Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'22 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
23 4 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten D ie CE-Kennzeichnung von Produkten spielt im Unternehmensalltag eine immer größere Rolle. Zum einen werden immer mehr Produkte in die CE- Kennzeichnungspflicht einbezogen, zum anderen ist zu beobachten, dass sowohl die Marktaufsichtsbehörden als auch die Abnehmer der jeweiligen Produkte verstärkt die Vorlage der für die CE-Kennzeichnung erforderli- chen Dokumentation anfordern. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen bestehen jedoch nach wie vor große Unsicherheiten beim Thema CE. Wer muss eine CE-Kennzeichnung anbringen? Verantwortlich für das Durchführen des Konformi- tätsbewertungsverfahrens mit allen dazu gehörenden Pflichten (von der Erstellung einer Risikobeurteilung über die Bereitstellung einer Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung) ist der Hersteller. Befindet sich dieser nicht in Europa, übernimmt dies ein Bevoll- mächtigter des Herstellers oder der Importeur. Was vielen Importeuren und Händlern dabei gar nicht be- wusst ist: wer nach außen hin als Hersteller auftreten möchte, indem er sein Label auf das Produkt bringt, den treffen auch die vollen Dokumentationspflichten des Herstellers. Wann muss eine / darf keine CE- Kennzeichnung angebracht werden? Die CE-Kennzeichnung muss grundsätzlich vor dem ersten Inverkehrbringen eines Produktes angebracht werden. Dies gilt für alle Produkte, die in den Anwen- dungsbereich einer der CE-Richtlinien fallen. Bei Pro- dukten, die nicht unter eine CE-Richtlinie fallen, darf das CE-Zeichen nicht angebracht werden. Sowohl die pflichtwidrig unterbliebene als auch die ungerechtfertig- te Anbringung des CE-Zeichens sind dabei mindestens mit einem Bußgeld belegt. Wohin muss die CE-Kennzeichnung? Das CE-Logo wird in der Regel auf dem Produkt selbst angebracht, alternativ auf einem daran befestigten Schild. Wenn dies nicht möglich ist, beispielsweise bei Kleinteilen, kann sich das CE-Logo auch auf der Verpackung oder den begleitenden Dokumenten be- finden. Ja IHK-CE-Sprechtage und Seminare Bei den CE-Sprechtagen erhalten Unter- nehmer in halbstündigen Einzelberatun- gen Erstinformationen und grundlegende Kenntnisse zu wichtigen Arbeitsschritten, Begriffen, Hilfsmitteln und Anlaufstellen rund um das CE-Kennzeichen. Als Fach- berater stehen die niedergelassenen Anwälte und Berater ehrenamtlich zur Verfügung. 12. Mai, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK 7. Juli, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK 15. September, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK 10. November, 13.45 bis 17.30 Uhr, IHK Weitere CE-Veranstaltungen und Tagesseminare Informationsveranstaltung: Grundlagen der CE-Kennzeichnung 12. Mai, 17 bis 19.30 Uhr, IHK Tagesseminar: CE-Kennzeichnung 4. Juli, 9 bis 17 Uhr, IHK Tagesseminar: Risikobeurteilung 11. Juli, 9 bis 17 Uhr, IHK Daniela Jardot Fachbereich Innovation | Technologie 07721 922-121 jardot@vs.ihk.de CE-Richtlinie Korrekte Kennzeichnung von Produkten Bild: blende11.photo - stock.adobe.com
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