Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'22 -Südlicher Oberrhein
27 9 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Die Mitglieder des Ausschusses vor dem Gebäude der KNF Neuberger GmbH Aus dem Außenwirtschaftsausschuss Es geht kaum noch zu alten Preisen R ichard Gütermann als Vorsitzender des Außenwirtschaftsausschusses und Günter Emig als Geschäftsführer der KNF Neuberger GmbH begrüßten Ende April 18 Ausschussmitglieder in den Räumlichkeiten der KNF in Freiburg-Munzingen. Neben einer Betriebsbesichtigung stand die Diskussion brandaktueller Themen auf der Agenda. 2021 hat sich die Wirtschaft von der Coronakrise erholt und war für viele Ausschussunterneh- men ein gutes Geschäftsjahr. Die aktuelle Russland-Ukraine-Krise führt jedoch zuneh- mend zur Verunsicherung bei den Unterneh- men und ihren Mitarbeitern. Es gibt massive Probleme in den Lieferket- ten nahezu aller Bereiche und Branchen, von Lüftungsgeräten über Chips bis zu anderen elektronischen Komponenten. Was in der Fol- ge auch auf die Preise durchschlägt, etwa für Baumwolle, Energie oder Stahl. Eine weitere Herausforderung für die Unter- nehmen stellt aktuell die Energieversorgung dar. Im Ausschuss wurde zum Teil kontrovers über die Chance der Energiewende und de- ren Kosten diskutiert. Während die Firmen bisher davon abgesehen haben, unterjährig die Preise anzupassen, ist dies aktuell nicht mehr möglich. So sehen sich viele Betriebe gezwungen, gestiegene Preise direkt an ihre Kunden und Lieferanten weiterzugeben. SB ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Übernahme hoheitlicher Aufgaben von der IHK Ostwürttemberg gemäß § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz zum 1. Oktober 2022 Die europäische EMAS-Verordnung bildet die Grundlage für die freiwillige Einführung von be- trieblichem Umweltmanagement und deren Auditierung durch zugelassene Umweltgutachter (EMAS = Eco-Management and Audit Scheme). Das zugehörige deutsche Umweltauditgesetz verpflichtet die IHKs sowie die Handwerkskammern, die auditierten Organisationen in das sogenannte EMAS-Register einzutragen und das Register zu führen. In Baden-Württemberg sollen die Zuständigkeiten stärker gebündelt werden. Die IHK Südli- cher Oberrhein wird die Funktion als registerführende Stelle für die IHK Ostwürttemberg zum 1. Oktober 2022 übernehmen. Hierzu hat die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 21. Juli 2022 Präsident und Hauptge- schäftsführer ermächtigt, die für eine Aufgaben- und Zuständigkeitsübernahme erforderlichen Vereinbarungen mit der IHK Ostwürttemberg abzuschließen. Die IHK Ostwürttemberg hat ih- rerseits die entsprechende Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung beschlossen. Die IHK Südlicher Oberrhein hat dementsprechend mit Datum vom 15. August 2022 mit der IHK Ostwürttemberg nachfolgende Vereinbarungen geschlossen. 1. Die IHK Ostwürttemberg überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK-Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG i.V. m. § 10 Abs. 1 IHKG auf die IHK Südlicher Oberrhein. 2. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebüh- ren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 3. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahr- nehmung von der IHK Ostwürttemberg auf die IHK Südlicher Oberrhein. 4. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zustän- digkeitsübertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Oberrhein sowie der IHK Ostwürttemberg unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württem- berg bekannt gemacht wurde. 5. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragungen sowie die Vereinbarungen zwischen den benannten Kam- mern mit Schreiben vom 29. Juli 2022 (Az.: WM 42-42-359/74) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirtschaft im Südwesten“ 09/2022 veröffentlicht. Freiburg, den 18. August 2022 IHK Südlicher Oberrhein Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer
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