Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'22 - Hochrhein-Bodensee
8 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2022 titel nicht dicht genug oder wären aufwendig zu beschaffen gewesen. Die roten Dosen erfüllen nun seine Ansprü- che, selbst wenn ihre geringe thermische Masse sie nach dem Spülen langsamer trocknen lässt – auch so etwas muss man bei der Auswahl berücksichtigen. Vor allem aber passen sie perfekt zum Speisenangebot. „Wir benötigen für ein Gericht zwei Dosen – einmal Reis, einmal Soße.“ Eine Familie kommt schnell mal auf sechs bis acht Behälter. „Da brauchen sie welche, die nicht nur über-, sondern auch nebeneinander in eine Papiertüte passen“, erklärt der Gastronom. Im Nu- delsuppe-Restaurant dagegen braucht es pro Gericht meist lediglich eine Schale. Deshalb können hier auch Rebowl und Vytal zum Einsatz kommen. Im „Jägerhaus“ in Villingen setzt man seit Februar ebenfalls auf Rebowl. „Wir haben 2020 eröffnet und seitdem nach einer Mehrweglösung für uns gesucht. Zunächst gab es keine Schalen mit Steg und nur welche in unpassenden Größen“, berichtet Betreiberin Sara Flaig. Dieses Manko ist behoben. „Jetzt passt’s.“ Auch für die Schnitzelgerich- te, die auf der Karte stehen. Das Team hat im Vorfeld mit Musterschalen vom Anbieter die gängigen Gerichte mal gedanklich durchprobiert. „Unsere Einwegschalen sind aber ähnlich groß, deshalb mussten wir nicht groß um- stellen.“ Das Kassensystem auf die Pfandverbuchung zu trim- men, sei im ersten Moment ein bisschen Aufwand gewesen, weil man sich zunächst mal eindenken und beim Steuerberater nachfragen musste, „aber wenn das System mal läuft …“ Im ersten Schwung ist das Jägerhaus mit einhundert Schalen in drei Varianten gestartet, „und wir überlegen gerade, noch ein bisschen aufzustocken“, erzählt die 25-Jährige. Denn das Mehrwegangebot kommt gut an: „80 Prozent der Kunden sagen sofort ja, wenn wir das am Telefon ansprechen, zehn Prozent möchten sich das gerne erstmal vor Ort ansehen und nur die restlichen zehn Prozent winken aus verschiedensten Gründen ab. Aber das sind auch nicht unsere Stammkunden.“ Auch wenn seit dem Ende der Coronabeschränkungen der To-go-Anteil nachgelassen hat, gehen im Schnitt immer noch 40 bis 50 Schalen pro Woche raus. Finan- ziell zahlt sich das Mehrwegangebot für das Jägerhaus aus, sagt Flaig. „Wir sparen eine Menge Geld bei den Einwegverpackungen. Mehrweg kommt uns unterm Strich günstiger.“ Mehrweg als Marketingargument Rund um Villingen sind sie einer der wenigen Gastrono- miebetriebe, die schon mit Mehrweg beziehungsweise Rebowl arbeiten, weiß Sara Flaig. Eine Metzgerei, die Shell-Tankstellen, ein weiteres Restaurant. „Ich glaube, für die Kunden wäre es ein gutes Mitmachargument, wenn es mehr Optionen in der Gegend gäbe.“ In ande- ren Regionen des Landes ist die Mehrwegkultur schon FAQS RUND UM DIE NEUE MEHRWEGVERPACKUNGSPFLICHT Worum genau geht es? Die Paragrafen 33 und 34 des Verpa- ckungsgesetzes verpflichten alle Gastro- nomen, die im Rahmen eines To-go- oder Take-away-Geschäfts ihr Essen in Einweg- kunststofflebensmittelverpackungen oder Getränke in Einwegbechern (das Material ist hier egal) abgeben, ihren Gästen ab dem 1. Januar 2023 alternativ eine Mehr- wegverpackung anzubieten. Und sie müs- sen sie auch wieder zurücknehmen. Gibt es Ausnahmen? Ja, kleine Verkaufsstellen wie Imbisse oder Kioske sind von der Pflicht, Mehrwegver- packungen anzubieten, ausgenommen. Aber: Sie müssen ihren Kunden ermögli- chen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehäl- ter befüllen zu lassen. Als kleine Verkaufs- stelle gilt, wer insgesamt höchstens fünf Beschäftigte und eine Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern hat (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthalts- bereiche, aber ohne Küche und Theke). Beides muss zutreffen. Wer Essen liefert, muss auch Lager- und Versandflächen einkalkulieren. Teilzeitbe- schäftigte bis zu einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden zählen halb, bis zu 30 Stunden werden sie mit 0,75 gerechnet. Was gilt für Filialbetriebe? Das Gesetz ist hier nicht eindeutig. Der Dehoga interpretiert es dahingehend, dass es jeweils auf den einzelnen Betrieb an- kommt, weist aber auf die Rechtsunsicher- heit hin. Es gibt auch Experten, die einer anderen Lesart folgen, nämlich, dass der Gesamtbetrieb zählt und ergo auch kleine Filialen unter die Pflicht fallen. Drohen Strafen? Ja. Bei Verstößen stehen Bußgelder bis zu 10.000 Euro im Raum. Was zählt als Einwegkunststofflebens mittelverpackung? Alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Darunter fallen auch Behälter aus Pappe oder Karton, so- bald sie hauchdünn beschichtet sind. Es kommt nicht darauf an, dass Kunststoff der größte Bestandteil ist. Zudem muss die Verpackung dafür bestimmt sein, dass der Kunde das Essen zügig, ohne weitere Zubereitung und in der Regel aus der Pa- ckung heraus verzehrt. Nicht betroffen sind Einwegteller, Einweg- tüten und -folien etwa für Sandwiches, egal ob mit oder ohne Kunststoffanteil. Die stapelbaren Mehrwegboxen (l.) im Chada-Thai-Restaurant nehmen im Regal kaum mehr Platz ein als die Einwegfaltschachteln aus Zuckerrohr (r.).
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