Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'22 - Hochrhein-Bodensee

31 3 | 2022 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Aufgabenübertragung EMAS (Öko-Auditierung) Gemäß §§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 i.V.m. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Rege- lung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.August 2021 (BGBl. I S. 3306), sowie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 lit. g der Satzung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 19. April 2021 und gemäß § 32 Abs. 3 Umweltauditgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Sep- tember 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durchArtikel 17 des Gesetzes vom 10.August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, hat die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee am 14. Dezember 2021 beschlossen: Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee stimmt jeweils der einvernehmlichen Beendigung der Übertragung der hoheitlichen Aufgabe im Bereich Öko-Auditierung von der IHK Region Stuttgart, der IHK Nordschwarzwald und der IHK Karlsruhe auf die IHK Hochrhein-Bodensee auf Basis der als Anlage 1 bis 3 beigefügten Vertragsentwürfe sowie der Übertragung der hoheitlichen Aufgabe im Bereich Öko-Auditierung von der IHK Hoch- rhein-Bodensee auf die IHK Südlicher Oberrhein auf Basis des als Anlage 4 beigefügten Vertragsentwurfs zu. Präsident und Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, nach Geneh- migung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg, die entsprechenden Vereinbarungen auf Basis der beiliegenden Vertragsent- würfe abzuschließen. Die vorstehenden Beschlüsse wurden am 26. Januar 2022 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter dem Az. WM42-42-367/85 genehmigt. Die entsprechenden Vereinbarungen auf Basis der Vertragsentwürfe aus Anlage 1,Anlage 2,Anlage 3 und Anlage 4 wurden von der IHK Hochrhein-Bodensee (Tho- mas Conrady, Präsident und Prof. Dr. Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer) und der IHK Region Stuttgart (Marjoke Breuning, Präsidentin und Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer) unter dem 4. Februar 2022, der IHK Nordschwarzwald (Claudia Gläser, Präsidentin und Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer) unter dem 11. Februar 2022 , der IHK Karlsruhe (Wolfgang Grenke, Präsident und Dr. Guido Glania, Hauptgeschäftsführer) unter dem 16. Februar 2022, sowie der IHK Südlicher Oberrhein (Eberhard Liebherr, Präsident und Dr. Dieter Salomon, Haupt- geschäftsführer) unter dem 27. Januar 2022 unterzeichnet. Anlage 1 Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Konstanz und die Indus- trie- und Handelskammer Region Stuttgart mit Sitz in Stuttgart schließen folgende Verein- barung: 1. Die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Register führenden Stelle im Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem der Europäischen Union (Verordnung EG 761/2001) und über die Einrichtung und den Betrieb einer Gemeinsamen Stelle zur Erledi- gung dieser Aufgaben gemäß §§ 32 bis 35 des Umwelt-Audit-Gesetzes zwischen der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Region Stuttgart vom 28. April 2005 wird einvernehmlich zum 31. März 2022 (24:00 Uhr) beendet. 2. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK Hochrhein-Bodensee auf die IHK Region Stuttgart. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1. April 2022 in Kraft, wenn die Beendigung der Aufgaben- übertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Region Stuttgart sowie der IHK Hochrhein-Bodensee unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. Anlage 2 Die Industrie und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Konstanz und die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald mit Sitz in Pforzheim schließen folgende Vereinbarung: 1. Die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Register führenden Stelle im Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem der Europäischen Union (Verordnung EG 761/2001) und über die Einrichtung und den Betrieb einer Gemeinsamen Stelle zur Erledi- gung dieser Aufgaben gemäß §§ 32 bis 35 des Umwelt-Audit-Gesetzes zwischen der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Nordschwarzwald vom 2. Juli 2008 wird einvernehmlich zum 31. März 2022 (24:00 Uhr) beendet. 2. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK Hochrhein-Bodensee auf die IHK Nordschwarzwald. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1. April 2022 in Kraft, wenn die Beendigung der Aufgaben- übertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Nordschwarzwald sowie der IHK Hochrhein-Bodensee unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Minis- teriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. Anlage 3 Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Konstanz und die Indus- trie- und Handelskammer Karlsruhe mit Sitz in Karlsruhe schließen folgende Vereinbarung: 1. Die Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Register führenden Stelle im Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem der Europäischen Union (Verordnung EG 761/2001) und über die Einrichtung und den Betrieb einer Gemeinsamen Stelle zur Erledi- gung dieser Aufgaben gemäß §§ 32 bis 35 des Umwelt-Audit-Gesetzes zwischen der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Karlsruhe vom 5. Mai 2008 wird einvernehmlich zum 31. März 2022 (24:00 Uhr) beendet. 2. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK Hochrhein-Bodensee auf die IHK Karlsruhe. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1.April 2022 in Kraft, wenn die Beendigung der Aufgabenüber- tragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Karlsruhe sowie der IHK Hoch- rhein-Bodensee unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. Anlage 4 Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Konstanz und die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg schließen folgende Vereinbarung: 1. Die IHK Hochrhein-Bodensee überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils gel- tenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK-Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG i.V.m. § 10 Abs. 1 IHKG auf die IHK Südlicher Oberrhein. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebühren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 2. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrneh- mung von der IHK Hochrhein-Bodensee auf die IHK Südlicher Oberrhein. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1.April 2022 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zuständigkeits- übertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Oberrhein sowie der IHK Hochrhein-Bodensee unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Minis- teriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. 4. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahres­ ende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

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