Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'22 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

36 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2022 REGIO REPORT  IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ANZEIGE www.finanzkanzlei-in-suedbaden.de EGALWO, WIRWERDEN WEITEREMPFOHLEN! Auch bei gewerblichen und mittelständischen Finanzierungen. Wir machen‘s möglich! Stefan Keller & Manuel Pleuler ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Änderung des Gebührentarifs – Gebühren für die Sachkundeprüfung „Zertifizierter WEG Verwalter“ Die Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in ihrer ordentlichen Sitzung am 27. April 2022 gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 IHKG i.V.m. § 4 Abs. 2 lit. b der Satzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beschlossen, die Gebührentatbestände wie aus der Anlage ersichtlich als Ziff. 3.6.2.1 bis Ziff. 3.6.2.4 in den bestehenden Gebührentarif einzufügen. Villingen Schwenningen, den 27. April 2022 Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 2. Mai 2022, Aktenzeichen WM42-42-360/65. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 06/2022, veröffentlicht. Villingen-Schwenningen, 9. Mai 2022 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Anpassung der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“  Die Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in ihrer ordentlichen Sitzung am 27. April 2022 gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 IHKG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beschlossen, § 11 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Sachkun- deprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ wie folgt neu zu fassen: Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem der Sachgebiete nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 ImmVermV mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat. Villingen Schwenningen, den 27. April 2022 Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und verkündet und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“, Ausgabe 06/2022, veröffentlicht. Villingen-Schwenningen, den 28. April 2022 Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Anlage Gebühren Sachkundeprüfung zertifizierter Wohnimmobilienverwalter 3.6.2 Sachkundeprüfung zertifizierter Wohnimmobilienverwalter 3.6.2.1 Sachkundeprüfung 250,00 Euro 3.6.2.2 (Wiederholung) Mündlicher/praktischer Prüfungsteil 125,00 Euro 3.6.2.3 Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.6.2.1 auf 50,00 Euro 3.6.2.4 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 3.6.2.1, 3.6.2.2

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