Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'22 - Hochrhein-Bodensee
9 6 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten stärker ausgeprägt, wie etwa Heike Wagner für Kons- tanz und weite Teile der Bodenseeregion feststellt. „In Konstanz als Universitätsstadt wird das insbesondere vom jungen Publikum einfach erwartet. Da muss man als Café oder Restaurant mitziehen, um nicht ins Hin- tertreffen zu geraten.“ Die Verpflichtung ab Januar ist da nur ein weiterer Anlass. „Für die Gastronomie ist Mehrweg – egal, ob sie müs- sen oder nicht – in jedem Fall ein Werbeargument“, bestätigt Wilfried Baumann. Er fügt hinzu: „Und es ist auch kein Nachteil, Verpackungsmüll zu sparen.“ Sattaya Narmsara hat seinem Nachhaltigkeitsansatz noch das I-Tüpfelchen aufgesetzt: Seit Mai 2021 spendet er für jede in einem seiner drei Chada-Thai- Restaurants erworbene Mehrwegverpackung 20 Cent an das Radolfzeller Wiederaufforstungs-Start-up Click A Tree. So haben seine Kunden allein im vergangenen Jahr 575 Bäume „ergessen“. Eine schöne Form, den Kreis zu schließen. Ulrike Heitze Welche Mehrwegalternati- ven muss man anbieten? Gastronomen können wählen, ob sie al- lein oder gemeinsam mit anderen Betrie- ben eigene Gefäße anbieten, oder ob sie sich an einem Poolsystem beteiligen, bei dem ein Dienstleister Gefäße bereitstellt. Kleine Betriebe dürfen alternativ die Ge- fäße ihrer Kunden befüllen. Wer seinen Gästen ein Mehrwegangebot macht, ist nicht mehr verpflichtet, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Sind Einwegverpackungen weiter erlaubt? Ja. Solange es eine Mehrwegalternative gibt. Der Kunde darf wählen. Darf Ware in Mehrweg mehr kosten als Einweg? Nein. Welche Mehrweggrößen muss man vorhalten? Alle Verpackungsgrößen, die es auch in Einweg gibt. Der Kunde darf durch die Mehrwegwahl nicht zu einer anderen Portion gezwungen werden. Ist Pfand für Mehrweg erlaubt? Ja. Das ist vorgesehen und wird auch empfohlen. Muss der Kunde informiert werden? Das Gesetz fordert gut sicht- und lesbare Hinweisschilder. Wer Speisen oder Ge- tränke ausliefert, muss den Gästen eben- falls entsprechende Infos geben, sei es im Prospekt, bei der Onlinebestellung oder am Telefon. Gleiches gilt für Betriebe, die in Kundenbehälter abfüllen. INFOS UND TERMINE DIHK-Merkblatt zu den neuen Mehr- wegvorschriften und wie Gastronomen sie handhaben, wird es in der zweiten Jahreshälfte auf denWebseiten der je- weiligen IHKs geben. Idealerweise re- gistrieren Sie sich für deren Newsletter, damit Ihnen Services und Termine zum Thema nicht entgehen. Onlineseminar „Mehrwegsysteme im Gastgewerbe – eine gute Alterna- tive“ der IHK Schwarzwald-Baar-Heu- berg, 8. November, 14 Uhr, kostenlos. www.ihk.de/sbh/veranstaltungen Broschüre „Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen“ des Umweltbundesamtes speziell für die Gastronomie. www.uba.de Webseite „Essen in Mehrweg“ : Hervorragendes gemeinsames In- foangebot verschiedener Umwelt- und Nachhaltigkeitsverbände. Bietet Kurzübersichten zu den neuen Re- geln in vier Sprachen, Hinweise zur Spülhygiene und zur Verkaufsperso- nalschulung fürs Befüllen. Umfang- reiche Übersicht und Vergleich über die zurzeit verfügbaren Mehrweg- systeme, Hilfen zur Entscheidungs- findung, sowie Tipps für das Instal- lieren einer eigenen Mehrweglösung. www.esseninmehrweg.de Dehoga-Merkblatt „Mehrwegver- packungspflicht in der Gastronomie ab 2023“ (für Dehoga-Mitglieder). www.dehogabw.de Alle Änderungen des Verpackungs- gesetzes. www.suedlicher-ober- rhein.ihk.de 5157520 Das Verpackungsgesetz als PDF. www.gewerbeaufsicht.baden -wuert- temberg.de Verpackungsgesetz Information der Bundesregierung zum Verpackungsgesetz. www. bundesregierung.de mehrweg- fuers-essen-to-go-1840830 oder fol- gen Sie dem QR-Code: Sara Flaig, Betreiberin des „Jägerhaus“ in Villingen, mit einem Demo-Ständer von Rebowl. Er hilft, Kunden das Mehrweg- system zu erklären.
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