwicklung.de Das neue deutsche Lieferkettengesetz – Herausforderungen und Chancen für Unter- nehmen Infoveranstaltung der IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg, 10. November Infos und Anmeldung: www.ihk.de/sbh Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (IHK) Weiterbildung, 6. September bis 9. Dezember (alternativ 11. Januar bis 28. April 2023 oder zwei weitere Termine in 2023) Infos und Anmeldung: www.ihk.de/konstanz Das Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetz – Umsetzung und Auswirkungen des LkSG in der Praxis Buch, 2022, 150 Seiten, Reguvis Fachmedien, 49,80 Euro Der Gesetzestext zum LkSG
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