Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'22 - Hochrhein-Bodensee

31 4 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern und Geschäftsführern M uss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen? Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Kar- ten bei dieser Frage bereits neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht über- stimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Ge- schäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund dieser sogenannten Novemberur- teile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversi- cherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnach- forderungen in der Größenordnung sechs- stelliger Beträge führen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund arbeitet derzeit intensiv Altfälle auf und legt hierbei einen Schwerpunkt auf Baden-Württemberg. Mit- arbeitende Gesellschafter sollten daher drin- gend ihren sozialversicherungsrechtlichen Status klären. In der Veranstaltung erläutert Rechtsanwalt Rolf Stagat, GDK Rechtsanwälte Gäng, Kra- mer, Döring, Stagat PartGmbH, die Novem- berurteile des Bundessozialgerichts und zeigt auf, wie man sich als mitarbeitender Gesell- schafter ohne Beteiligungsmehrheit auf die neue Rechtsprechung einstellen sollte. Die Veranstaltung findet am 3. Mai am IHK- Standort Konstanz statt, am 5. Mai am IHK- Standort Schopfheim . Beginn ist jeweils um 16 Uhr . Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. Mu Information und Anmeldung unter www.konstanz.ihk.de 143158019 Die Haftung von GmbH-Geschäftsführern F ehler von Managern führen immer häufi- ger zu Schadensersatzforderungen. Die Coronagesetzgebung wird diese Entwick- lung noch beschleunigen, denn das Corona- Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) bringt nicht nur Haftungserleichterungen, sondern auch neue Risiken. Dabei sind viele Haftungsfälle durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Wie, das erklärt Rechtsan- walt Rolf Stagat von GDK Rechtsanwälte Gäng, Kramer, Döring, Stagat PartGmbH. Im Fokus stehen unter anderem:  gesetzliche Konzeption der Geschäfts- führer-Haftung  Haftung von GmbH-Geschäftsführern  Beispiele aus dem GmbH-Alltag  Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung des Haftungsrisikos  Erhöhtes Haftungsrisiko aufgrund insol- venzrechtlicher Bestimmungen  Haftung des Geschäftsführers wegen Masseschmälerung  Haftung wegen Insolvenzverschleppung,  Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das CorInsAG  Folgen der Aussetzung der Insolvenz- antragspflicht für Geschäftsführer von Lieferanten Das Seminar wird am 26. April am IHK- Standort Schopfheim und am 28. April am IHK-Standort Konstanz veranstaltet. Beginn ist jeweils um 16 Uhr . Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. Mu Information und Anmeldung unter www.konstanz.ihk.de 143138575 Aktuelle Veranstaltungen Wirtschaftsrecht für Unternehmen Bild: Adobe, Studio_East Weitere Seminartermine Die IHK bietet im gesamten Jahr 2022 Veranstaltungen aus der Reihe Wirtschaftsrecht für Unternehmen an. Folgende Themen sind bereits geplant: 17./19. Mai 2022: Marketing – wenn Wettbewerbs- recht auf Datenschutz trifft 18./20. Mai 2022: E-Commerce und Webseitencheck 31.Mai/2. Juni 2022: Arbeitsrecht INTENSIV 2 12./14. Juli 2022: Arbeitsrecht INTENSIV 3 11./13. Okt. 2022 : Umsatzbesteuerung grenzüber- schreitender Lieferungen D/EU-CH 19./20. Okt. 2022 : So komme ich zu meinem Geld – (Pro)Aktives Forderungs­ management! 25./27. Okt. 2022: Umsatzbesteuerung grenz­ überschreitender Dienstleistungen D/EU-CH 15./17. Nov. 2022: Update Arbeitsrecht 22./ 24.Nov. 2022: Update Steuerrecht Mehr dazu unter www.konstanz.ihk.de 1661744

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