Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'22 - Hochrhein-Bodensee
28 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2022 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gebührentarif ab 1. September 2022 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 21. Juli 2022 gem. den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7.August 2021 (BGBl. I S. 3306) und gem. § 4 Abs. 2 b) der Satzung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 19.April 2021 sowie gem. § 1 Abs. 1 der Gebüh- renordnung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 28. November 2007 den Gebührentarif wie folgt neu gefasst: Zuschlag für nicht IHK-Zugehörige 1. Außenwirtschaft / International EUR EUR 1.1 Ausstellen eines Carnets für Mitglieder bis zu 5 Reisen für Mitglieder ab 6 Reisen *) auch für Mitglieder der Handwerkskammer für nicht IHK-Zugehörige 65,00*) 1 83,00*) 1 130,00 1 1.2 Nachbearbeitung eines Carnets 37,00 1.3 Regulierung nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets 63,00 1.4 Ausstellen von Ursprungszeugnissen sowie dem Wirtschafts- verkehr dienenden Bescheinigungen inklusive bis drei Kopien 18,00 für jede, ab 4. Kopie 3,00 1.5 Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen 18,00 1.6 Ausstellung von Ursprungszeugnissen mit erhöhtem Aufwand 20,00–50,00 1.7 Elektronische Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr dienen- den Bescheinigungen 18,00 2. Berufliche Bildung 2.1 Berufsausbildung und Umschulung 2.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsver- hältnisses: 360,00 125,00 Pauschalgebühr für die Eintragung und Prüfungen in allen Aus- bildungsberufen, die nicht unter die Ausnahme 2.1.1.1 fallen 2.1.1.1 Berufskraftfahrer 600,00 165,00 2.1.2 Bei Auflösung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungs verhältnisses ermäßigt sich die Gebühr: a) vor Beginn der Ausbildung auf 70,00 20,00 b) innerhalb der Probezeit auf 70,00 20,00 c) bis zur ersten Teil- oder Zwischenprüfung auf 50% 2.1.3 Übernahme eines Auszubildenden nach abgelegter erster Teil- oder Zwischenprüfung oder in einem aufbauenden Aus- bildungsvertrag 50% 2.1.4 Abschlussprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen (§ 45 Abs. 2 BBiG) in allen Ausbildungsberufen, die nicht unter die Ausnahme 2.1.4.1 fallen 360,00 2.1.4.1 Berufskraftfahrer 600,00 2.2 Sonderfälle Ausbildung / Umschulung 2.2.1 Umschulungsverhältnisse, die nicht im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Kammern über die gemein- samen Abschlussprüfungen gem. § 34 BBiG abgewickelt wer- den, werden behandelt wie nicht IHK-Zugehörige unter 2.1.1 2.2.2 Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 265,00 2.2.2.1 Wiederholung des praktischen Prüfungsteils Berufskraftfahrer 530,00 2.2.3 Prüfungsgebühr für Zusatzqualifikationen (ZQ) für Auszubil- dende, die nicht unter 2.2.3.1 fallen 50,00 2.2.3.1 Prüfungsgebühr Internationales Wirtschaftsmanagement (IWM) 300,00 2.2.4 Wiederholungsprüfung in einer Zusatzqualifikation 50% 2.3 Weiterbildung 2.3.1 Prüfungen gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung und Wie- derholungsprüfungen a) Gesamtprüfung 170,00 – 300,00 b) mündlicher Prüfungsteil 85,00 – 150,00 c) schriftlicher Prüfungsteil 85,00 – 150,00 2.3.2 Prüfungsgebühr für die Durchführung von Fortbildungs prüfungen a) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen/Fachrichtungs- 300,00 – 500,00 übergreifende Basisqualifikationen/Grundlegende Qualifikationen b) Technische Qualifikationen 300,00 – 500,00 c) Handlungsspezifische und spezielle Qualifikationen 390,00 – 500,00 2.3.3 Sonstige Fortbildungsprüfungen teilweise mit 300,00 – 1.200,00 Projektarbeiten und/oder aufwendigem Fachgespräch 1 Zusätzlich zu den Ausstellungsgebühren wird das ICC-Entgelt von derzeit 8,-- EUR zzgl. USt. in Rechnung gestellt. 2.3.4 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.2 a) pro Prüfungsteil 300,00 – 500,00 b) bei einzelnen Prüfungsfächern pro Prüfungsteil anteilig nach Anzahl der Prüfungsfächer 60,00 – 240,00 2.3.5 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung nach 2.3.3 100,00 – 1.200,00 2.4 Ersatzausfertigungen / Gleichwertigkeitsbescheinigung / verspätete Anmeldung 2.4.1 Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten 80,00 2.4.2 Übersetzung eines Zeugnisses 50,00 2.4.3 Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung 50,00 2.5 Rücktritt 2.5.1 Rücktritt von einer Prüfung a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung Volle Gebühr b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung 75% c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung 50% 3. Handel und Dienstleistungen 3.1 Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe 3.1.1 Unterrichtung im Gaststättengewerbe 90,00 3.1.2 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 30,00 3.1.3 Einzelunterrichtung 375,00 3.1.4 Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtungsverfahren aufgrund besonderer Qualifikation 40,00 3.2 Bewachungsgewerbe 3.2.1 Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 150,00 – 300,00 3.2.2 Rücktritt von einer Sachkundeprüfung: a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung Volle Gebühr b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung 75 % c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung 50 % 3.2.3 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für unselbstständiges Bewachungspersonal 425,00 3.2.4 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 30,00 3.3 Zertifizierter WEG-Verwalter 3.3.1 Sachkundeprüfung WEG-Verwalter 250,00 3.3.2 Wiederholungsprüfung WEG-Verwalter 140,00 3.3.3 Rücktritt von der Prüfung 50,00 4. Recht 4.1 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen 4.1.1 Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung und Entscheidung darüber 550,00 4.1.2 Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung des Fachgebiets und Entscheidung darüber 240,00 4.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung 370,00 4.1.4 Bearbeitung eines Antrags auf erneute Bestellung 300,00 – 600,00 4.2 Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler 4.2.1 Erlaubnisverfahren 300,00 – 400,00 4.2.2 Erlaubnisbefreiung 175,00 4.2.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 45,00 4.2.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 150,00 – 250,00 4.2.5 Registrierung 45,00 4.2.6 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 45,00 4.2.7 Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht 45,00 EUR
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