Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'22 -Südlicher Oberrhein

40 REGIO REPORT  IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE Unsere Schulungen: - Gabelstaplerfahrer - Teleskopstaplerfahrer - Hubarbeitsbühnen- bediener - Kranführer - jährl. Unterweisungen Manitou MT 420H Comfort • Manitou Teleskoplader • Tragkraft: 2.000 kg • Hubhöhe: 4.000 mm • Bauhöhe: 1.930 mm • Baujahr: 2017 • 4 Zylinder Kubota Diesel • Vollkabine, Heizung • 3. Steuerkreis, Beleuchtung jährl. Unterweisungen oder Führerscheine für Ihre Mitarbeiter? Schulungen von UF! - Kundendienst - UVV-Abnahme - Ersatzteile - Regaltechnik - Verkauf - Vermietung TOP ZUSTAND! Preis auf Anfrage UF Gabelstapler GmbH Am Flugplatz 10 88367 Hohentengen Tel.: 07572 7608-0 Fax: 07572 7608-42 www.uf-gabelstapler.de info@uf-gabelstapler.de – die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschrift der beauftragten Person der IHK Südlicher Oberrhein mit Siegel. (4) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine franzö- sischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag des Auszubildenden ist das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis auszuweisen. Der Auszubil- dende hat den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem Antrag bei- zufügen (§ 37 Absatz 3 BBiG). § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfung (1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreter von der IHK Südlicher Oberrhein einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müs- sen (§ 29 Absatz 2 bis 3). Die von der IHK Südlicher Oberrhein vorgeschriebenen Formu- lare sind zu verwenden. (2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß §29 ist hinzuweisen. Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung § 29 Wiederholungsprüfung (1) Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Absatz 1 Satz 2 BBiG). Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse. (2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prü- fung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden. Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen § 30 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse der IHK Südlicher Oberrhein sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen. § 31 Prüfungsunterlagen Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungs- arbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 50 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27 Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. § 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen Die Vorschriften dieser Prüfungsordnung gelten entsprechend für die Abnahme von Prüfungen gemäß § 49 BBiG (Zusatzqualifikationsprüfungen). Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 BBiG bleibt unberührt. § 33 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein in Kraft. Als Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt das Erscheinungsdatum auf dem Titelblatt der Ausgabe. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen außer Kraft. Freiburg,12. April 2022 IHK Südlicher Oberrhein Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Änderung dieser Prüfungsordnung mit Schreiben vom 08.04.2022 Az.:WM42-42-696/1 genehmigt. Die Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Ober- rhein „Wirtschaft im Südwesten“ 06/2022 veröffentlicht. Freiburg,12. April 2022 IHK Südlicher Oberrhein Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon Präsident Hauptgeschäftsführer Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse* ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt: Prüfungsausschuss für den Abschluss… Regionale Zuständigkeit Anzahl der Mitglieder (ohne Stellver­ treter:innen) Fachkraft für Lagerlogistik Hauptgeschäftsstelle Freiburg (Aus­ zubildende/ Umschüler:innen, die in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg eine Ausbildung / Umschulung absolvieren sowie externe Prüflinge, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg ihren Wohnsitz haben) 5 Fachlagerist/ Fachlageristin Hauptgeschäftsstelle Freiburg (Aus­ zubildende/ Umschüler:innen, die in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg eine Ausbildung / Umschulung absolvieren sowie externe Prüflinge, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen oder in der Stadt Freiburg ihren Wohnsitz haben) 5 Tierpfleger / Tierpflegerin Gesamter Kammerbezirk 5 Weintechnologe/ Weintechnologin Gesamter Kammerbezirk 5 * Die hier festgelegte Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen, welchen nach §§ 42 Absatz 2 Satz 1 BBiG die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen für die aufgelisteten Prüfungsausschüsse übertragen wird. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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