Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'22 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

55 4 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Unternehmenswert im Zuge der Nachfolge Wie lässt sich ein Lebenswerk berechnen? W ie hoch ist der Wert meines Unterneh- mens, und wie berechnet er sich? Um diese Frage ging es bei der Auftaktveranstal- tung der Reihe „Nachfolge Happen“ (weitere Termine siehe unten im Kasten). Antworten gab Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Phi- lipp Unkelbach, Geschäftsführer der Unkel- bach-Treuhand GmbH in Freiburg, und musste dazu erstmal feststellen: „Es gibt kein Geld für Herzblut“. Heißt: Der Fleiß und die Arbeit der Unternehmerin oder des Unternehmers, kurz das Lebenswerk, hat keinen direkten Einfluss auf den Unternehmenswert. Dieser muss einen objektiven Wert darstellen sowie realistisch und fair sein. Die gängigsten Methoden zur Berechnung sind nach Philipp Unkelbach: Das Multiplikationsverfahren. Bei ihm wird der Umsatz mit einem Multiplikator (Durchschnittswert von vergleichbaren Un- ternehmen) multipliziert. Es ist zeitsparend und verständlich. Jedoch beachtet es nicht die Zukunftsprognose des Unternehmens. Das Ertragswertverfahren. Dabei errech- net sich der Wert, indem die erwarteten Gewinne mal hundert, durch den Kapita- lisierungszins dividiert werden. Hieraus ergibt sich jedoch oft ein zu hoher Wert. Die Unternehmensbewertung durch IDW S1. Die sinnvollste Berechnung, so Philipp Unkelbach. Sie wird zum Beispiel von Wirtschaftsprüfern vorgenommen. Durch die umfangreiche Informationsbe- schaffung über das Unternehmen, welche Voraussetzung ist, um den Wert errechnen zu können, wird eine gut begründete Prog- nose über den zukünftigen Gewinn des Un- ternehmens ersichtlich. Wichtig deshalb, weil der Übernehmer des Unternehmens den Kauf aus zukünftigen Gewinnen finan- zieren muss. Zur Ersteinschätzung des Unternehmens- werts empfiehlt Unkelbach außerdem den KMU-Rechner des EMF-Instituts unter www.kmurechner.de . JB BGH-Urteil zu Gastroverlusten Staat haftet nicht G astronomen und Hoteliers, die wegen der Lockdowns Einnahmeausfälle zu ver- buchen hatten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Verluste. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 79/21) in einem Pilotverfahren. Ein Gastro- nom und Hotelier wollte das Land Brandenburg in die Haftung nehmen. Die höchsten Richter wiesen die Klage ab mit der Begründung, aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zum innerstaatlichen Ausgleich. In der Wahl der Mittel sei der Gesetzgeber frei, und mit den aufgelegten Hilfsprogrammen sei er der Verpflichtung nachgekommen. Die BGH-Ent- scheidung dürfte Richtschnur für viele bun- desweit anhängige Verfahren sein. uh Angebot an Gewerbe- und Handelsvereine Fördermittel für Leistungsschauen D as Wirtschaftsministe- rium des Landes weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr örtliche Leis- tungsschauen mit jeweils 1.500 Euro bezuschusst und ermutigt Gewerbe- und Handelsvereine, jetzt, wo es weitere Coronaöff- nungsschritte gäbe, wieder Leistungsschauen zu planen und zu organisieren, damit sich örtliche Unternehmen präsentieren könnten. Das Land fördert Ausstellungen lokaler und regionaler Anbieter aus Handwerk, Handel, mittelständischer Indus- trie, den Freien Berufen und sonstigen Dienstleis- tungen. Bedingung für die finanzielle Unterstützung ist, dass sie von mindes- tens einer qualifizierten Veranstaltung zu einem ak- tuellen Thema von öffentli- chem Interesse mit Bezug auf die regionalen Ausstel- ler begleitet werden. uh Infos und Anträge unter wm.baden-wuerttemberg.de Leistungsschauen Bild: Adobe Stock, Ingo Bartussek Onlinevortragsreihen vom Startercenter Südwest „Nachfolge Happen“ & „Gründer Tea Time“ D as Startercenter Südwest ist ein Verbund der IHKs Hochrhein-Bodensee, Schwarz- wald-Baar-Heuberg und Südlicher Oberrhein und hat zum Ziel, die Mitgliedsunternehmen von der Gründung, über die Sicherung bis hin zur Nachfolge zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurden zwei kostenlose Online- vortragsreihen aufgelegt, der „Nachfolge Hap- pen“ und die „Grüner Tea Time“. Infos und Anmeldung unter https://startercenter-suedwest.de Die Veranstaltungsreihe „Nachfolge Hap- pen“ thematisiert die grundlegenden Fragen zur Betriebsübergabe. Die Reihe richtet sich sowohl an Übergeber wie auch interessierte Übernehmer. uh Die nächsten Nachfolge-Happen-Termine: 27. April: Viele Wege und kein Plan! Nachfolge-Fahrplan 25. Mai: Notfallplan – Was tun, wenn der Chef ausfällt „Gründer Tea Time“ richtet sich an Existenz- gründer und behandelt die grundlegenden Themen rund um eine Gründung. Die nächsten Gründer-Tea-Time-Termine: 6. April: Geschäftsmodell & Businessplan – Grundlagen einer soliden Gründung 12. Mai: Preisgestaltung – Was ist meine Arbeit wert? 5. Juli: Kunden akquirieren und Vertrieb optimieren

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5