Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'22 - Hochrhein-Bodensee
69 6 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Trinationales Wasserstoff-Forum Zwei Events rund um Wasserstoff W asserstoff ist der Energieträger der Zukunft. Aus diesem Grund wurde im April die „Trinationale Initiative Wasserstoff im Dreiländereck“ von der IHK Südlicher Oberrhein, der CCI Alsace Eurométropole, der Handelskammer beider Basel, drei Energiever- sorgern und drei Klimaorganisationen aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich sowie den assoziierten Partnern Eurodistrict und RWE ins Leben gerufen. Die Initiative hat sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft für und mit den Unterneh- men im Dreiländereck aktiv voranzutreiben. Erstmalig öffentlich in Aktion tritt das Bündnis mit einer Doppelveranstaltung am 30. Juni im deutsch-französischen Kulturzentrum Art‘Rhena auf der Rheininsel bei Breisach: Die Veranstaltung zur „Woche des Wasserstoffs im Dreilände- reck“ beginnt um 12 Uhr. Bis 18 Uhr ist die Öffentlichkeit einge- laden, sich über Technikpräsentationen und Fachvorträge vor Ort ein Bild über die Zukunftsenergie Wasserstoff zu machen. Ab 15 Uhr findet das „2. Gipfeltreffen Wasserstoff Südlicher Oberrhein“ statt. Es richtet sich an Politik, Fachpublikum und vor allem an Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz und Frank- reich, die sich mit dem Thema Wasserstoff intensiv auseinander- setzen möchten. Ziel der Veranstaltung ist, die Zusammenarbeit zu intensivieren und grenzüberschreitende Wasserstoffprojekte für eine gemeinsame nachhaltige Zukunft in der Oberrheinregion zu entwickeln. pm Infos und Anmeldung: www.suedlicher-oberrhein.ihk.de 5532110 oder über Pascale Mollet-Piffert 07821 2703-610 pascale.mollet@freiburg.ihk.de L-Bank zu Finanzierungen und Förderungen Wieder Wirtschaftsforum A m 29. Juni veranstaltet die staatliche L-Bank erneut ihr jährli- ches Wirtschaftsforum für mittelständische Betriebe. Auf dem Event in der Landesmesse Stuttgart können sich Unternehmen in kompakter Form über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren. Neben einer Fachmesse wird es praxisorientierte Work- shops zu konkreten Finanzierungsfragen geben. Gastredner ist Jo- chen Engert, Mitbegründer des Mobilitätsanbieters „FlixMobility“. Mitveranstalter sind die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die BWIHK und der Handwerkstag BW. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nötig. uh www.wirtschaftsforum-bw.de Nächste Stufe des Verpackungsgesetzes Fast alle Betriebe müssen sich registrieren W er verpackte Ware für private Endverbraucher in Verkehr bringt, musste sich seit 2019 bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ kostenfrei unter www.verpackungs- register.org registrieren. Zum 1. Juli wird diese Registrierungspflicht ausgeweitet auch auf Unternehmen, die Mehrwegverpackungen mit Ware befüllen oder pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen befüllen oder schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne des Verpackungsgesetzes in verpackter Form in Verkehr bringen oder Waren für gewerbliche Endverbraucher verpacken und in Verkehr bringen. Auch für Brötchen- und Gemüsetüten Neu betroffen von der Registrierungs- pflicht sind auch die Befüller von Serviceverpackungen. Als Service- verpackungen gelten diejenigen Verpackungen, die erst auf der letzten Handelsstufe - also vom „Letztvertreiber“ - mit Ware be- füllt werden zur Übergabe an die Kunden. Das sind zum Beispiel Papiertüten in Bäckereien oder für Gemüse auf dem Wochen- markt. Diese Letztvertreiber können zwar wie bisher und zeitlich unbefristet ihre Beteili- gungspflicht an einem dualen Entsorgungssystem auf ihre Lieferanten delegieren; den- noch müssen sie sich mög- lichst zeitnah zum 1. Juli unter www.verpackungsregister.org registrieren. Dabei müssen sie durch Anklicken bestätigen, dass ihre Lieferanten die besagten Serviceverpackungen bei einem an- erkannten dualen Entsorgungssystem „beteiligen“, also anmelden und abrechnen. Bisherige Eintragungen bei Bedarf ergänzen Wer bisher schon registriert ist, muss seine Registrierung um einige Angaben ergänzen, falls er nun außerdem unter die er- weiterten Registrierungspflichten fällt. Dies gilt zum Beispiel für Unternehmen, deren verpackte Waren sowohl private als auch gewerbliche Endverbraucher erreichen. Dann muss die bishe- rige Registrierung „im privaten Bereich“ um den „gewerblichen Bereich“ ergänzt werden. Unverändert nicht registrierungspflichtig bleiben Unternehmen, die verpackte Ware im Inland einkaufen und unverändert weiter- geben, also keine zusätzliche Verpackung etwa zum Versenden hinzufügen. Ba Bild: Adobe Stock, New Africa
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